Konditor

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Handwerk

Schon im Mittelalter gab es Konditoren. Von den italienischen Höfen kamen sie als eigne Hofoffizianten (Hofkonditoren) auch an die übrigen europäischen Höfe. Konditoren waren In Deutschland nicht zünftig.

Nane

Gewerbe

Als Konditorei wurde das Gewerbe sowie das Geschäfts- und Verkaufslokal eines Konditors bezeichnet. Dieser bereitet und liefert nicht nur eßbare Konditorwaren, Zuckergebäck (Konfekt), Zuckergelees, Marmeladen, eingemachte oder mit Zucker überzogene Früchte, Gefrornes oder ähnliches, sondern fertigt auch Dekorationsstücke als Tafelaufsätze an.

Schweizerbäcker

Verfertigt ein Konditor vorzugsweise seine und künstliche Ware, so nannte man ihn im 19. Jahrhundert lokal auch Schweizerbäcker, da früher besonders geschickte Konditoren aus der Schweiz (Graubünden) kamen.[1]

Literatur

  • Perini, Schweizer Zuckerbäcker (5. Aufl., Weimar 1893)
  • Hennersdorf, Handbuch der Konditorei (Halle 1882)
  • Krackhart, Neues illustriertes Konditorbuch (Ausgabe A, 7. Aufl., München 1903)
  • Urban, Das Buch des Konditors (Wien 1890)
  • Wirz-Fischer, Illustriertes Handbuch der Konditorei (2. Aufl., Basel 1899)
  • Jeschke, Die Konditorei und Feinbäckerei (3. Aufl. von Dobritz, Leipzig 1901)
  • Bierbaum, Konditorei-Lexikon (Straßburg 1898)
  • Gruber, Die Konditorei in Wort und Bild (2. Aufl., Frankf. 1904)

Zeitung

  • »Allgemeine deutsche Konditorzeitung« (München, seit 1885)
  • »Zentralblatt für Bäcker und Konditoren« (Leipz., seit 1889)

Fußnoten

  1. Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Bibliografisches Institut, Leipzig: 1885-1892