Filiale

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
(Weitergeleitet von GOV/Objekttyp 13)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Nuvola-gnome-devel.svg Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung. Wer sich an der Beschreibung der GOV-Objekttypen beteiligen möchte, kann sich im GOV-Projektbereich und auf der projektbegleitenden Mailingliste informieren.


Projekt GOV
hier: Filiale

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Die Filiale oder Filialkirche (Tochterkirche, filia ecclesia, Nebenkirche)[1] ist eine Kirche, die keinen eigenen Pfarrer hat, sondern von dem einer anderen, gewöhnlich benachbarten (Mutterkirche) mitversorgt wird.

Im GOV sollte der Objekttyp Filiale nur verwendet werden, wenn die Kirche in der benutzen Quelle als solche bezeichnet wird.

Eine Filialkirche hat üblicherweise eine eigene Kirchenstiftung[2].

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

13 - Filiale - {deu=Filiale, rus=отделение}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Filiale,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Filialkirche. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Handbuch des Bistum Passau, Stand vom 1. Juni 2010, Passau, 2010, S. *23-*24: Die Unterscheidung von Filial- und Nebenkirchen...als einem allgemeinen Übereinkommen in der Kirche gemäß als Filialkirchen nur jene Gotteshäuser bezeichnet werden, die eine eigene Kirchenstiftung besitzen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Stiftungen grundbuchamtlich als „Filialkirchenstiftung“, „Kirchenstiftung“, „Wallfahrtskirchenstiftung“, „Kapellenstiftung“ oder auch „Nebenkirchenstiftung“ firmieren.