Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/132

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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des Weichbildes Soltuflen dahin vereinbart, daß ersterer oder sein Kapellan in der Kirche zu Uflen an allen Heiligentagen eine Frühmesse halten solle außer an den vier Hochzeiten St. Kilian, Palmen, aller Heiligen und stillen Freitag, oder wenn Pestilenz eintrete oder Todte zu beerdigen seien, wofür die Stadt jährlich 6 Bielef. Mark [1] entrichten, und wenn der Kirchherr in der Stadt eine Wohnung erwürbe, dieselbe „Wedemes wyß“ (nach Recht der Wedeme) befreien und ihm freie Hude für Kühe, Schweine und Schafe gewähren soll. (Lipp. Reg. III, 2029.)

– Am 20. December 1477 stifteten der Kirchherr Ludolf Sander zu Schötmar und der Magistrat zu Soltuffelen eine ewige Commende zu Ehren Gottes und der Jungfrau unter dem Titel zum heil. Kreuze des Bischofs Odelrich, der heiligen Katharina und der 1000 Ritter-Märtyrer in der Kirche zu Soltuffelen im Betrage von 400 Fl., wovon der Magistrat jährlich 24 Fl. an Johann Sander und die Nachfolger in die Commende bezahlen, auch dessen Haus und fahrende Habe von aller „Wybboldes Drach“ befreien, und den Altar mit Paramenten, Kelchen, Büchern, Lichtern, Wein und Brot versehen will. Dagegen soll der Inhaber der Commende in der Stadt wohnen und wöchentlich drei Messen und drei Vigilien singen, auch in seinem Amte dem Kirchherrn gehorsam und behülflich sein, „auf dessen Verlangen die Kranken „berichten“, Kinder „karsten“, die Sakramente ministriren und dem Kirchherrn alles, was auf und von dem Altare geopfert werde, herausgeben, die Votiven aber mit dem Kapellan zu Schötmar theilen. Nach dem Abgange Johannes Sander soll dem Kirchherrn Ludolf die erste Nomination zustehen, später aber der Magistrat einen Bürgerssohn oder jemanden aus dem Kirchspiele dem Kirchherrn zu Schötmar präsentiren. (Lipp. Reg. IV, 2568.) – Am 13. December 1480 verpflichtet sich Ludolf Sander, Kirchherr zu St. Kilian in Schötmar, auf Bitte Junker Bernhards zur Lippe in Ansehung des der Stadt Soltuffeln drohenden ewigen Verderbens von Feinden und Feuersnoth, und da man nach altem Herkommen sechs Mal jährlich von Uffeln nach Schötmar des Kirchspiels Kirchgang zu halten pflege, nämlich Weihnachten, Paschen, Pfingsten, Maria Himmelfahrt, Palmen und stillen Freitag, daß er zu diesen Zeiten selbst, oder durch einen andern Priester Messe lesen und singen wolle. Der Magistrat des Weichbildes Soltuffeln verspricht zugleich, daß er dafür zwischen Weihnachten und Dreikönigen jährlich dem Kirchherrn 4 und seinem Kapellan 2 M. entrichten, auch ihm einen Küster halten wolle – ein Abkommen,


  1. GenWiki Red.: Bielefelder Mark