Haus Möhler

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Detmold > Kreis Gütersloh > Herzebrock-Clarholz > Herzebrock > Haus Möhler

Haus Möhler

Lage

  • früher Kirchspiel Oelde (Kr. Warendorf)
    • Möhler in der Bauerschaft Menninghausen
      • 01.01.1970 Kommunale Neugliederung: Die Gemeinden Herzebrock und Clarholz werden zu einer Großgemeinde mit dem Namen Herzebrock zusammengeschlossen. In diese wird auch die Ortschaft Möhler integriert.

Status

  • Landtagsfähiges Gut, Rittersitz

Ersterwähnung

Besitzer

Möhler ist im 13. Jahrhundert Besitz der Herren von Mudelare. 1530 bis 1710 besaß die Familie von Wendt das Haus, das dann aufgrund testamentarischer Bestimmung an die kurländische Linie der von Ketteier fiel. 1816 erwarb die Familie Wemhoff das Haus, das 1830 vom Herzog von Croy gekauft wurde. 1975 erfolgte der Verkauf.

In einem um 1805 erstellten Besitzverzeichnis heißt es: „Verzeichnis des der Freifrau von Sass in Curland zugehörigen Fideikommißgutes Möhler: 1. Freiadeliges Haus Möhler, ist mittelst Testamentes Franz Egon von Wend zu Crassenstein und Möhler auf den Freiherrn Carl Emilius von Ketteler, von diesem auf seinen Sohn Franz Wilhelm, und von diesem auf dessen Enkelin Anna Benigna Gräfin von Ketteier, jetzt verwitwete von Sass in Curland vererbt.

Familie von Wendt

28.05.1704 Franz Egon von Wendt zu Haus Möhler.

Besitzverzeichnis

Ein um 1805 erstelltes „Verzeichnis der zum Hause Monier, Kirchspiel Oelde gehörigen Pertinentien, Berechtigungen und Gerechtigkeiten vom Rentmeister Johann Bernard Otterpohl" gibt einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hauses Möhler.

Gebäude

Das Prinzipalhaus mit zwei Flügeln, das Viehhaus, das Brenn- und Brauhaus, die Mühle, der Mühlenstall.

Gerechtsame

hat die privative Jagd in der Hovesaat. Die Fischerei auf den in dem Jagdbezirk gelegenen Bächen, die Zollfreiheit in der Herrschaft Rheda und tut dasjenige, was von der hiesigen Hovesaat dahin geht, im Münsterschen, auch was daher kommt, im Rheda'schen, kein Zoll und Wegegeld; Die Jagdgerechtigkeit in den Kirchspielen Oelde, Stromberg, Ennigerloh, Vellern und Beckum. Landtagsfähigkeit und damit verbundene Gerechtsame. Korn-, Oel- und Backmühle, wie auch das Schütterecht auf dem Sundern, alten Holze, Hanhege und Hamfelde (Marken).

Begräbnisplatz

Zu Rheda in der Kirche auf dem Chore hat das Haus Möhler privative Begräbnis.

Gärten

1 Kräuter- oder Blumengarten zu 1 Scheffel, 1 großer Garten, so dermahlen zu Grasgrund gebraucht wird zu 15 Scheffel, 1 Gärtchen bei der Mühle zu 6 Becher.

Büsche und Holzungen

Der Sundern zu 30 Malter; das alte Holz circa 15 Malter; das Hamfeld zu 2 Malter; die Hanhege zu 4 Malter 9 Müdde. Das auf obigen Plätzen obhandene Holz, so wie selbst der Grund gehört privative dem Hause Möhler. Das Trostholz zu 3 Malter; der Horstbusch zu 3 Scheffel; der Brink zu 1 ½ Scheffel.

Weide

In der Gründe, so der Rentmeister Otterpohl in Erbpacht hat zu 1 Malter 9 Scheffel circa.

Wiesen

Die große Wiese, und der Hagen zu 10 Malter 6 Scheffel; die Rottwiese zu 1 Malter 6 Scheffel; eine Wiese im Trostholz zu 4 ½ Scheffel; eine Wiese aufm Trostkamp zu 1 Scheffel; die Wasserstraß-Wiese zu 3 ¾ Scheffel; noch eine Wiese im Trostholz zu 4 Scheffel; noch eine Wiese bei Oetter zu 2 ½ Scheffel.

Säeländereien

Die Horst zu 2 Malter; der Pottkamp zu 1 Malter 1 ½ Scheffel; die Holtbrede zu 1 Malter 3 Scheffel; die alten Böfe zu 1 Malter 4 ½ Scheffel; der Trostkamp zu 7 ½ Scheffel; der Weizenkamp zu 7 ½ Scheffel; das Rottkämpken zu 2 ½ Scheffel; der Zuschlag zu 3 Scheffel; die Kälberwiese zu 4 ½ Scheffel; ein kleiner Garten zu 1 ½ Scheffel. - Die Kälberwiese und den kleinen Garten benutzt der Rentmeister Otterpohl in Erbpacht.

Hovesaathkötter

Noch gehören zu diesem Gute folgende in der Hovesaath wohnende Kötter:

Berkemeyer

benutzt Kötter Berkemeyer nach Leibeigentumsrecht und gibt davor annue an Pacht 1 Thaler 14 Sgr. und leistet 26 Handdienste.

Mersmann

benutzt der Kötter Mersmann nach Leibeigentumsrecht, gibt davor wie zu 2.

Frieling

benutzt der Kötter Frieling, sonst wie zu 2.

Grundkötter

benutzt der Kötter Grundkötter, gibt 1 Thaler 7 Sgr. und leistet 52 Handdienste nebst 1 Erntedienst.

Zellerhoff

benutzt der Kötter Zellerhoff nach Leibeigentumsrecht und gibt davon annue 1 Thaler und leistet 26 Handdienste.

Bäumker

benutzt der Kötter Bäumker, sonst wie Zellerhoff

Oetter

benutzt der Kötter Oetter nach Leibeigentumsrecht, gibt davon annue vom Kotten und Land 3 Thaler, leistet 52 Handdienste, 1 Erntedienst und 2 Hühner.

Rottkord

benutzt der Kötter Rottkord, gibt davon annue Pacht 1 Thaler, Landpacht 4 Thaler, 52 Handdienste, 1 Erntedienst, vom Garten 14 Sgr. und 2 Hühner.

Rickfelder

benutzt Rickfelder nach Leibeigentumsrecht, gibt davon annue 15 Thaler und leistet 1 Erntedienst.

Schultenkemper

benutzt der Kötter Schultenkemper nach Leibeigentumsrecht, gibt davon annue 1 Thaler, 2 Hühner, leistet 26 Handdienste.

Micke

benutzt der Kötter Micke nach Leibeigentumsrecht, gibt davon annue 52 Handdienste, 1 Erntedienst, wie auch 4 Hühner.

Ostkamp

benutzt der Kötter Ostkamp nach Leibeigentumsrecht, gibt davon annue 1 Thaler und leistet 52 Handdienste.

Hanhäger

benutzt der Kötter Hanhäger nach Leibeigentumsrecht, gibt annue 52 Handdienste, 4 Hühner und 1 Erntedienst.

Quante

benutzt der Kötter Quante und gibt davon annue 1 Thaler 7 Sgr., 52 Handdienste, 10 Hühner, 3 Gänse und 3 Pfund Heyen spinnen.

In der Herrschaft Rheda

Dann gehören noch zum Gute Möhler und liegen in der Hovesaath, aber über die Grenze in der Herrschaft Rheda:

  • 1. ein Garten vor dem Hofe,
  • 2. im Teufelsbusch eine darin abgezäunte Wiese,
  • 3. eine große Weide, der Teufelsbusch genannt, mit einigen Eichen besetzt, ungefähr 20 Kuhweiden,
  • 4. der Nordkamp und auf demselben ein Garten,
  • 5. auf dem Pottkamp 3 Müdde Einsaat.

Schatzfreie Kotten bzw. Erbpächter

  • 1. der Kötter Monke
  • 2. der Kötter Heddinghaus
  • 3. der Wirt Hülsmann
  • 4. Otterpohl, und hat in Erbpacht:
    • a) einen schmalen Grund an der Straße,
    • b) den Heidekamp zu 13 Müdde Ackerland,
    • c) den Bischofskamp mit dem davor gelegenen kleinen Tummelplätzchen, ohngefähr zu 9 Müdde Beckumsch Einsaat,
    • d) die Wiese oder den Weidegrund, die Gründe genannt, mit einigen Eichen besetzt, davon circa 1/3 im Münster'schen gelegen,
    • e) noch die Kälberwiese ohngefähr 3 Müdde Beckumsch Einsaat Ackerland, die aber im Münsterschen territorio belegen.

Weiteren Besitz

Außer diesem hat das Haus Möhler noch verschiedene außer Landes liegende Bauernhöfe und Gründe als im Rheda'isch-Wiedenbrück'schen, Kölnischen und Lippischen.

Fideikommissgüter

In den Stockakten des Königlichen Land- und Stadtgerichts zu Oelde, betreffend das zum Hypothekenbuch des Königl. Oberlandesgerichts zu Münster gehörigen Gut Möhler, liegt ein Verzeichnis der im Gericht Oelde gelegenen Möhlerschen Fideikommißgüter vom 6. 6.1805, welches der Rentmeister Johann Conrad Otterpohl aufgestellt hat. Darin sind folgende Höfe vermerkt, die nach Leibeigentumsrecht benutzt wurden:

Rutmann

benutzt der Zeller Rutmann, gibt davon annue: 17 Thaler 21 Sgr., wöchentlich 1 Spanndienst, 2 Ausfuhren, 4 Hühner, 2 Erntedienste und die halbe Mast. - Ist berechtigt, sein Vieh auf dem Oelde'schen Altenfelde, auf dem Rutenfelde und Sundern weiden zu lassen. Lasten: monatliche Schätzung 4 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor annue 4 Scheffel Gerste und dem Küster 2 Scheffel Gerste.

Schulte Eversloh

benutzt der Zeller Schulte Eversloh, gibt davon annue: an Pacht 20 Thaler 17 Sgr. 6 Pf., wöchentlich 1 Spanndienst, 52 Handdienste, 2 Ausfuhren, 4 Hühner, 6 Pfund Heyen spinnen, 2 Erntedienste und die halbe Mast.

Lasten (Onera): monatliche Schätzung 5 Thaler 7 Sgr., dem Pastor 2 Salhahnen 1 Sgr., wofür dieser 1 Kanne Bier geben muß; 1 Reihe pflügen; dem Küster 1 Müdde Gerste Wiedenbrücker Maß.

Lütke Eversloh

benutzt der Zeller lütke Eversloh, gibt davon: annue 26 Thaler 14 Sgr., 26 Spanndienste, 52 Handdienste, 2 Ausfuhren, 4 Hühner, 6 Pfund Heyen spinnen, 2 Erntedienste und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schatzung 5 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor und Küster jeder 1 Müdde Gerste; dem Kloster Clarholz 2 Hahnen und 1 Sgr.

Monkenbusch

benutzt der Zeller Monkenbusch; gibt davon: annue an Pacht 3 Thaler 21 Sgr.; 12 Spanndienste; 2 Thaler 14 Sgr. Dienstgeld; 1 feiste Kuh, 1 Salzkuh, 1 Rind füttern, 52 Handdienste, 1 Schwein, 4 Hühner, 2 Erntedienste und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schätzung 4 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor annue 1 Müdde Gerste, wie auch dem Küster 1 Müdde Gerste.

Grothues

benutzt Grothues, gibt davon: annue Pacht 10 Thaler, 1 feiste Kuh, 1 feist Schwein, 1 Salzkuh, 1 Rind füttern, Dienstgeld 14 Sgr., 4 Hühner und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schatzung 5 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor, wenn er sein Meßkorn holt, 1 Mahlzeit, 1 Scheffel Gerste, 2 Salzhahnen, 1 Sgr., dafür gibt der Pastor 1 Maß Bier oder 6 Pfennig; dem Küster 1 Müdde Gerste.

Natebrede

benutzt Natebrede, gibt davon: annue 5 Thaler 21 Sgr., 4 Hühner.

Lasten: monatliche Schatzung 1 Thaler; dem Pastor 2 Scheffel Hafer; dem Küster 9 Pfennig und 1 Rauchhuhn nach Stromberg.

Hanhues

benutzt Hanhues, gibt davon: annue an Pacht 1 Thaler 7 Sgr., 1 Schwein, 52 Handdienste, 1 Wiedenbrück'sche Müdde Hanfsamen, ½ Ausfuhr mit Weismann, 4 Pfund Heyen spinnen, 6 Hühner, 2 Erntedienste und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schatzung 1 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor 1 Pflugdienst; dem Kloster Clarholz annue 5 Sgr.

Woestenbrink

benutzt Woestenbrink, gibt davon: annue an Pacht 12 Thaler, 12 Spanndienste, 4 Hühner, 2 Erntedienste und die halbe Mast. - Ist berechtigt, sein Vieh auf der Marburg, auf der Hanhege und auf dem Mersch weiden zu lassen, auch gehört dem Woestenbrink das halbe Holz auf dem Mersch, auch allda das Plaggenmath, die halbe Mast auf der Hage und Kuhkamp, auch darf er bei der Mast seine Schweine auf der Marburg gehen lassen.

Lasten: monatliche Schätzung 3 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor und Küster jeder 1 Müdde Gerste, auch dem Pastor 1 Pflugdienst.

Wettentrup

benutzt Wettentrup, gibt davon: annue an Pacht 10 Thaler, an Kohgeld 7 Sgr.; 1 feiste Kuh, 2 feiste Schweine, 1 feisten Hammel, 1 feisten Haneken, an Rübengeld 7 Sgr., für Ingber (Ingwer) und Pfeffer 14 Sgr., 5 Mulden Salz, 1 Fuder trocken Holz, den Wochen- und Fastendienst zu Pferde, spinnt 4 Pfund zu 9 Stück, 4 Hühner, 2 feiste Gänse, 100 Eier, annue 2 Ausfuhren, Hunde und Winde zu füttern wie Hambrock, wie auch die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schatzung 5 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor und Küster jeder 1 Müdde Gerste und bei Abholen derselben dem Küster 1 Mahlzeit.

Stuchtey

benutzt Stuchtey, gibt davon: annue an Pacht 50 Thaler. - Ist auch berechtigt, sein Vieh im Deipenbrock weiden zu lassen.

Lasten: monatliche Schatzung 5 Thaler 7 Sgr.; nach dem Hause Geist annue 1 Malter Haber; nach dem Hause Assen 5 Müdde Haber, 4 Müdde Gerste und 3 Müdde Weizen; dem Herrn von Schade 1 mager Schwein und 1 Malter Haber; dem Pastor 2 Müdde Gerste, 1 Pflugdienst; dem Küster 1 Müdde Gerste; dem Küster zu Sünninghausen 12 Eier und ½ Schweinskopf; dem Schulten zu Sünninghausen 12 Müdde Haber.

Hanewinkel

benutzt Pott in Oelde als Erbpächter und gibt davon annue 30 Thaler nebst 12 Malter Haber, 2 Malter Weizen, 2 Malter Roggen und 2 Malter Gerste Warendorfer Maß.

Lasten: monatliche Schatzung 5 Thaler 7 Sgr.; dem Küster 1 Müdde Gerste, 1 Pflugdienst und 2 Salhennen.

Hegekötter

benutzt Hegekötter und gibt davon: annue 12 Thaler, und für den Dienst 2 Thaler und 2 Hühner.

Tippkemper

benutzt Tippkemper und gibt davon: annue 10 Thaler Pacht und 1 Erntedienst.

Ruhkotte in Oelde

davon geben folgende Sohlgeld annue: Moses Jacob 18 Sgr. 8 Pf., Rose und Wullenschläger 9 Sgr. 4 Pf., Vagedes 9 Sgr. 4 Pf., Druffel 18 Sgr. 8 Pf.

Bureick

benutzt Bureick und gibt davon: annue an Pacht 3 Goldgulden; Kohlgeld 7 Sgr.; 1 feiste Kuh, 1 feist Schwein, 1 feisten Hammel, für Ingber und Pfeffer 1 ½ Sgr., 4 Hühner, 2 Gänse, 50 Eier, 5 Mulden Salz, den Wochendienst zu Pferde, 1 Fuder trocken Holz, spinnen 3 Pfund zu 12 Stück, 2 Erntedienste. Hält die Jagd, füttert Winde gleich Hambrock, annue 2 Ausfuhren und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schätzung 4 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor 1 Müdde Gerste; dem Küster 3 Pfennig.

Menninghaus

benutzt Menninghaus und gibt davon annue 10 Thaler und die halbe Mast.

Lasten: monatliche Schätzung 5 Thaler 7 Sgr.; dem Pastor 1 Müdde Gerste und dem Küster 1 Müdde Gerste.

Keyser

benutzt Keyser und gibt davon: annue 1 Thaler 7 Sgr. und 26 Spanndienste. Lasten: monatliche Schatzung 4 Sgr.

Schottilger

benutzt Schottilger und gibt davon: annue 1 Thaler 7 Sgr., 26 Handdienste, 1 Erntedienst, 2 Hühner, 2 Gänse.

Lasten: monatliche Schätzung 7 Sgr.; dem Pastor 2 junge Hühner und 1 Rauchhuhn.

Recker

benutzt Recker und gibt davon: annue 1 Thaler, 26 Dienste, 2 Hühner und 1 Erntedienst.

Knapkötter

benutzt Knapkötter und gibt davon: annue 52 Handdienste.

Keitlinghaus

ist nach Marienfeld eigen; gibt 1 Bauten Flachs, 1 Ferken, 1 Gans, 2 Hühner, das zehnte Füllen und das zehnte Kalb.

Kirchspiel Ennigerloh

Im Kirchspiel Ennigerloh lagen eigenbehörige Höfe, die auch dem Hause Möhler gehörten. Es waren dies:

  • Schlüter,
  • Sütthues,
  • Cord im Anxelberg,
  • Große Anxel,
  • Werneke Anxel,
  • Dagehues.

Freie Höfe (sogenannte)

Sodann gaben dem Hause Möhler 10 Malter 7 Scheffel 8 Becher Warendorfer Maß die sogenannten freien Höfe im Kirchspiel Ennigerloh, die aber auch dem Hause Möhler gehörten. Diese gaben jährlich 18 Thaler.

Gutswert 1816

Im Hypothekenbuch ist im Besitztitel als Nachfolger der Anna Benigna Gräfin von Ketteier, verwitwete von Sass, nun Ehefrau des Freiherrn Ernst von Korff zu Pleeven in Kurland, im Jahre 1816 der Gograf Balthassar Wemhoff eingetragen worden. Im Kaufvertrag vom 24. 9. 1816 zwischen dem Freiherrn Ernst von Korff in Pleeven, Kurland, und dem Gografen Franz Wemhoff in Münster heißt es: von Korff verkauft das seiner Frau gehörige adlige Haus und Gut Möhler mit allen und jeden Zubehörungen als Hovesaat, Mühlen, Holzungen, Wiesen, Weiden, Äckern und sonstigen Grundstücken, weiter mit allen sowohl rückständigen als laufenden und künftigen Einkünften, sowie mit allen sonstigen Prästationen, überhaupt mit allen und jeden dem besagten Gute zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten, namentlich auch mit Einschluß aller älteren und neueren der Zeit hörigen Herrschaft zu Möhler . . . erbeigentümlich und unwiderruflich in Eigenschaft eines freien und unbeschränkten Eigentums für die vereinbarte Kaufsumme von 54 000 Thalern. Davon waren 24 000 Thaler bar zu zahlen. Den Rest von 30 000 Thaler hatte der Käufer innerhalb von 2 Jahren abzutragen. Das Gut hatte im Kirchspiel Oelde eine Landfläche von rund 896 Morgen und im Kirchspiel Rheda, Bauerschaft Brock, rund 102 Morgen.

Quelle

  • Heinrich Lesting: Geschichte der Höfe und Familien in Stadt und Kirchspiel Oelde, nach Forschungen von Dr. Xaver Westhoff. Herausgeber: Volksbank Oelde und Stromber eG (1984)
  • Archiv Haus Möhler
  • Staatsarchiv Münster

Archiv

  • Croy`sches Archiv Dülmen, Bestand Haus Möhler (Akten des Hauses Möhler befinden sich auch im Nachlaß des Rentmeisters Otterpohl). Darin 9 Urkunden (1535-1675); 0,3 lfm. Akten (16.-20. Jhdt.)Familien von Wendt, von Ketteier; Finanzen; Prozesse; Jagd und Fischerei; Pacht; Bausachen. Findbuch P 51/4.
  • Staatsarchiv Münster, Bestand Möhler, darin 6 Akten (2 Kartons) 1607-1817, Findbuch A 452. Lagerbuch 1723-1806, Sterbfallprotokolle 1737-1793, Gewinnprotokolle 1793-1817, Rechnungen 1607/1608-1655.
  • Staatsarchiv Münster, weitere Akten s. Gesamtarchiv v. Wendt (Dep.), Gut Holtfeld (Borgholzhausen), Findbuch A 447.

Bibliografie

  • J. Mellage, Der Kapellenbau in Möhler. In: Heimatblätter der Glocke 1953 Nr. 15.


Riterg Krs-Warendf.jpg

Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Warendorf

Haus Bevern | Haus Harkotten I (v. Kettler) | Haus Harkotten II (v. Korff) | Haus Hoetmar | Haus Keussenberg (Keuschenburg) | Haus Köbbing | Haus Langen | Haus Loburg | Haus Masthof | Haus Sassenberg | Haus Vornholz | Ab 1844: Haus Freckenhorst |

Historisch: Haus Geist | Haus Nottbeck |


Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

Request failed!