Interdictionen

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  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1855

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 16. Mai c. ist der Heinrich Butzen, Faßbinder aus Lohausen, gegenwärtig in der Lennartz' Heilanstalt zu Köln sich aufhaltend, interdicirt und die Anordnung einer Vormundschaft über ihn verfügt worden. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Art. 501 des Civ. Ges. Buchs zu genügen. Düsseldorf den 30. Juni 1855


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1855

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 31. Januar c. ist die zu Kaiserswerth wohnende, gegenwärtig in der Lennartz'schen Irrenanstalt zu Köln sich aufhaltende Dorothea Sophia Lüttges, Ehefrau des Kleinkrämers Franz Anton Molitor interdicirt und die Anordnung einer Vormundschaft über sie verfügt werden. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks, ersuche ich der Vorschrift des Art. 501 des Civ.-Ges.-Buchs zu genügen. Düsseldorf den 3. März 1855


  • Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1857

(Nr. 1121.) Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes hieselbst vom 9. Juni ist die Interdiktion gegen die geschäftslose Catharina Pulm zu Niederkassel, in der Bürgermeisterei Heerdt wohnend, mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen worden. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Artikels 501 des Civilgesetzbuchs nachzukommen. Düsseldorf den 23. Juni 1857. Der Ober-Prokurator: v. Ammon.


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1858

Nr. 861) Das hiesige Königl. Landgericht hat durch Urtheil vom 23. Mai c. den Peter Brück, Tagelöhner zu Eller wohnend, für interdizirt erklärt. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Art. 501 des C.-G.-B. zu genügen. Düsseldorf den 17. Juni 1858


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1858

Nr. 905) Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hier vom 25. Mai c. ist der Jakob Zander, Schuhmacher zu Düsseldorf wohnend, für interdizirt erklärt worden. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks ersuche ich der Vorschrift des Art. 501 des Civ. Ges. Buchs nachzukommen. Düsseldorf den 22. Juni 1858


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1858

Nr. 1114) Durch Urtheil des Königl. Landgerichts hierselbst vom 21. Juli c. ist der im Alexianerkloster zu Köln sich aufhaltende ehemalige Apotheker Alexander Benjamin Ritsch von hier mit alles gesetzlichen Folgen für interdizirt erklärt worden. Die Herrn Notarien ersiche ich der Vorschrift des Art. 501 des Civ. Ges. Buchs nachzukommen. Düsseldorf den 12. August 1858


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1868

10. Düsseldorf, den 24. Dezember 1867. Durch Urtheil des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 4. Dez. 1867 ist der Stellmacher Johann Piglowsky von hier gegenwärtig in der hiesigen Departemental-Irrenanstalt detinirt, interdicirt worden. Ich ersuche sämmtliche Notarien meines Amts-Bezirks, der Vorschrift des Artikels 501 des B.G.B. zu genügen.


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1844

Nr. 174. Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichtes vom 25. vorigen Monats ist die Ehefrau des hier wohnenden Kleidermachers Heinrich Spies, Sophia geborne van Damen, gegenwärtig in der hiesigen Departemental-Irrenanstalt aufbewahrt, mit allen gesetzlichen Folgen für interdizirt erklärt worden. Die Herren Notarien des hiesigen Bezirks werden ersucht der Vorschrift des § 18 der Notariats-Ordnung zu genügen. Düsseldorf, den 10. Februar 1844


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1844

Nr. 466. Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichtes vom 30. März c. ist dem Adam Scheurenberg aus Wersten, Bürgermeisterei Benrath, in der Person seines Vaters, des Ackerers Franz Scheurenberg zu Kaarst ein Beistand zugeordnet worden, ohne dessen Mitwirkung der Adam Scheurenberg für die Zukunft nicht vor Gericht auftreten, keinen Vergleich schließen, kein Anlehen aufnehmen, kein aufkündbares Kapital erheben, noch darüber quittiren, nichts veräußern, noch sein Vermögen mit Hypotheken beschweren darf. Ich bringe dieses zur öffentlichen Kenntniß, und ersuche gleichzeitig die Herren Notarien des diesseitigen Bezirkes, der Vorschrift des Art. 18 der Notariats-Ordnung zu genügen. Düsseldorf, den 29. April 1844


  • Quelle: Düsseldorfer Amtsblatt 1844

Nr. 986. Die zu Vennhausen bei Gerresheim wohnende, gewerblose Gertrud Korfmacher ist durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 22. August dieses Jahres für interdizirt erklärt worden, und ergeht daher an die Herren Notarien die Aufforderung, dem Artikel 18 der Notariats-Ordnung nachzukommen. Düsseldorf,den 23. September 1844


  • Quelle: Amtsblatt Düsseldorf 1845

Nr. 44. Durch Urtheil des hiesigen Königl. Landgerichts vom 21. dieses Monats ist die Sibilla Nobis ohne Gewerb hierselbst, dermalen in der hiesigen Departemental-Irrenanstalt, mit allen gesetzlichen Folgen für interdizirt erklärt worden. Die Herren Notarien des diesseitigen Bezirks werden ersucht, der Vorschrift des Art. 18 der Notariats-Ordnung zu genügen. Düsseldorf, den 13. Januar 1845


  • Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1850

Nr. 6. Durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des Königl. Landgerichts vom 20. d. M. ist der Kleinhändler Arnold Manöver von hier interdicirt und dessen Bevormundung verordnet worden. Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden ersucht, der Vorschrift des ARt. 501 des Civ. G. B. zu genügen. Düsseldorf, den 29. November 1849


Nr. 78. Durch Erkenntniß der ersten Civilkammer des hiesigen Königl. Landgerichts vom 11. v. M. ist die Interditkiton des Ackerers Heinrich Neuhausen von Lierenfeld ausgesprochen und die Anordnung der Vormundschaft über ihn verordnet worden. Ich ersuche die Notarien meines Amtsbereiches die Bestimmungen des Art. 501 des C. G. B. und des § 18 der Notariats-Ordnung zu befolgen. Düsseldorf, den 7. Januar 1850