Haus Clyff (Winz)

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Lage

Einführung

Das Herrenhauses des Adelssitzes Clyff und seine letzten spärlichen Reste sind auf dem Steilufer der Ruhr heute (2006) noch unter Gebüsch und wuchernden Ranken als festgefügtes Mauerwerk zu erkennen, auch wenn der größte Teil des Hofplatzes dem Bahnbau von Dahlhausen nach Blockstelle Henrichshütte in den Jahren 1867/69 zum Opfer fiel.

Ein von dem damaligen Besitzer Wennemar von Heiden zu Bruch (Welper) im Jahre 1729 errichtete Torbogen zum weitläufigen Garten mit der Inschrift "Mehr Tadlers als Künstlers" stand noch bis vor wenigen Jahren auf dem Hofe der Stellmacherei Beine an der Bahnhofstraße in Hattingen.

Darpe erwähnte, das das castrum Clyff um 1225 als festes Haus von der Abtei Deutz auf dem Ruhrufer erbaut worden sei und zum Sitz des Schultheißen ihres Hofes in Hattingen bestimmt war. Dieser sollte die Einkünfte aus dem Hof Hattingen (Hattneggen) sichern, weil durch die unsicheren Zeiten ein ruhiger Genuß der Hofesabgaben nicht möglich gewesen wäre.

Rechte

Haus Clyff verfügte über wesentliche Grundherrenrechte im Raum Hattingeh und über das Schultheißamt in Hattingen.

Gerichtsbarkeit

  • 1666 Das Haus Kliff wurde mit einer Anzahl zugehöriger Güter und den Hofesgütern des Hofes Hattingen der Jurisdiktion des zeitlichen Schultheißen in Hattingen (damals Joh. Dietrich von Syberg) unterstellt. Doch blieb die Verbindung mit dem Amt Blankenstein erhalten.
  • 1732 fiel die Jurisdiktion heim und wurde
  • 1733 dem Gericht Hattingen wieder einverleibt.

Besitzer

  • Im Laufe seiner langen Geschichte hat Haus Clyff viele Besitzer gehabt.
  • 1270 Friedrich van Clive (op den Clive) Schultheiß des Hofes Kliff
  • Im 13. Jahrhundert wohnte hier die Familie Weite, die auch die Schultheißenrechte erwarb.
  • Johannis Weyten op den Cleve war nach 1326 Mitglied der Kalandsbruderschaft zu Essen / Wattenscheid.
  • Graf Engelbert von der Mark ließ im Jahre 1386 einen Betrag von 60 Mark durch Johann Weite vanrne Cleve (Clyff) von der Stadt Dortmund erheben.

Besitzwechsel

Am Ende des 14. Jahrhunderts kam der Erbsitz an die Herren Overhus, gt. Lebbing. Mit Cord Overhus wurde am 2. 7.1396 von Dietrich von der Mark im Beisein der Ratsherrn von Hattneggen der denkwürdige Vertrag geschlossen, der mit der Befestigung des Kirchdorfes Hattneggen die Stadtwerdung dieses Ortes rechtskräftig werden ließ.

Besitzwechsel

Der Familie Overhus folgten von 1497 bis 1513 die von Krickenbeck gt. Spor.

Besitzwechsel

Von den Overhues kam das Haus Clyff an die von Lützenrod / Lützenrath. Diese besaßen neben Clyff (bei Hattingen) auch Forst bei Frechen, Hardenberg bei Bochum, Klarenbeck (heute Lennep), Kulseck und Weilerswist (heute Lechenich), Mehrum und Roth (heute Mühlheim) auch noch Wensberg. Neben dem angekauften Schultheißenamt stellten die Herren von Clyff zeiweise den märkischen Drosten im Amt Blankenstein.

Besitzwechsel

  • 1695 Bestätigung der Landtagsfähigkeit des Hauses Clyff als Sitz der Familie von der Recke zu Stiepel.

Zwei Besitzer

  • Joh. Georg von Syberg zu Wischlingen und sein Bruder Joh. Dietrich von Syberg zu Clyff, Drosten zu Blankenstein und Bochum, klagten 1639 vor dem Richter zu Hattingen, 1647 vor dem Hofgericht Kleve und 1657 vor dem Reichskammergericht zu Wetzlar gegen Arnold von Elverfeldt zu Sinzig (oo Magd. Kath. Landschade, geb. 06.01.1604 und seit dem 22.02.1634 Wwe. des Joh. Wilh. von Lützenrath zu Clyff). Es ging dabei um eine Forderung über 2.000 Talern aus rückständigen Rentenverschreibungen, insbesondere aber um eine Mitgiftverschreibung anlässlich der Heirat des Joh. Georg von Syberg mit Sybilla Arnolda von der Recke zu Stiepel vom 13.06.1639 und deswegen Zwangsvollstreckung in die Güter des beklagten Ehepaares.
    • In den Akten des RKG Protololl der Augenscheinbesichtigung des verwüsteten Hauses Clyff im Jahre 1647 durch das Hofgericht Kleve und Vorurkunden seit 1554.

Besitzwechsel

  • 1654-74 Johann Dietrich von Syberg zu Clyff und Rauschenburg, Obristenwachtmeister, Amtmann zu Bochum oo Ursula Josine von der Mark (1680)

Besitzwechsel

Das freiadelige Gut Haus Clyff war 1681 im Besitz des Jürgen (Georg) von Syberg zu Vörde, Amtmann zu Blankenstein und kam schließlich an Johann Dietrich von Syberg. Die Witwe seines Sohnes brachte es durch ihre zweite Heirat an Johann von der Reck, von dem es an die Freiherren von Heyden zu Haus Hovestadt kam.

  • 1695 Bestätigung der Landtagsfähigkeit des Hauses Clyff als Sitz der von der Recke.

Besitzwechsel

1711 Ferdinand Sigismund von Heyden zum Clyff war 1711 Amtsverwalter zu Blankenstein für seinen älteren Bruder Friedrich Adolph von Heyden, 1714 wurde er Amtmann.

Besitzansprüche

  • 1752 machte Sophia Margarethe Schumacher geb. von Mumm zu Aldendorf auf das Haus Clyff bei Hattingen Erbansprüche geltend, welches von der Abtei Deutz her lehnrührig sei.

Verkauf

Nach der Veräußerung des umfangreichen Heidener Besitzes zu Anfang des 18. Jahrhunderts kam das alte Lehngut der Abtei Deutz an die Familie von Aussen.

  • 1760 Ankauf des Besitzes durch den Freiherrn von König vom Geheimrat von Aussen [1]

Schon in der von Aussenschen Zeit, besonders aber unter dem Freiherrn von König verarmten die Besitzer mehr und mehr, so daß am Ende des 18. Jahrhunderts die zugehörigen Flächen stückweise in öffentlichen Verkaufsterminen auf Walbaum, dem Sitz der Verwalter des Hauses Clyff, verkauft wurden.

  • 14.11.1785, Wetter, Bergrichter Maehler gibt bekannt, daß der Frhr. v. König seinen Rittersitz Clyff in der Gfsch. Mark vor der Stadt Hattingen am schiffbaren Ruhrstrom mit einem massiven u. modernen herrschaftlichen Wohnhause u. großem Garten, Weiden, Wiesen. Ländereien, Holzungen, Fischereien, Mühlen, Bauerngütern, sonstigen Geldnaturalienpächten u. Leistungen (Prästationen) nebst Rechten, besonders Jagden, Schafshuden. Kirchensitzen in der luth.-reformierten Kirche zu Hattingen, Begräbnissen u. Gewölben, als auch seine sonstige adelige als bürgerliche immobiliar Besitzungen in der Gfsch. Mark zwar aus freier Hand, jedoch unter seiner [Maehlers] Leitung — wozu er am 11. l. Mts. landesherrlich beauftragt sei —. am 13. März, dem einzigen hierzu festgesetzten Termin, im Gasthofe bei Walbaxim an der Hattingschen Ruhrbrücke öffentlich u. freiwillig verkaufen will. Ein Teil der Kaufgelder kann gegen Sicherheit u. landesübliche Zinsen beim Ankäufer stehen bleiben. Anschlag, Taxe u. Kaufsbedingungen sind beim Verkäufer, Hoffiskal Striebeck in Hattingen, u. bei ihm als Kommissar einzusehen. gez. Maehler. Abdruck zur Freitagszeitung des Duisburger Intelligenzzettels, vom 2. Dezember 1785, Nr. 192. Akte C 16, Bl. 101., Quelle: Symann, ernst: Die Urkunden des Archivs Wanne-Eickel 1600-1800, Wanne-Eickel 1929, Nr. 1205, S. 46-47

Verkaufsanzeige des Hauses Clyff vom 1. März 1787 Haus und Hofraum wanderten ebenfalls von einer Hand in die andere. Nach den Besitzern von König, von Berswordt- Wallrabe und von Düngelen kam das Restgut mit dem Ankauf durch die Familie Bölling in bürgerlichen Besitz. Im Jahre 1864 kaufte die Hattinger Familie Weygand den verbliebenen Rest des Gutes, um es dann schließlich mit dem Gelände des Ruinenplatzes an die Familie Birschel zu veräußern.

Landtagsfähigkeit

  • Wegen der Zerstückelung durch Verkäufe wurde Haus Clyff aus den Martrikeln der landtagsfähigen Güter 1877 gelöscht.

Archiv

Der verbleib des Archivs des Hauses Clyff konnte bisher noch nicht ermittelt werden..


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Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Bochum

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