Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/015

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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selbst zum Ausschuß-Deputirten des zweiten Standes erwählt wurde. Als Mitglied des Comités für den obigen Bau hielt Petri die Festrede bei Schließung des Grundsteingewölbes am 8. September 1841 und auf den von zwei zu zwei Jahren von 1838 an stattfindenden Landtagen, aus deren Berathungen namentlich mehrere größere Gesetze, wie das Ablösungsgesetz von 1838, die Landgemeindeordnung von 1841 und die Städteordnung von 1842, abgesehen von der Einführung des Braunschweigischen Criminal-Gesetzbuches und den Zollanschlußverträgen, hervorgingen, war Petri sowohl in den Commissionen als bei der Debatte eines der thätigsten Mitglieder.

Für die Ausführung der Städteordnung in Detmold, wo namentlich Alt- und Neustadt zu vereinigen waren, wirkte er als Vorsitzender des Stadtverordneten-Collegiums. Ebenso nahm er an der Gründung des landwirthschaftlichen Vereins und des Gewerbevereins Theil.

Als daher im Frühjahr 1848 die Wogen der allgemeinen politischen Bewegung auch unser Land erreichten, lag es nahe, daß um hier beruhigend einzuwirken, die Blicke auf Petri als einen Mann des öffentlichen Vertrauens gerichtet waren. Er wurde am 9. März zum außerordentliche Mitgliede der Regierung ernannt und ging dann nach Zusammberufung der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt dorthin als Bevollmächtigter der hiesigen Regierung. Während des hiesigen Landtages im Jahre 1849 war er aber wieder hier als Abgeordneter thätig und ebenso wurde er in demselben Jahre zum Abgeordneten für den Reichstag zu Erfurt erwählt. In die Regierung selbst trat er als ordentliches Mitglied aber erst nach dem Tode seines Vaters im Frühjahr 1850 und zwar mit dem Charakter als Geheimer Regierungsrath ein und übernahm hier namentlich das Referat in Wegebau- und Communalsachen, später auch in Telegraphen- und Eisenbahn-Angelegenheiten, sowie in der Zeit von 1854 bis 1858 den Vorsitz im Consistorio. Außerdem war er erster landesherrlicher Commissarius des General-Hofgerichts, Vorsitzender der juristischen Examinations-Commission und der Scholarchats-Commission für das hiesige Gymnasium, Commissarius für das Gymnasium zu Lemgo und Director der Hagelversicherungs-Gesellschaft.

Bei aller Vielseitigkeit der Anlagen des in sämmtlichen Zweigen der Staatsverwaltung bewanderten Mannes lag aber dessen hervorragendes Talent innerhalb des juristischen Gebietes, und hätte er einem größeren Staate angehört, so würde er es auf diesem Gebiete zu den höchsten Stufen des Staatsdienstes gebracht haben. Denn dazu befähigte ihn auch seine allgemeine Bildung. Es gab kaum