Handbuch der praktischen Genealogie/322

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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von G. Stoffel. 2. Aufl. Mülhausen 1876, das wieder die badische historische Kommission im November 1885 zur Herausgabe eines Topographischen Wörterbuches des Großherzogtums Baden anregte. Dieses ist 1898 von Albert Krieger herausgegeben, wobei auch Angaben über adelige Geschlechter aufgenommen wurden (2. Aufl. 1903-05). In Bayern erschien das elfbändige Sammelwerk: Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, bearbeitet von einem Kreise bayrischer Gelehrter. München, literar.-artist. Anstalt (J. G. Cotta) 1860-1868.[1] Für Preußen ist zu nennen: Gemeindelexikon f. d. Kgr. Preußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 bearbeitet vom k. Statist. Bureau. 13 H. u. 2 B. Generalregister. Berlin 1897-98. Desgl. auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Kgl. Preuß. Statist. Landesamt. Berlin 1908 ff.

       In Sachsen ist die historische Topographie, wie Beschorner („Stand und Aufgabe der historischen Topographie in Sachsen", NAS XXI. [1900], S. 138 ff.) mit Recht hervorhebt, auffällig vernachlässigt worden. Mit den vorgenannten Werken über andere Territorien können die alten geographischen Beschreibungen Sachsens von Merkel, Leonhardi, Schiffner u. a. ebensowenig verglichen werden, wie einzelne, häufig erschienene Ortsverzeichnisse. Einzig nennenswert ist das sogenannte Postlexikon, das in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts von A. Schumann angelegt, von A. Schiffner überarbeitet und unter Hinzufügung fünf besonders wichtiger Supplementbände zu Ende geführt wurde. „In Ermangelung von etwas Besserem", sagt Beschorner a. a. O. S. 139, „ist dieses mit bewundernswertem Fleiß und großer Sachkenntnis zusammengestellte Nachschlagewerk immer noch von großem Werte, da es nicht nur das äußere aller Städte und Dörfer, sowie die Naturschönheiten ihrer Lage und Umgebung anschaulich zu schildern versucht, sondern auch eine reiche Fülle historischen Stoffes in gedrängter Form bietet".

      Sehr nützlich sind dem Familienforscher die zum Dienstgebrauch der deutschen Postanstalten bestimmten Ortsverzeichnisse, die zum billigen Selbstkostenpreise abgegeben werden. Dieselben nennen jede Wohnstätte (einzelnes Haus, Wirtschaft, Försterei, Grube, Hütte usw.), die einen besonderen Namen führt. Der größte Teil dieses Ortsverzeichnisses ist in der Reichsdruckerei hergestellt.[2]


  1. Nicht in der Quellenku. v. Dahlmann-Waitz-HerTe erwähnt ist: Melchinger, J. W., Geogr.-statist.-topogr. Lexikon von Bayern, oder vollständ. alph. Beschr. aller Städte, Klöster, Schlösser usw. mit genauer Angabe v. deren Ursprung, ehemaligen u. jetzigen Besitzern usw. Ulm 1796-97.
  2. Beispielshalber seien genannt; Verzeichnis sämtlicher Ortschaften der Provinz Hessen-Nassau, des Großherzogtums Hessen (ausschließlich des Amtsgerichtsbezirkes Wimpfen), des Fürstentums Waldeck und des Kreises Wetzlar. Zum Dienstgebrauche für die Postanstalten bearbeitet Frankfurt (Main) 1892. Berlin 1892. — Verzeichnis sämtlicher Ortschaften der Provinz Posen mit Angabe des Kreises, des Amtsgerichtsbezirkes, des Polizei-Distriktsamtes und der Postanstalt, durch welches die Bestellung der Postsendungen ausgeführt wird. Zum Dienstgebrauche d. Postanstalten bearbeitet Posen 1894. Berlin 1894.