Handbuch der praktischen Genealogie/059

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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für Festlichkeiten. Als fürstlicher Marschall und Hofmeister konnte er ja selbst in die Lage kommen, eine solche Festlichkeit arrangieren zu müssen. Um solche Solennitäten recht geschmackvoll und glänzend zu veranstalten, legte er sich ein Verzeichnis von solchen Prozessionen, die ihm vorkommenden Falles zur Richtschnur dienen könnten, an. Wenn er auch nicht alle Prozessionen aufnahm, bei denen er beteiligt war, so brachte er doch ein stattliches Material zusammen. Dasselbe ist zum ersten Male von Konrad Wutke unter dem Titel „Merkbuch des Hans von Schweinichen“ (Berlin, Stargardt 1895) herausgegeben. Gleich die erste Ordnung[1] dieser Sammlung aus dem Jahre 1582 bietet eine Fülle von Namen sowohl aus dem Adel, der die Trinkmarschälle, Vorschneider, die „Trucksassen von der Fr. Tafel“ stellte, die Stühle bei der Fr. Tafel anwies und bei den Tischen aufwartete, als auch aus dem Bürgerstand, den wir im Bier- und Weinkeller bedienstet finden und „auf der Fürsten und Herren Zimmer zu Aufwärtern bestellt worden“. Als eine besondere Art der Quellen, die Hans von Schweinichen benutzte und gelegentlich abdruckte, seien die „Futterzettel" erwähnt, die nicht nur Wagen und Rosse der höchsten Herrschaften verzeichneten, sondern auch angaben, wieviel Pferde für die einzelnen, mit ihren Vornamen verzeichneten „Landjunker“ zu füttern waren.[2] Das „Personen-, Orts- und Sachregister“ der Wutke schen Ausgabe, Seite 240—273, gibt eine für den Familienforscher sehr nützliche Übersicht über die in diesen Ordnungen vorkommenden Personen.

Hochzeitseinladungen      Eine beachtliche Quelle sind Hochzeitseinladungen. Diesen pflegen genaue Personalangaben über die Brautleute und den Hochzeitstag zu verzeichnen. Der Reichtum dieser Quellenart ist ersichtlich aus Emerich v. Zenegg, Hochzeitseinladungen der steirischen Landstände, JAW 1910 u. 1912.

Urkundenbücher und Regestensammlungen      Für die ältesten Zeiten, in die eine rationelle Familienforschung, von der Gegenwart ausgehend, vordringen kann, sind von den bibliothekarischen Hilfsmitteln die Urkundenbücher und Regestensammlungen die wichtigsten. Sie pflegen, von den Staatsverträgen abgesehen, zumeist höchstens bis etwa 1600 zu gehen; der größte Teil endigt wenn nicht früher, etwa mit dem Jahre 1500. Eine gute Zusammenstellung solcher Werke findet sich bei Dahlmann-Waitz, Quellenku. d. deutschen Geschichte. 8. Afl., hrsg. v. P. Herre. Leipzig 1912, S. 68 ff. Hier seien von dieser Quellenart beispielshalber die folgenden verzeichnet:

      J. Ch. Lünig, Deutsches Reichsarchiv, 24 Bde., Leipzig 1710—22 (hiervon Bd. 24 Register). — (E. Birk), Verzeichnis der Urkunden zur Geschichte des Hauses Habsburg


  1. „Ordnung wie es auf des Durchlauchten Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Johann Georgen Herzog in Schlesien, zur Liegnitz und Brieg etc. hochzeitlichen Ehrenfest so mit Durchlauchten Hochgebornen Fürstin und Fräulin Anna gebornen Herzogin zu Wirttenberg etc. den 16ten Septemb. Ao. 1582 zum Brieg gehalten worden.“ — Knetsch, Von d. Hochzeit des hessischen Landgrafen Wilhelm d. Mittleren zu Kassel am 20. Okt. 1500, VJH 1901.
  2. Auf des Herzog Friedrichs Hochzeit 1594 waren 1157 Roß zu füttern „ohne d. F. G. eigene Roß“ (Ausgabe von Wutke S. 145).