Handbuch der praktischen Genealogie/295

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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Alberts Elmerhaus von Haxthausen (+ 1587) genannt, der Vorname Elmerhaus hat sich noch bis in die Jetztzeit bei den Haxthausen erhalten und ist durch Heirat auch vorübergehend in einige andere Familien, in die Haxthausensche Töchter geheiratet haben, übergegangen.

      Werner Todrank (1427-1470) starb als Letzter seines Namens und hinterließ nur eine Tochter, Leneke Todrank, die 1479 mit Jürgen Spiegel zu Peckelsheim verheiratet war. Ihr Sohn, der 1520-1522 urkundlich erwähnt wird, hieß Todrank Spiegel zu Peckelsheim. Aus derselben Familie Spiegel war Hermann Spiegel zum Desenberg um 1435 mit Jutta Edlen von Schöneberg verheiratet. Ihr Sohn Schöneberg Spiegel zum Desenberg (1454-1472) brachte den Vornamen Schöneberg in die Spiegeische Familie, der sich dort lange Zeit erhalten hat.

      Johann Völschow, Ratsherr zu Greifswald 1552, heiratete Anna Stevelin. Deren zweiter Sohn Stevelin Völschow starb als Ratsherr in Stralsund 1591. Nach ihm wurden Mitglieder der Familie Völschow häufiger Stevelin getauft. Der Bürgermeister Thomas Brandenburg in Stralsund (+ 1619) heiratete in erster Ehe Gertrud Stevelin, deren Sohn und später auch der Enkel Stevelin Brandenburg genannt wurde.

      Eine Erscheinung, die zwar nicht so häufig ist, aber doch Beachtung verdient, ist die, daß Söhne einer Familie ihren eigenen Familiennamen als Vornamen tragen. Kanne Kanne kommt 1371-1430 in Paderborner Urkunden, sein Enkel Kanne Kanne 1448-1474 vor; dieser hatte eine Schwester Elisabeth Kanne, die 1467 mit Friedrich Schwartz (von Braunenbruch) verheiratet war und deren Sohn Kanne Schwartz auf Fromhausen 1494-1547 lebte. Raven Raven, Hans Ravens Sohn, wurde 1491 und 1496 bei Einbeck belehnt.[1]


Das Wort „von“.       Für den Adel war es durchaus unmaßgeblich, ob sein Name mit oder ohne „von" gebildet war. Es gab eine große Anzahl adeliger Geschlechter, die dieses Prädikat, der Bedeutung ihres Namens gemäß, nicht führten, ohne daß deshalb der geringste Zweifel an ihrer adeligen Stellung entstanden wäre. Seit etwa 1350 ward es langsam üblich, daß auch diejenigen Geschlechter, die ein „von" vor ihrem Namen führten, dies wegließen und sich einfach mit ihrem Vornamen und direkt nachgestelltem Nachnamen nannten. Die Ursache hierzu war vermutlich das Aufblühen des Bürgertums und Städtewesens zu jener Zeit, die Übersiedlung altadeliger Geschlechter in die Städte und Übernahme der städtischen Regierung durch dieselben. Beispiele für ein solches Nichtführen ihres Adelsprädikates bieten z. B. folgende Geschlechter, deren Namen sinngemäß das „von" verlangten: Carlowitz, Eichendorff, Gersdorff, Miltitz, Nauendorff, Seidewitz, Wolfersdorff, Zeschau und viele andere. Dieser Umstand trug dazu bei, daß der Unterschied zwischen


  1. Inwiefern das Studium der Familiennamen genauere Einblicke in die Zusammensetzung der Einwohnerschaft gewährt, haben Karl Friedrich von Strenge u. Ernst Devrient, Thüringische Geschichtsquellen, NF VI (D. Stadtrechte v. Eisenach, Gotha u. Waltershausen, Jena 1909, S. 64 ff.), an den Städten Eisenach u. Gotha gezeigt.