Handbuch der praktischen Genealogie/023

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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großer Zahl aufgestellt, geradezu als Produkte krasser Unwahrheiten und heilloser Erdichtungen konstatiert worden. Wir nehmen, was die Stemmatographien anlangt, wahr, daß nicht etwa die Urkunden der Archive ihm bei dem Entwurfe seiner Stammtafeln gedient haben, sondern bei einzelnen Familien selbst befindlich gewesene handschriftliche genealogische Nachrichten und meistens Leichenpredigten. König beginnt die meisten seiner Genealogien mit dem 15. Jahrhundert und hat hierbei nicht selten früher gedruckte Vorgänge nur reproduziert; und die hier und da in völlig inkorrektem Abdrucke eingestreuten Urkunden des 13. bis 16. Jahrhunderts dürfen nicht den Schein erwecken, daß er sie sämtlich den Privatarchiven selbst entlehnt habe; vielmehr sind sie Publikationen aus den nur mit großer Vorsicht zu benutzenden handschriftlichen „Familienchroniken“ und aus den bei den betreffenden Familien selbst entstandenen schriftlichen Aufzeichnungen, als deren Urheber sich nicht selten ein Candidatus ministerii oder Pastor loci zu erkennen gibt. Ganz besonders sieht der nach archivalischen Quellen Arbeitende, daß jede der Ahnentafeln, von denen Königs Werk strotzt, zum größeren oder geringeren Teile auf willkürlicher Erfindung und Erdichtung beruht. König wollte jedem der von ihm behandelten Geschlechter eine großartige Ahnenprobe zuteil werden lassen; und wo für die in die letzten Fächer der Ahnentafeln hineinragende Generation die Quellen versiegten, da nahm er zu Erfindungen, um nicht zu sagen Lügen, seine Zuflucht.[1]

Ältere genealogische Literatur in Österreich.

      Für Österreich sei, der Fabeleien Heinrichs von Gundelfingen (1476), Schönlebens D. Lequile's und anderer zu geschweigen, aus der älteren Literatur die unreife Leistung von Wolfgang Latz in seinen Commentationum in genealogiam Austriacam libri II (Basel 1564 Fol.) genannt. Bereits Gerhard von Roo (Annales rerum belli domique ab Austriacis Habsburgicae gentis principibus a Rudolpho I. usque ad Carolum V. gestarum, Innsbruck 1592) verwarf die genealogischen Fabeleien seiner Vorgänger. Ferner sind zu erwähnen Abrah. Hosmann in seiner Genealogia Austriaca (Leipzig 1612, 4), Sigm. v. Birkens Ehrenspiegel des Erzhauses Österreich (Nürnberg 1668 Fol.); ferner des Pater Marq. Herrgott, seine Vorgänger übertreffende Genealogia diplomatica aug. gentis Habspurgica (Wien 1737, 3 Bde. Fol.) mit Fried. Kopp's Vindiciis actorum Mur. (Münser 1750, 4), und außer dem Werke des Fürsten Lichnowsky (1836) noch Jac. A. F. Hyrtl's Fürstliche, gräfliche und freiherrliche Familien des österreichischen Kaiserstaates (Wien 1851). An Leupolds Allgemeines Adelsarchiv in Österreich (zu Wien in 3 Bänden 1789 erschienen) schloß sich Megerle's v. Mühlfeld Österreichisches Adelslexikon des 18. und 19. Jahrhunderts (Wien 1822—1824, 2 Bde.).[2]

      Die Öffnung zahlreicher, früher dem Forscher unzugänglicher Archive, die Rankesche Schule, sowie zahlreiche andere Gelehrte, unter ihnen vor


  1. Mülverstedt, NASG 26, 48 ff.
  2. Über die weitere ältere genealogische Literatur in Deutschland u. Österreich unterrichtet gut Röse in Ersch u. Gruber, Allgem. Encyklopädie der Wissenschaften u. Künste, 1. Sektion, 57. Tl. Leipzig 1853, Artikel „Genealogie“, speziell S. 366 ff.