Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/033

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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von 1601 – 1619 Pastor zu Lüdenhausen, wohin er 1626 zurückkehrte und wo er 1640 als Classensuperintendent gestorben ist.
4. Mag. Johann Mutius von 1626 -1631; vor seiner Berufung nach Detmold war er Pastor zu Steinfurt. Er starb am 28. Mai 1631, erst 42 Jahre alt und liegt auf dem Chor der Kirche begraben.
5. Johann Obenolius von 1631 – 1637 aus Münster, wurde am 6. Januar 1622 als zweiter Pastor nach Detmold berufen und 1631 Generalsuperintendent, er starb im Jahre 1637. Man hat von ihm Leichenpredigten 1) auf den Landesherrn Simon VII., Rinteln 1627; 2) Trostpredigten in der Trauerzeit auf dem Schlosse Rinteln 1627 ; Predigten auf drei zugleich beigesetzte gräfliche Geschwister, Simon’s VII. Kinder, Bremen 1629; Predigt auf Agnet Arram, Fräulein von Exterde, Lemgo 1629; dem geschickten Canzleirath Caspar Pezelius hielt er am 10. Februar 1624 die Leichenpredigt. (Althof Mnscr.)
6. Henrich Thulemeyer aus Horn von 1638 – 1650, studirte zu Bremen, stand von 1618 – 1633 als Superintendent in Bega, wo er verschiedene Schriften herausgab. (Siehe Bega Nr. 10.) Nachdem er dann einige Jahre in Paderborn als Pastor thätig gewesen, wurde er 1638 als Generalsuperintendent nach Detmold berufen. „Er war ein sehr heftiger Mann, sollte deswegen im Jahre 1643 dimittirt werden, doch wurde ihm erst 1648 das Predigen verboten, 1650 wurde er in Pension gesetzt. Der dreißigjährige Krieg hat ihn zu öfteren Klagen veranlaßt. Am 28. Oktober 1645 schrieb er an eine Abtissin (vermuthlich eine Gräfin zur Lippe in Herford) einen Condolenzbrief wegen unvermutheten Absterbens ihrer Schwester Fräwlein Magdalena, worin er ungemein viele biblische Sprüche anführt, davon aber eine sehr tändelnde application zu machen scheint, wodurch man eben keinen sonderlichen Begriff von der theologischen Einsicht und Beurtheilung dieses Generalsuperintendenten bekommt. Der Brief ist einen vollen Bogen lang und sauber geschrieben ec.“ (Althof Mnscr.) Er starb 1657.
7. Conrad Sustmann von 1650 – 1677 aus Calden in Hessen-Cassel, ein frommer, milder und gelehrter Mann, welchem die in Folge des 30jährigen Krieges sehr locker gewordene Disciplin der Geistlichen viel zu schaffen machte. Bei Stapelage erfahren wir ein Stücklein davon. Er erhielt vom Grafen den Auftag, eine neue Kirchenordnung, deren Ausarbeitung und Vollendung seinem Nachfolger Zeller vorbehalten war, zu entwerfen. Diesen Auftrag suchte Sustmann so zu lösen, daß er die Bentheim-Tecklenburgische Kirchenordnung von 1588 seiner Arbeit zu Grunde legte und großentheils