Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/053

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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einem Orden anzugehören, sich einander angeschlossen hatten, und ihre Zeit zwischen Gebet und Arbeit theilten“. (Holscher, Bisth. Paderborn S. 40.) Von der Stiftung des Klosters ist urkundlich Folgendes bekannt: Die geistlichen Jungfrauen zu Eldagsen kauften am 22. September 1453 von den Brüdern Heinrich und Cord von dem Busche, Amelungs Söhnen, für 90 Mark Lemgoer Pfennige ihren freien Hof „einwäldiges Erbe und Word“ mit dem früher dazu gekauften Erbe „de Jodenstede“, (Lipp. Reg. III, 2134) nachdem bereits am 15. Juni 1443 der E. H. Simon zur Lippe ihnen das Privilegium ertheilt hatte, daß sie Linnenlaken, Wollentuch und „Wat“ weben und verkaufen, Flachsgarn, Wolle und „vitalia“ (Lebensmittel) kaufen können, von Schoß, Wachten, Bauerwerk und aller Stadtstracht befreit sein sollen. Weddeschatz sollen sie in der Stadt und Herrschaft nicht haben, auch nicht Höfe und Zehnten ec. erwerben, mit Ausnahme eines Gartens, um Kohl, Warmos (Gemüse), und Karden zu ziehen. Auch sollen sie eine Walkemühle vor der Stadt anlegen dürfen. Von ihren Kühen, Schafen, Schweinen müssen sie der Stadt Hirten lohnen nach Gebühr. Jede aufzunehmende Schwester soll ihr Probejahr aushalten, unzüchtige Schwestern sollen aus dem Kloster verwiesen werden ec. (Lipp. Reg. III., 2132.) Auch der Magistrat der Stadt, der Burgemeister und die geschworenen Bauermeister ertheilten dem neuen Kloster am 22. September 1453 einen Freiheitsbrief mit einzelnen Vorbehalten (siehe das. Anm.) Erzbischof Dietrich von Cöln und Administrator des Bisthums Paderborn beauftragte am 1. September 1456 die Prioren der Klöster Bödeken und Möllenbeck, auch den Schwestern des Klosters zu Detmold, welchen noch keine Regel vom apostolischen Stuhle beigelegt sei, die Regel des H. Augustinus, um welche sie gebeten, zu verleihen, ihnen eine mater oder rectrix vorzusetzen, angemessene Kleidung vorzuschreiben ec. (Lipp. Reg. III., 2177). Bischof Simon von Paderborn bestätigte 1476 das Kloster (das. III., 2279): Derselbe bestimmt am 29. October 1459 der Nonnen Kleidung, ordnet ihre geistlichen Uebungen, setzt die Zahl der Amtsschwestern jedes Convents (Lemgo, Herford, Detmold) auf 12 fest, gestattet jedem Convent einen Priester zum Beichtvater und die Erbauung einer Capelle oder Kirche mit Altar und Kirchhof. (Lipp. Reg. III, 2222 und 2224) Die Statuten des Klosters wurden 1460 im Auftrage des päpstlichen Stuhles bestätigt. (Lipp. Reg. III., 2234 und 2236.)

Im Jahre 1511 ertheilt Edler Herr Simon zur Lippe dem gemeinen Convente der Jungfrauen die Erlaubniß, eine Kirche mit einem geringen Glockenthurme, wie es geistlichen Leuten gebühre, und mit 2 oder 3 Altären zu erbauen. (Lipp. Reg. IV., 2993.) In