Hamm-Bossendorf/Kirche zu Hamm

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< Hamm (Haltern)

Pfarrkirche "Hlg. Kreuz" mit Friedhof um 1930
Erstkommunikanten 5.Juni1949 Hamm-Bossendorf, mit Pfarrer Hartmann auf den Stufen des Pastorats und Fenster der Pfarrbücherei.

Kirche zu Hamm

Geschichtliche Korrekturen

In seinem Buch "Geschichte des Bistums Münster" übernahm Dr. Heinrich Börsting Hamm-Bossendorf betreffend Hypothesen einer ehemaligen Hauskapelle als Kirche zu Hamm und eines 1232 bezeugten Pfarrers in Hamm aus Veröffentlichungen der gängigen Heimatliteratur. Im Herzoglich Arenbergschen Archiv (HAA) zu Recklinghausen ist eine Urkunde abgelegt (WUB Band VII Nr. 280) aus dem Jahre 1226, in dem der Edle Simon von Gemen ein Gut in Hamm an das Kloster Flaesheim verkaufte: „Anno 1226, Abt Gottschalk von Knechtsteden bekundet, das der Prior G. und die Verstorbene Meisterin Richmondis im Kloster Flaesheim aus Almosen ihrer Freunde für 9 Mark von dem Edlen Simon von Gemen (1237-1259) ein Gut in Hamm für das Kloster gekauft haben”, welches jählich 1 Malter Roggen und 12 Denare entrichten muß. Die Einkünfte sollen für die Kleidung der Nonnen bestimmt werden. Der hier als Zeuge auftretende Geistliche „Godescalcus plebanus in Hamme“ ist aus der selben Pfarre, wie der 1232 und 1236 auftretende „Godefriedus plebanus in Hamme“. Sie kommen aus dem Dorf Hamm bei Bochum, heute eine bekannte Autobahnabfahrt (Regesten der Kölner Erzbischöfe). Schon am 10.11.875 war auch der Zehntbezirk der damaligen Bauerschaft Hamme zwischen Werden und Essen vom EB Willibert zu Köln der am gleichen Tage geweihten Kirche des hl. Liudgerus zu Werden geschenkt worden. Eine Kirche existierte in Hamm bei Haltern vor 1298 nicht, ebenso war bei damals noch dünnerer Besiedlung für einen Geistlichen keine Existenzgrundlage gegeben, wie die erste Zeit nach der tatsächlichen Kirchengründung trotz erst danach erfolgter existenzieller Erstausstattungen bewies.

Unzutreffende Vermutungen

In Nachweis der Vermutung der Existenz einer Kirche zu Hamma im Zusammenhang mit der Wasserburg Ostendorf im Jahre 1226 fand sich bisher nicht, beide waren damals noch nicht existent. Eine 1378 erwähnte Kapelle neben dem Kommberge (Lesefehler!) bei Bosnippe wird einmal zum Annaberg bei Bergbosnippe , ein andermal der Bauerschaft Eppendorf verlegt, dabei ist eigentlich diese Kapellenkirche in Hamm gemeint. Auch ein Nachweis darüber, dass die Hammer Kirche die ehemalige Hauskapelle einer früheren Burg Hamm in Hamm sein soll, gelang bisher nicht. Der Adelssitz eines Hauses Hamm wird eher später in Sickingmühle zu suchen sein.

Ausstattungsplanung der Kirche zu Hamm

Eine Bauzeit für die Heiligkreuzkirche in Hamm von 10 bis Jahren anzunehmen ist nicht zu gering für die damalige Zeit, benötigte man zur Errichtung der Schule in Sickingmühle um 1900 doch noch immerhin 4 Jahre. Etwa 15 bis 25 Jahre vor der Kirchweihe mußten also die notwendigen Planungsvorbereitungen und Örtlichkeiten für die Kirchengründung zu Hamm zu suchen sein. In diesem Zeitraum mußte auch die finanzielle Ausstattung (Stiftungen) der Kirche zum Eigenunterhalt geplant werden. Stiftung und Beginn der Planung zum Kirchenbau mußten also durchaus um 1270-85 angesetzt werden.

Vorbereitung durch das Kloster Marienborn (Coesfeld)

  • Genau in diesen Zeitrahmen paßt es, wenn im Jahre 1285 die Burgleute der Mathilde von Holte (Mechthild, + nach 1301, T. d. Adolf von Altena - Herr v. Holte -1261,1266 und der Elisabeth von Holte), von einem Güterverkauf berichtet, den einige ihrer Genossen mit dem Kloster Marienborn (Coesfeld) abgeschlossen hatten. Das Kloster bestand auch auf Auflassung vor dem Gericht zu Haltern, in dessen Bezirk die Güter liegen sollten. Hier handelte es sich eindeutig um das Baugelände und den "Kirchhof" um die Kirche zu Hamm, denn anderes Gelände konnte weder in Marinborner Akten, noch in Hamm-Bossendorf Forschungen nachgewiesen werden. Danach konnte mit dem Bau durch die zukünftigen Pfarrangehörigen selber begonnen werden.
  • Aber noch einmal, ein Jahr vor der Kirchweihe, im Jahre 1297, beurkunden die Burgmänner von Holten den Verkauf eines Gutes in Bosnippe an das Kloster Marienborn. Diesmal aus dem Besitz der Familie der Frau des B(W)ern von Haghem. Gerhard von Haghem (1297 / 1321, oo Adelheid 1305) und sein Bruder Gye (Gido) wollten innerhalb eines Jahres, also bis zur erwarteten Kirchweihe, resignieren. Hier kann es sich nur um den später der Kirche zu Hamm gehörenden Steinhof gehandelt haben, denn anderere Ländereien sind so weder in Marienborner Akten noch in Hamm-Bossendorf nachweisbar. Hier sind ausschließlich ältere, an Marienborn gekommene Zehntabgaben nachweisbar.
    • Auch der Klevische Haupthof Castrop war mit seinen Ländereien und Leuten nach der Burg Holten bei Duisburg abgabepflichtig. Es kann sich also um Besitzungen von Burgmännern der Burg Holte handeln. Die Familie von Hagen entstammte dem Haus Hagen an der Emscher, östlich der Abtei Hamborn.

Als Äbtissinnen werden in Coesfeld in dieser Zeit genannt: 1280/82 Ida, Hildegund +1288 und 1289/95 Beatrix, leider lassen sich daraus keine besonderen Beziehungen zu diese Vorgängen ableiten. Stifter der Kirche war eindeutig das Kloster Marienborn. Allerdings war der Stifter des Klosters Marienborn 1230 Ludolf von Holte, damals als Bischof von Münster.

Marienborner Präsenz in Bossendorf

Ludolf von Holte, Bischof von Münster, hatte 1230 (+09.06.1248) das Cistercienser - Nonnenkloster Marienborn in der Pfarre Lippramsdorf gestiftet. Zur Erstausstattung gehörte der Hof im Born und ein benachbartes Erbe in Lippramsdorf. 1243 begann die Umsiedlung des Klosters nach Coesfeld. Die großzügigste Stiftung kam jedoch noch kurz vor der Verlegung des Klosters nach Coesfeld, wiederum von Ludolf von Holte, Bischof zu Münster: Er überließ 1243 dem Nonnenkloster in Ramestorpe einen Zehnten über acht Erben, welche in den Hof Bosnippe gehören, worauf Godfried, Burggraf von Rechede, der damit belehnt gewesen war, verzichtet hatte.

Burg und Herrschaft Holte

Zwar bekam Goswin Stecke für das Burgmannslehen zu Holten 8 Mark jährlich aus einem Zehnten der Mechtild von Holte aus einem Besitz in Essen – Sterkrade, doch im Jahre 1312 erhält er schließlich auch die zweite Hälfte des Lehens der Burg und Herrschaft Holte von Engelbert II. Graf von der Mark (1298 Ritter, 1299 dominus de Arberg, 1315 Schirmvogt zu Werden und Essen, +18.7.1328). Zu den Mitbetreibern der Kirchengründung in Hamm können sicherlich neben den Grafen von der Mark auch die Steckes gerechnet werden.

Curia, Haupt- oder Frohnhof zu Hamm

In Hamm-Bossendorf war auch das Erzstift Köln selber mit einer „curia de Hamme“ in „Butsneppe“, vertreten. Hauptorte um Hamm waren früher Flaesheim oder „Kerkbutsneppe". Mit dem „curia de Hamme“ in „Butsneppe“, waren Graf Adolf von Altena und sein Neffe Friederich von Isenberg gemeinsam vom Erzbischof zu Köln (1193-1205) Adolph I. Graf von Berg und Altena seinerzeit belehnt worden und hatten dieses Lehen dann weitergegeben. Über diesen Weg wird das Gut zu Hamm um 1260 übrigens an den Landdrosten der "Märker" Berhnhard Bitter im Amt Blankenstein etc. gekommen sein, dessen Enkel Bernhard Bitter Märkischer Burgmann zu Strünkede war und 1316 auf Haus Ostendorf saß. Dies als Tatsache unterstellt, müßte das Patronatsrecht an dieser neuen Kirche an den Lehnsinhaber der „curia de Hamme“ gefallen sein.

"Curia de Hamme" auch in Polsum?

In einem Urbar aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, einer Handschrift auf Pergament aus dem "Arcchief van den Hoogen Rad van Adel im Haag" registriert eine gesonderte Abgabe einer "curia de Hamme" von 4 Maltern Roggen. Hierbei muß es sich um einen großen Lehns- oder Meierhof mit einem entsprechenden Einzugsgebiet gehandelt haben (wie ein Oberhof des Stiftes Essen). Um den Schultenhof als Oberhof in Hamm kann es sich dabei eigentlich nicht gehandelt haben, dieser war bereits innerhalb des Uppelschen Lehens in Hüppelswick zehntpflichtig. Als "Curia de Hamme" kann eher ein entsprechend großer Hof von eher mindestens 15 Maltergesähe Umfang vermutet werden (z.B. der Hof Hamm an der Kirche in Polsum).

Eigenkirche

Die Hammer Eigenkirche unterstand in vermögensrechtlicher Beziehung dem Eigentümer. Damit war das Haus Ostendorf als Grundherr gleichzeitig Patron und Vogt seiner Eigenkirche. Ihm standen damit die Nutzungen der Erträge (Zehnt und Grunderträge) zu, doch hatte er auch für die Bedürfnisse der Kirche und der Seelsorge aufzukommen.

Darüber hinaus konnte der Grundherr auch für sich die volle geistliche Leitungsgewalt beanspruchen und diese der bischöflichen Kontrolle entziehen. Begründet wurde dies auf eine ursprünglich grundherrliche Kirchengründung auf Allodialbesitz. Eigenkirchen waren damit typisch für die frühmittelalterliche Grundherrschaft. Von diesen Rechten blieb im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit vor allem das Patronatsrecht. Grundherr des Oberhofes in Sickingmühle und des 1/2 Hofes zu Hamm war das Haus Ostendorf.

So lag das ius investiturae - das Investiturrecht mit dem ius praesentandi - das Vorschlagsrecht zur Besetzung für diese Eigenkirche und ebenso das ius conferendi oder Kollationsrecht - das Recht der Verleihung (rechtmäßige Übertragung) dieser Stelle zunächst allein beim Haus Ostendorf. Mit der Zusammenlegung der Pfarren Hamm und Bossdendorf wechselte das Kollationsrecht zwischen dem Haus Ostendorf und dem Bischof von Münster.

Kirchweihe

Als Wigbold von Holte, Erzbischof von Köln (1297-1304), das Fest der Kirchweihe der Kapelle "St. Crucem s. t. Invent." in Hamm(e) auf den Tag St. Geriodis et Victor, den 10. Oktober 1298 (Pfarrarchiv Hamm Regest) festlegt, ist der Neubau der "Capella to Hamme" vollendet. Die Ludgerikapelle in Bossendorf reichte schon lange für die Bevölkerung der umliegenden Bauerschaften nicht mehr aus. So wurde nun die Kapelle in Bossendorf für die Bewohner Flaesheims und Bossendorf Mittelpunkt des kirchlichen Lebens, währen die "Capella to Hamme" von den Bewohnern der Bauerschaften Hamm, Puppendahl, Herne und Sickingmühle genutzt wurde. Im Gebiet des späteren Kirchspiels Hamm–Bossendorf gab es vor 1298 weit weniger als 100 Kommunikanten, die Kapelle in Bossendorf war aber selbst dafür vom Platz her nicht mehr ausreichend gewesen.

Die Grenze der Aufteilung der beiden Kirchdörfer verlief im Bereich der heute noch feststellbaren Baulücke zwischen den beiden Bauerschaften Hamm und Bossendorf, bei dem früher zum Essener Butenhof gerechneten Tuttenkamp (Dutzendkamp), etwa 1,5 km östlich der Hammer Kirche, zwischen Kanal und Marler Straße. Hier endete im Osten auch die Hovesaat des Hauses Hamm oder „Hämmgen“, dessen Freiheit und Sitz sich später in Sickingmühle (Hüppelswick) nachweisen läßt.

Filialkirchenamt

1350 erfolgte von Marl aus die Gründung des Filialkirchenamts Heilig Kreuz.

Hesse "de Hammone"

Zu klären ist für Hamm noch die Frage, in welcher Beziehung die auch in Haltern ansässige Familie Hesse zu Hamm-Bossendorf stand:

  • 04.02.1304 (Martis post Blasii) Balthasar Hesse verschreibt aus seinen Gütern 13 Scheffel Roggen an die Kirche zu Hamm.
  • 07.01.1359 wird Johan Heße "de Hammone" in und um Haltern erwähnt, aber auch 1359 in Ahlen, als Zeuge des Lubbert Cloet.
  • 14.12.1497 verkauft Coep von Hamme dem Knappen Balthasar Hesse und dessen Frau Gertrud von Raesfeldt die Hälfte des Gutes Seghe(l)nhoef im Kspl. Herne (Amt Bochum). Zu diesem Zeitpunkt (1498) wohnte Balthasar Hesse auch in einem Haus in der Freiheit zu Ostendorf in Lippramsdorf.
  • 1525. Baltzar Wever (wohl der Sohn Johanns und mit einem Essener Stiftsgut in Bossendorf behandet), als Erbe des nachgelassenen Gutes des Baltzar Hessen , übergab am 05.05.1525 (feria sexta post dmcam. miserecordia dm.) vor Johann van Asbecke als Richter zu Haltern, dem Wessel Schulten und Claus Burrichter als Kirchenmeister der Kirche zu Hamme 13 Scheffel Roggen jährlicher Rente, welche sein (Paten-) Onkel Baltzar Hesse von den Kirchenmeistern zu Hamm gekauft hatte. Damit waren deren Schulden erledigt.
Westl. Kirchenportal von 1898/99, rechts außerhalb alter Taufstein

Kirchengebäude

Das ursprüngliche Kirchengebäude scheint aus 2 unterschiedlichen Teilen entstanden zu sein, nämlich einerseits aus dem Turm selber in romanischem Stil und dazu der runde, becherförmige Taufstein. Der Taufstein befand sich vor 1950 bereits Jahrzehnte außerhalb der Kirche in einer Winkel südlich zwischen Turm und Schiff und fristete dort sein Dasein. Andereseits unterscheidet sich davon das viel zu große jüngere Kirchenschiff im gotischen Stil, dessen westliche Giebelwand haltsuchend Teile des ältere Turms umfasst und in dessen Spitze sogar der Dachfirst hineinragt, wie das Bild zeigt.

Nach Norden war das Kirchenschiff fensterlos, Eingangstür und Fensteröffnungen waren ursprünglich an der Südseite angebracht. An der nördlichen Seite wurden erst um 1900 notwendige Fensteröffnungen neu gebrochen und mit Maßwerk versehen. Dabei wurde 1898/99 im Turm nach Westen hin durch Pfarrer Engels ein neues Portal angelegt und der Südeingang zugemauert. Vor dem Jahr 2005 wurden diese eigenwilligen Änderungen wieder zurückgebaut.

1. Pfarrer in Hamm 1305

Erst in Flaesheimer Urkunden des Vestischen Archivs wird 1305, sieben Jahre nach der Kirchweihe, ein Johannes als Geistlicher in Hamm und Bosnippe nachgewiesen, welcher finanziell nicht auf das Einkommen aus der Pfarrei angewiesen war. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß in der Zeit von 1294-1304 tatsächlich ein Geistlicher mit Namen Johannes als Pfarrer in Haltern urkundlich belegt werden kann. Ein Pfarrer aus Haltern wird auch anfänglich für Hamm zuständig gewesen sein.

Am 21.11.1305 bestimmte Johan, Pfarrer in Hamm und Bossendorf, daß die von ihm mit eigenem Geld aus dem Haupthof zu Flaesheim angekauften Kornrenten nach seinem Tod von seinen Hauptgetreuen den Nonnen zur Verfügung gestellt werden.

Am 25.08.1569 berichtete einem kirchlichen Ausschuß über die Hammer Pfarre ein Pfarrer Arnold von Galen.

Da auch noch 1630 ein wegen Platzmangels in Haltern wohnender Vikar von St. Sixtus gleichzeitig Pastor in Hamm war, ist ähnliches auch für die Zwischenzeit anzunehmen.

Erst 1657 genehmigte der Archidiakon Ferdinand Frhr. von Bocholtz dem Pastor Herman Böker in Haltern den Kauf des 1650 beantragten Bau eines Hauses für die Vikarie St. Katharina in Haltern. Für 237 Rt. erwarb die Kirche zu diesem Zweck das Haus des verstorbenen Niclas Fischer am Bloembrink.

Die "Liber Valoris Ecclesiarum Colonensis Diocesis" führte etwa um 1320 unter dem Dekanat Dortmund ausschließlich die vestischen Pfarreien Castrop, Recklinghausen, Buer, Gladbeck, Osterfeld, Kirchhellen „Pelstheim“ (Polsum), Marl, Datteln und Waltrop auf. Hier werden die "Capelle" zu Hamm und die 1278 beurkundete ältere Kirche zu Oer mit ihrem Zubehör folgerichtig als untergeordnete Filialkirche von St. Peter zu Recklinghausen behandelt auch nicht als eigenständige Pfarrei aufgeführt.

Interessant in diesem Zusammanhang erscheint die Information, das der in Haltern in der Vikarie St. Katharina tätige Vikar Thomas Köster in der Zeit von 1490 bis 1499 gleichzeitig als Vizecuratus Pfarrer in Oer war. Folgerichtig könnte er ebenfalls zeitlicher Pfarrer an der Heiligkreuzkirche in Hamm gewesen sein.

Nach dem "Liber Collatorum", einem Codex des 15. Jahrhunderts wird Recklinghausen als "Preposita in Recklinghausen, iij beneficia" geführt, Hamm und Bossendorf erscheinen als Eigenkirchen hier nicht. Die Trennung Recklinghausens vom Archidiakonat Dortmund nach der Reformation erfolgte übrigens als Kommissariat erst 1612. Erst 1823 kamen die Kirchen im Vest Recklinghausen von Köln an das Bistum Münster.

Das Hamm–Bossendorf zu dieser Zeit keine selbständige Pfarre war, geht aus der Mitgliederliste der am 17.04.1334 gegründeten Bruderschaft "S. Spiritus" hervor, welche ausschließlich Geistliche aufnahm, bevor sie sich zur Kalandbruderschaft wandelte. Mitglieder waren die Plebane Goswin von Recklinghausen, Walter von Haltern, Conrad von Buer, Arnold von Kirchhellen, Arnold von Marl, Rutger von Polsum und der Presbyter (Hilfspfarrer) Fridericus in Suderwick.

2 Urkunden der Augustinessen in Recklinghausen sprechen noch im Jahre 1319 von dem "dominus Johannes in hame et busnippe quodam plebanus". Ein "plebanus" war ein Leutepriester, welcher im Auftrag eines Pfarrers tätig wurde. Der in Hamm und Bossendorf tätige Geistliche Johann muß über eigenes Vermögen verfügt haben, denn er vererbte den Recklinghäuser Beginen eine Jahrrente von 4 Schillingen. Dies Geld konnte er aus einer nur auf Hamm und Bossendorf beschränkten Tätigkeit nicht erwirtschaftet haben, denn dort war Schmalhans Küchenmeister.

Mit der Gründung einer Kapelle zu Hamm als Filialkirche von St. Peter zu Recklinghausen und der minimalen Ausstattung mit Pfarreinkünften, konnte zunächst wohl auch kein weiterer Priester gefunden werden. So wurden denn die Hammer Kirchenpfründe einem "pastor primitivus" überwiesen, welcher sich durch einen "pastor secundarius" oder "plebanus" (Leutpriester) vertreten ließ.

Patron sichert Marienborner Stiftung

Durch Flucht schlecht entlohnter Geistlicher, dauerhaft mangelnde Ersatzfindung und damit einhergehende nachlässige (keine) Verwaltung konnte Besitz der Hammer Kirche von anliegenden Interessenten (Kirche, Bürger, Adel) entfremdet werden.

Hier intervenierten nun nach mehreren anderen erfolglosen Versuchen der Vogtund Rektor der Kirche beim Erzbischof zu Köln und Bischof zu Münster. Da dies die Sache nicht weiter brachte, ging die Angelegenheit über die kirchliche Gerichtsbarkeit an den Papst. Schließlich gab Papst Innocenz VI., Etienne Aubert (1352,+1362), dem zuständigen Dekan des St. Martin Stiftes zu Münster auf, die der Kirche in Hamm entfremdeten Güter dieser zurückzuerstatten (KAHA Regest, vor 1359 - aber undatiert). Weiterhin bestätigte Papst Innozens VI am 09.01.1359 dem Dechanten zu St. Martini in Münster die nunmehrigen Einkünfte des Rektors der Capelle zum Hamme (AL Urkunde 48).

  • In dem Zusammenhang wegen des vorgenannten Balthasar Hesse interessant, dass 1359 ein Ludwig dictus Hesse Rektor der Kapelle St. Michaelis zu Münster war.

Als vor Ort präsenter Rektor der Kapelle zu Hamm konnte eigentlich nunmehr der Vogt als Grundherr gemeint sein. Die Kapelle zu Bossendorf stand dem gegenüber unter dem Rektorat des Pfarrers von Haltern und gehörte zum dortigen Verband des Archidiakonats des Vicedomus. Der Vicedomus war der für die Verwaltung des bischöflichen Vermögend zuständige Domher und zuständig dafür in Bossendorf, aber nicht in Hamm.

Im Jahre 1378 wird schließlich auch dem 1226 In Lippramsdorf gegründeten Kloster Marienborn (nun zu Coesfeld) bescheinigt, daß deren Stiftung an die Kapelle zu Hamm nun auch unter dem Schutz des Vogts als Patrons steht: "Wir, Ritter Bytter von Rasvelde bekennen, daß das zehntfreie Gut, welches die Äbtissin von Marienborn zu Coesfeld und der Konvent des Klosters in die Kapelle zu Bosnippe gelegen bei dem Hammerberge (gemeint ist Hamm bei Bossendorf), gegeben haben, daß im Falle die vorgenannte Kapelle zerstört werde oder verginge, daß ich, vorgenannter Herr Bytter und meine Erben, uns daran kein Recht anmaßen und auch nicht hätten. Dies Recht sollt in der rechten Ordnung bleiben, wie es vorher war, bevor die Kapelle (in Hamm) gestiftet wurde.

Bitter von Raesfeld besaß als Grundherr das Kollationsrecht (ius conferendi) für die Kirche in Hamm. Nach damals geltendem Kirchenrecht besaß er das Nutzungsrecht am Pfründegut der Kapelle zu Hamm und das ius praesentandi - das Vorschlagsrecht für das Priesteramt an dieser Kirche. Hamm, am Fuße des Hamberges, wurde in dieser Zeit also noch als zu "Bosnippe" gehörend gesehen. Bossnippe (Bossendorf) war vorher und auch damals noch, militärisch gesehen, der Dreh- und Angelpunkt zumindest für den Erzbischof von Köln und die Grafen von der Mark, gleichermaßen als Erschließungspunkt für Einfälle in das Münsterland und zur Rückzugssicherung.

Sickingmühle im Kirchspiel Marl

Als am 16.08.1373, Ritter Bitter von Raesfeld (1355 / 1403, 1410+, verheiratet in erster Ehe mit Kartharina von Gemen 1358 / 1374), von Wessel von Lembeck (nicht zu Lembeck sondern Steverling und Burgmann zu Dülmen)dessen Frau Styne und dem Sohn Wessel, deren Hof zu Zykinck und die Mühlstätte Zykinch, gelegen im Kirchspiel Marl und in der Bauerschaft Hüppelswick erwarb, wurde die noch immer anhaltende Zugehörigkeit von Sickingmühle (wahrscheinlich mit Herne) zur Pfarrei Marl dokumentiert.

Capella to Hamme (bei) Halteren

1410 unterhält das Stift Xanten hier den Hebebezirk "Capella to Hamme (bei) Halteren", wobei zur genauen Identifizierung von Hamm die Beiworte "Capella" für die neue Kirche, "Halteren" für die Lage benutzt werden, denn Xantener Abgaben werden an mehreren Orten mit dem Namen Hamm erhoben.

Landverlust durch Lippestrom

Immer wieder verließ die Lippe nach großen Überschwemmungen ihren Lauf zwischen Haltern und Hamm – Boßendorf. So verlegte sie 1408 ihr Flußbett und kam um 1 km weiter nach Süden. Es ergaben sich Änderungen im Grundbesitz, auch für die Hammer Pfarrkirche, deren Länderein nun zum Teil jenseits des Flußes im Halterner Mersch lagen. Hierfür war dann der zeitliche Pfarrer von Haltern zuständig, da die Lippe auch Grenzfluß zwischen dem Erzstift Köln und dem Hochstift Münster war.

Zur Sicherung des Kirchenunterhalts, schenkte der Patron der Hammer Kapelle, Bitter von Raesfeld, am 08.05.1444 (ipso die Victoris martiris) der Kirche zu Hamm 2 Scheffel Säeland bei Overhov für die Beleuchtung der Kirche und bestätigt am 08.11.1450 dem Kirchspiel Hamm, daß er es getauscht habe gegen eine Fläche Heideland aus dem Kirchengut zu Hamm.

Aktivierung von Geldquellen

Pastor Deutmann

04.07.1461 Urkunde Lembeck. (primo des nesten Saterdags post visitation beate marie virginis). Johan Deutman, Pastor der Capelle zu Hamm und die Kirchenmeister der Capelle zu Hamm, Alert van Hamm, dessen Sohn Wennemar, Herman zu Herne, überlassen dem Johan Stalman und dessen Frau Aleken das Haus mit Zubehör vor dem Kirchhof zu Hamm, wofür diese dem Küster zu Hamm jährlich 2 Schillinge. Siegel: Joh.Deutman und Alert van Hamm.

Tauschgeschäfte

Wegen mangelhafter Präsenz des "pastor primitivus" kamen den Kirchenmeistern zu Hamm als Verwalter des Kirchenvermögens erhebliche Befugnisse zu. Vor dem Richter zu Reckelinchusen - Johan van Westerholte (Reyners Sohn) verkauften Alart van Hamme, Herman Burrichter (aus Sickingmühle) u. Johan Stalman (aus Hamm), als Kirchenmeister zu Hamme im Vest Recklinghausen, am 08.01.1462 (Anno dm. millio. CCC ° LX secundo feria sexta proxima post Epiphanie dm) eine Rente von 2 Malter Hafer an Reyner van Westerholte (Reyners Sohn) aus dem Gute zu Boysingh. Zeugen waren dabei: Johan de Heger de olde und Johan Renßingh. Der Richter und Alart van Hamme hängten ihre Siegel an. Nimmt man eine Verzinsung von rund 5 Prozent an, muß das Kirchspiel Hamm den Geldwert von 40 Malter Hafer dafür bekommen haben. Das war eine riesen Summe für das kleine Kirchspiel.

09.01.1462 Urkunde. Albert von Hamme überweist den Kirchenmeistern der Capelle zu Hamm (Herman Burrichter und Johan Stalman, 2 Malter Hafergulden für jene 2 Malter Hafergulden, die genannte Capelle aus dem Gute Bossyngh, das jatzt Reyner von Westerholt gehört, verschrieben war.

Land für den Kirchenunterhalt

Wohl wegen der Naturalzinslast der Kirche unterstützte nun wieder die Familie des Kirchenpatrons das Kirchsprengel. So übergaben am 28.10.1488 Okt. 28 (up dach der tweyen hyllighen Apostele Symonis et Jude) Gosen van Raesfelt und seine Frau Berte van Hamont der Kirche zu Hamm ihr Recht an einem Landstück und Zehnten auf dem Sporkel, belegen zwischen dem Lande des Hinrick Stalman und des Hinrick Ekelmans, von 6 Scheffelsaat Roggen. Diese Flur „auf dem Sporkel“ reichte im Norden bis an die Lippe. Die Sohlstätten der später an der Kirche angrenzenden Schultenhöfe sind erst im 17. Jahrhundert dorthin verlegt worden und lagen vorher in der Aue des Lippetals.

06.03.1496 Urkunde Lembeck.(up den Sundag Oculi). Goessen von Raisfelde zu Oistendorpe und zu Hammeren verschreiben der Kirche zu Hamme den Zehnten aus einem Teil wilden Landes in der Hemmer Mark auf dem Sporkelt im Kirchspiel Hamme.

Vorfinanzierung durch den Patron?

Aber die Kirchengemeinde konnte auch Geld ausleihen, was aber als Verkauf deklariert wurde, da Geldverleih verboten war. So verkauft am 14.12.1493 (anno dm. MCCCCXCIII Sabbato post lucie virginis), vor Jürgen van Asbecke als Richter zu Haltern, Wenemar van Hamme und seine Frau Margareta Wulffs, an Evert Overman und Henrick Stalman als Kirchenmeister der Kirche zu Hamme, eine jährl. Rente von 1/2 Malter Roggen zum behuf der Kirche aus dem Gyres Gut (Kleine Schwartenbrock), gelegen an der Mühle zu Syckinck, im Gericht Recklinckhausen.

Als Wennemar von Hamme einige Zeit später verstirbt, will seine Witwe Greite Wulfs die Belastung los sein und verkauft schließlich am 10.11.1498 vor Jürgen Asbeck als Richter zu Haltern an Johan Wewers, Everd Overman (Overhoff zu Herne) und Joh. Dychhoven gt. Schulte zu Herne, als Kirchenmeistern und Provisoren der Kirche zu Hamm, ihr Erbe Gyrs Gut bei der Mühle zu Sicking.

Vor dem Richter Hinrick Heger zu Recklinghausen verkaufen am 28.04.1518 (Datum anno dm. millesimo quingentesimo decimo octava .....Vitalis) Johan Schulte und Heyne Schulte, als Kirchenmeister der Kirche zu Hamm, den Brüdern Johan, Dirick und Rotger Brinkhaves eine Rente von 1 Malter Roggen aus den Gütern, Renten u. Einkünften der Kirche zu Hamm für eine Summe Geldes. Bei einer Verzinsung von rund 5 Prozent muß das Kirchspiel Hamm den Geldwert von 20 Malter Roggen dafür bekommen haben.

Hamm, Pfarrort in der Pfarrei Oer

Die Heiligkreuzkirche blieb aber nach wie vor eine von Oer geführte Filialkirche von Recklinghausen und war mit äußerst unzureichenden Pfarreinkünften versehen. Das Aufkommen von Meßkorn war in Hamm gering, die Bossendorfer gaben es, wenn überhaupt, an den für sie zuständigen Geistlichen in Haltern. Von der Ausstattung der Pfarrstelle in Hamm her lebten die Geistlichen am Rande des Existenzminimums. Waren sie nicht zu alt und hatten flinke Füße, liefen sie weg. Wenn sie wider aller Erwartung blieben, waren sie auf Unterstützung ihrer Familie und Verwandten angewiesen oder hatten aus mehreren Vikariestellen Einkünfte.

Arme Pfarrer in Hamm

Erstkommunikanten 5.Juni1949 in Hamm und Bossendorf, Teilnehmerlisten, Paten sind in Kirchenakten zu finden (auch Firmlisten)

Johann op dem Orde, Geistlicher im Pfarrsprengel Hamm, wurde 1536 durch den Geistlichen Heinrich Lobeck abgelöst. Zu dessen Zeit verschreibt Johan von Limburg am 15.11.1542 (Mercurii post Martini) 7 Joachimstaler jährliche Pension an die Kirche zu Hamm für ein Darlehen von 120 Talern und verpfändet dafür 1 Haus in Dorsten am Markt und einen Kamp in Lütken Hausselbeck. Seine Rechtsfolger zahlen 1599 noch 6 ½ Curanttaler jährliche Zinsen.

Bereits 8 Jahre später folgt mit Arnold von Galen 1544 ein neuer Geitlicher, der später noch nicht einmal freiwillig in Pension geht. Zur Entlastung der Kirchenkasse wir in seiner Zeit ein Kirchenkotten an den Patronatsherren verkauft.

10.03.1549 Urkunde Lembeck: Verkauft die Kirche zu Hamm ihren Zehnten zu Herne, Kspl.Hamm.

Patronatsherr Adolph von Raisfeldt zu Ostendorp und dessen Frau Irmgart erwerben am 07.11.1544 (Vriedag na Om. sanctor) vor dem Richter zu Reckelingckhusen, Niclais Allertz, von den Kirchspielsleute der Kapelle zu Hamm, Arndt von Gaelen als zuständiger Pastor (wohl als "pastor primitivus"), Johan Poitman und Bernt Stalmann als Kirchenmeister, Johan Bredeeek, Henrich der Wilde, Johan Buirrichter, Koep Everman und Clawes Wecker als gemeine Kirchspielsleute, zum Nutzen der Capelle, einen Kotten, gelegen an der Mühle zu Sickinck, genannt der Gierskote, auf den zur Zeit Berndt Schwartenbroick wohnt. Dieser Kotten hatte noch 1493 Wennemar von Hamme gehört.

09.03.1558 Urkunde Lembeck. Vor dem Richter zu Recklinghausen, Arnoldt Hesehus, stellen Bernhardt Burrichter und Hermann Puppendhaill, Provisoren der Pfarrkirche zu Hamme, dem Herman Hemmelreich und dessen Frau Stynen frei, die aus ihrem Gute in der Bauernschaft Berghausen im Kspl. und Gericht Recklinghausen, auf dem jetzt Henrich Scheiffer wohnt, verschriebene Rente von 7 1/2 Taler jährl. mit 150 Taler einzulösen.

04.12.1561 Die Kirchspielsleute des Kspls.Hamm, Bernd Burrichter, Bernd Alberts, Joh.Stalman, Joh.Bredeck , Balthasar Overmans und Coep Overman, und die Kirchenmeister Dirrik Fischer und Johan Kock von Hamm, verkaufen vor dem Richter den Zehnten, den gen.Kspl. jährlich aus Conratz Erbe erhebt an Johan von Raesfeld zu Ostendorf und Frau irmgard, Balthasar Conrad wohnt darauf.

Ziemliche Armut im Amt kann man bei dem 1569 noch immer für Hamm als "pastor secundarius" zuständigen Arnold von Galen vermuten, dessen Einkünfte im Pfarrsprengel Hamm den Betrag von 17 ½ Talern nicht überschriitten, die Hälfte dessen, was andere Geistliche an Einnahmen erzielten. Wegen seines vorgeschrittenen Alters sichert Johann von Raesfeldt zu Ostendorf als Schirmherr der Hammer Kirche dem Geistlichen 1569 lebenslängliche Nahrung und Kleidung unter der Bedingung zu, dass er einer jüngeren Kraft Platz mache, doch von Galen lehnte ab.

"habet 100 comunicantes"

Das Kirchlein zu Hamm war für lange Zeit ausreichend groß geworden. Bestätigend heißt es noch 1569 in einem Visitationsprotokoll über die Kirchen im Vest: "Ham vilialis sub Recklinghausen; pastor in Recklinghausen investit, nobiles de Raesfeldt praestant; habet 100 comunicantes". Der Pastor in Recklinghausen war also der Rektor, welcher den von dem Ostendorfer vorgeschlagenen Geistlichen einführte. Aus den 100 Kommunikanten (im Alter von über 12 Jahren) lassen sich etwa 125 Einwohner errechnen.

Ein Blick aus dem Kirchturm zeigt wie nah 1737 die Lippe der Kirche kam.

Kirchen lagen am Lippeufer

1569 soll übrigens die Lippe wieder einmal "irenn altenn gangk verlassen unnd einenn neven unverhoffentlichen genommen" haben. Dieser Vorgang war in den meisten Fällen durch Landabschwemmung mit Einnahmeverlusten für die Pfarre verbunden, welche auch Besitz im Überflutungsbereich hatte.

Wie nahe übrigens die Lippe bei ihren regelmäßigen Bettumlagerungen den beiden Kirchen kam, belegen Akten des Pfarrarchivs Hamm von 1737, betreff Leistungen der Parochianen zur Befestigung der Lippeufer und zur Rettung von Kirche und Kirchhof in Hamm und Bossendorf.

Pastoratsgebäude

Ob um 1598 oder vorher schon ein Pastoratsgebäude in Hamm bestand ist nicht bekannt und zweifekhaft. Wahrscheinlich wohnten die Hammer Geistlichen bis etwa zu dieser Zeit bei den Geistlichen in der Stadt Haltern.

Jedenfalls war das um 1900 existierende Pfarrhaus baufällig und kaum bewohnbar.Ein Teilneubau wurde in Münster abgelehnt. So kam es zu einem Neubau, welcher 1907 bezogen werden konnte. Auch dieses Haus wurde keine 90 Jahre alt und wiederum durch einen Neubau im Garten des Altbaus ersetzt.

Die Pfarreinnahmen

Die Einkünfte des zeitlichen Pfarrers von Hamm - Bossendorf wurden aus verschiedenen Quellen gespeist. Dies waren einerseits von ihm selbst genutzte Ländereien, wozu einzelne Mitglieder des Kirchsprengels Hand- oder Spanndienste zu leisten hatten und andererseits verpachtete Ländereien. Dazu kamen die Einnahmen aus dem Missaticum (Meßkorn). Darüber hinaus kamen auch Renten oder Zinsen von ausgeliehenen Geldern der Kirche ein. Der zeitliche Küster hatte eigene geringe Einnahmen, fast ausnahmslos Naturalien in Form von Kornabgaben.

  1. Die Pfünde (vom lateinischem praebenda) sind in der kath. Kirche der Inbegriff gewisser Kirchengüter, deren Ertrag und Genuss bestimmten geistl. Personen ( Präbendarien) zukommt, so die Pfarrpfründe den zeitlichen Pfarrern. Sie bildeten auch die materielle Existenzgrundlage der Hammer Amtsträger. Auch dann, wenn diese als "pastor primitivus" garnicht präsent waren und sich durch einen "pastor secundarius" oder "plebanus" (Leutpriester) vertreten ließen. Ein Teil der Ländereien in der Nähe des Pfarrhauses wurden später erst vom zuständigen Pfarrvertreter selbst genutzt. Zu deren Bewirtschaftung hatten die Pfarrangehörigen dann, je nachdem ob sie Pferde hatten, Hand- oder Spanndieste zu leisten. Der gößte Teil der Ländereien, so auch der Kreuzkotten, der Wedemhof oder der Steenhof in Bossendorf, blieben zur Vermehrung der Einkünfte verpachtet. Usus war die Entrichtung des Pachtquants alljährlich zu Martini (11.Nov.). Dieser wurde teils in Geld, teils in Naturalien abgeführt. Das Haushaltsjahr lief von Martini zu Martino.
  2. Das Missaticum oder Meßkorn war eine Art örtlicher Kirchensteuer, welche je nach Leistungskraft das ganze Kirchsprengel betraf und von den Bauerschaften Sickingmühle, Herne und Hamm tatsächlich entrichtet wurde, während sich die Boßendorfer Kötter und Bauern weigerten das Meßkorn an den Hammer Pastor abzuführen. Dazu Pfarrer Schröder 1741: "Die Boßendorfer ein gahr hartneckiges Volck recusieren (weigern sich) ihren Pastor das missaticum zu geben." Es war gedacht als materielle Gegenleistung für die geistlichen Dienste des Pfarrers und als Hofeslast (Onera) bei den Abgabeleistungen der einzelnen Höfe aufgeführt. Auch hier war Martini Zahltag. Nach dem Hebebuch der Hammer Pfarre gaben die Hausfrauen dem Pastor zu Hamm zusätzlich zum Missaticum jeweils ein wenig Flachs mit, dies sei aber keine Pflichtleistung. Die beiden Kötter im Mersch zu Herne(Alfs und Peters) lieferten statt des Roggens (ex debito) Flachs.
  3. Sonstige Einkünfte und Rechte waren Renteneinnahmen (Zinsen) aus verliehenem Geld, Natural- und Geldgeschenke aus Allodialbesitz, dazu kamen Einnahmen aus einzeln vollzogenen geistlichen Diensten wie z.B. Taufe, Trauung und Beerdigung. Die Pfarre hatte Rechte in der Lenkeler Mark (welche aber um 1700 schon ausgestockt und ganzjährig geschlossen war) und wohl auch, über den Hammischen Hof in Lenkerbeck, im Hülsberg.

Pertinentien

  • Nachweis der Pertinentien der Pastorat und der Capelle zu Hamm
    • Summarische Rechnung der Aufkünfte und Phachten, der Kirche Hamm betreff, Anno 1599:
      • Inventarium von Aleff Averhoff und Johan Vischer (Kirchenmeister von 1599-1615).
 

Roggen

Scheffel

Haver

Scheff.

holl.

Taler

Taler

Ort

RT

Taler

curant

Joh. Schulte tho Börste im Kspl. Recklinghausen

3

3

 

 

 

 

 

Item Hof Uhlenbrocke

2

 

 

 

 

 

 

Item Thier tho Flaßump (Flaesheim)

1

 

 

 

 

 

 

Overhoff hat 3 Scheffel seines Landes von der Kirchezehntfrei, gibt

3

 

 

 

 

 

 

Wennemar Schulte (Bschft. Hamm)

1

 

 

 

 

 

 

Limburgh (Johan van, zu Dorsten)

 

 

 

 

 

 

6 ½

K(ö)ihne tho Recklinghausen

 

 

 

 

 

8 ½

 

Paschman tho Lippramsdorf

 

 

 

3

 

 

 

Puppendael

 

 

 

 

 

 

1

Der Bodde

1

 

 

 

 

 

 

Schulte tho Hern

 

 

 

2

 

 

 

Kerstins Trine

 

 

 

 

 

1

 

Wessel Albers (Bschft. Sickingmühle)

 

 

 

 

 

1

 

Der Linneweber up der Becke (Lembeck)

1 1/2

 

 

 

 

 

 

Limbecke up der Becke (Lembeck)

1 1/2

 

 

 

 

 

 

Heine Hartman

 

 

7

 

 

 

 

Summe Geldremehr      

39

1

   
Kornremehr: 2 Molt roggen 4 Scheppel  

3

         

Pfarrer in Hamm 1630

Als Geistlicher und "pastor secundarius" in der Heiligkreuzkirche zu Hamm ist 1630 der Halterner Vikar Daniel Eikel nachgewiesen, auf der Filialpfarrstelle in Hamm nannte er sich von 1639 bis 1647 Pastor. Aus seiner Aufstellung des Vermögens der Pfarrstelle geht hervor, daß seine Vorgänger keine freien Pastöre, sondern nur substituierte des "pastor primitivus" gewesen seien. Wegen des unzureichenden Unterhalts seien diese in der Vergangenheit weggelaufen und hätten daher auch keine Unterlagen oder Registraturen hinterlassen.

Der Halterner Pfarrer Herman Boecker bezeichnet 1639 seinen "Vikar ad St. Catharinam", Daniel Eikell, als einen alten Mann, der zugleich Pastor in Hamm sei. Doch mußte er wegen mangelndem Platz in Hamm in Haltern wohnen und dafür nur jede Woche am Freitag in Haltern eine Messe lesen. Er starb am 06.06.1647. Begraben wurde er in der Halterner Kirche an der Südseite vor dem Marienaltar.

Vereinigung der Kirchdörfer Hamm und Bossendorf

Zu dieser Zeit war der Kölner Erzbischof Ferdinand Herzog von Bayern gleichzeitig Bischof von Münster und mehrer anderer Bistümer. Da 1647 die Pfarrämter in Hamm und Bossendorf gleichzeitig vakant und beide Stellen wegen der unzureichenden Bezahlung schwer zu besetzen waren, verfügte der Erzbischof die Vereinigung der beiden Kirchdörfer Hamm und Bossendorf zu einer einzigen Pfarrei. Damit waren die Kuratstellen der nach Haltern gehörenden Filialkapelle St. Katharina in Bossendorf und der Recklinghäuser Filialkirche Hl. Kreuz in Hamm zur Aufwertung der Pfarreinkünfte zu einer Kuratstelle vereinigt.

Den Bossendorfern blieb jedoch zunächst das Recht gewahrt, sich weiterhin in der Katharinenkirche trauen und taufen zu lassen und auf dem lokalen Friedhof beerdigt zu werden. Außerdem mußten jährlich mindestens zwei Messen in der Kapelle gefeiert werden. Diese Tage wurden auf den 25. Nov. (St. Katherina) und den 05. Februar (St. Agatha) eines jeden Jahres festgelegt.

Das Patronatsrecht wurde aus diesem Grunde wechselseitig vom Bistum Münster und dem Haus Ostendorf ausgeübt. Trotzdem wurden die Einkünfte der weiterhin geteilten Pfarrbezirke getrennt ermittelt. Es gab jeweils in Hamm und Bossendorf Güter, welche ausschließlich den Pfründen des örtlich zuständigen Stelleninhabers und Küsters dienten.

Teile

Kirchengeschichte

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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