Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/130

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[129]
Nächste Seite>>>
[131]
Erzdioecese Koeln 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


9. Grevenbroich.

Pfarrort.

Grevenbroich, ursprünglich Rodung, dann ein festes Schloß mitten im Bruche, in dessen Nähe sich Ansiedler niederließen, woraus alsdann ein Dorf und endlich eine Stadt entstand. Grevenbroich zählt gegenwärtig 1250 Katholiken, 165 Protestanten und 65 Juden.

Es gehört zur Bürgermeisterei, zum Amtsgerichtsbezirke und zum Kreise Grevenbroich, liegt an der Erft und an der Köln=Venloer Bezirksstraße, desgleichen an der Eisenbahn von Neuß nach Düren und ist fünf Stunden von Köln und 2½ Stunde von Neuß entfernt.


Pfarrgeschichte.

1271 schrieb man Bruege, Bruycke, 1273 villa de Bruche, 1276 castrum Bruche, 1299 Brugge, 1307 Huns van Brocke, Bruckgen, 1311 Broyge, Stadt Broyche, dann Grevenbroich, seitdem die Grafen von Kessel dort ihre Residenz hatten.

Gernand, Burggraf zu Kaiserswerth, trägt 1271 seine Güter zu Grevenbroich dem Erzbischofe Engelbert II. von Köln zu Lehen auf.[1] 1273 verpfändet Graf Heinrich von Kessel demselben Erzbischofe das Schloß Grevenbroich mit Zubehör.[2] 1276 bezeugt er, daß er das Schloß Grevenbroich von Köln zu Lehen habe, auch auf allen Schadenersatz, der ihm wegen dieses Schlosses noch zustehen könnte, verzichte und dasselbe, wenn er es verkaufen solle, zuerst dem Erzbischofe anbieten werde.[3] Ein Jahr später ließ Graf Heinrich sich in das Bündniß gegen Erzbischof Sifried von Westerburg ein, wurde aber besiegt und mußte zur Buße und Entschädigung nochmals die Lehenspflichtigkeit von Grevenbroich anerkennen, sich selbst zu einem homo ligius, d.h. zu einem in jeder Hinsicht dem Erzstifte Lehens= und Kriegspflichtigen und zu einem Burgmanne von Liedberg und Hochstaden, falls dieses wieder aufgebaut werden möchte, erniedrigen.[4] In der betreffenden Urkunde vom Jahre



  1. Lac. II 364.
  2. Lac. II 371. -
  3. Lac: II 405. -
  4. Lac. II 421. 422.