Durlach/Ausmusterung der Durlacher Hintersassen am 29.03.1729

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Die "Ausmusterung" der Durlacher Hintersassen am 29. März 1729

Es ist unserem Mitbürger Ernst SCHNEIDER zu verdanken, dass dieser Beitrag entstanden ist. Er schreibt: Verfolgt man die Einträge in den Ratsprotokollen der früheren Stadt Durlach etwa für das 18. Jahrhundert, so fällt auf, daß sich der (Stadt-)Rat immer wieder mit den Hintersassen befassen mußte. Die Differenzen zwischen Stadt und Hintersassen wurden so groß, daß der Rat sämtliche Hintersassen am 29. März 1729 auf das Rathaus "bescheiden" ließ. Ihnen wurde zunächst befohlen, dass sie das Lesholz nur im Füllbruch unweit Blankenloch suchen durften, dass sie ferner sämtliches Vieh abzuschaffen und schließlich das Schirm- oder Schutzgeld zu bezahlen hätten. Die Hintersassen traten dann ab und wurden einzeln hereingerufen. Über jeden einzelnen wurde entschieden, ob er bleiben oder die Stadt verlassen musste. Die Namen der Hintersassen nebst den vom Rat getroffenen Entscheidungen in der Reihenfolge des Protokolls.

Es traten ein:

1) Caspar Rus, soll bleiben;

2) Leonhard Wörns, will nach Karlsruhe ziehen; ihm soll seine Schuldigkeit in Ansehung seiner Armut und vier unerzogener Kinder nachgelassen werden;

3) Georg Leyenberger, soll bleiben, muß aber seine Geiß wegtun ;

4) David Schilling, soll bleiben;

5) Peter Lang, soll sich wegen der Leibeigenschaft in Neuenbürg/Württemberg freimachen, wird dann geduldet;

6) Andreas Ernst, aus dem Hochburgischen, soll seine Schuldigkeit bezahlen und sein Vieh wegtun, wird dann geduldet;

7) Johannes Mantz, aus der Schweiz, Züricher Gebiets, soll seine Geiß wegschaffen, alsdann geduldet sein;

8) Andreas Lang, soll sich von der Leibeigenschaft freimachen;

9) Hans Jacob Scheppi, aus dem Oberland, soll bleiben;

10) Heinrich Neff, aus der Schweiz, soll bleiben;

11) Johannes Müller, von Sulz, soll einen Teil seiner Schuld bezahlen;

12) Christoph Späth, hat ein Schwein abzuschaffen, soll ferner seine Schuldigkeit bezahlen;

13) Lorenz Bommer, soll bleiben;

14) Joseph Meyer, soll bleiben;

15) Michael Rietz, aus der Schweiz, soll bleiben;

16) Joseph Gering, der Alte, soll seine Schuldigkeit nach und nach bezahlen;

17) Jacob Auer, aus der Schweiz, soll bleiben;

18) Georg Gering, soll seine Schuldigkeit bezahlen;

19) Abraham Gruber, darf bleiben;

20) Leonhard Graf, aus dem Ansbachischen, soll sämtliches Vieh wegschaffen und künftig sein Leben bessern oder die Stadt verlassen;

21) Franz Friedrich Preusch, soll bleiben;

22) Jacob Bloh, soll seine-Schuldigkeit bezahlen, dann geduldet sein;

23) Thomas Ruf, soll seine Schuldigkeit bezahlen, dann aber die Stadt räumen;

24) Heinrich Baumgärtner, soll innerhalb 48 Stunden sich aus der Stadt begeben; seine Schuldigkeit ist in Abgang zu nehmen;

25) Jacob .Strübi, soll das Schirmgeld bezahlen oder die Stadt räumen;

26) Jacob Ram, soll bleiben;

27) Ulrich Siegrist, aus der Schweiz, bleibt;

28) Christian Schuster, soll bleiben.

Nachmittags wurde die "Ausmusterung" der Hintersassen fortgesetzt:

29) Johannes Stäudlin, der früher bei "Herrn Rheinöl von Stuttgard gearbeitet und wegen begangenen Landtzoll Defraudation in Eysen und Banden zu Carlsruhe gearbeitet", hat sich innerhalb acht Tagen aus der Stadt zu begeben;

30) Elias Stöfler, hat seine Schuldigkeit zu bezahlen, darf bleiben ;

31) Jacob Hock, hat seine Schuldigkeit innerhalb vier Wochen zu bezahlen und dann die Stadt zu meiden;

32) Martin Ekle, soll bleiben;

33) Johannes Kugler, aus dem Ansbachischen, soll bleiben; ihm wurde die Annahme als Bürger versprochen;

34) Rudolf Murf, soll Freiheitsbrief vorzeigen;

35) Johannes Seutz, von Ulm, soll ebenfalls Freiheitsbrief vorzeigen;

36) Johannes Ruf, von Malterdingen, soll bleiben;

37) Raphael Schwander, soll bleiben;

38) Caspar Kerner, kann länger bleiben;

39) Hans Georg Großmann, soll Vieh abschaffen, sonst aber bleiben ;

40) Thomas Riedmann, soll bleiben;

41) Barthle Müller, soll bleiben;

42) Jung Joseph Gering, kann bleiben;

43) Daniel Bieder, soll den Rest seiner Schuld bezahlen; der Schutz wird ihm ferner zugesagt;

44) Hans Georg Kuntzmann, soll seine Geiß wegschaffen, kann sich weiter hier aufhalten;

45) Stephan Friederich, soll sein Schwein abschaffen; der Schutz wird ihm zugesagt;

46) Melchior Conrad, ist Dienstknecht bei Herrn Gebhardt;

47) Hans Georg Horn, kann bleiben;

48) Hans Georg Zeis, kann bleiben;

49) Hans Georg Weydenmann, soll Rest bezahlen, kann bleiben;

50) Hans Angst, kann bleiben, bis künftigen Rechtstag aber soll er auf dem Rathaus erscheinen;

51) Hans Georg Kurtz, soll, bleiben;

52) Johannes Glas, soll bleiben;

53) Samuel Allas, soll bleiben;

54) Matthäus Schum, soll seine Schuldigkeit bezahlen, kann dann bleiben;

55) Franz Löw, soll Attestat wegen prätendierter Freiheit vorzeigen;

56) Hans Hader, soll bleiben;

57) Joseph Eggerter, soll bleiben;

58) Michel Deber, soll Geißen abschaffen, der Schutz wird ihm zugesagt;

59) Georg Friedrich Schleicher, bleibt;

60) Johannes Keller, bleibt;

61) Johannes Büsinger, soll sich nach erlangter Gesundheit beim Rat melden;

62) Johannes Rain, kann länger hier bleiben;

63) Johannes Meyer, bleibt;

64) Friedrich Lettauer, soll in 14 Tagen die Hälfte seiner Schuldigkeit bezahlen;

65) Jacob Albrecht, soll das Vieh wegschaffen, kann bleiben;

66) Jung und Alt Melchior zum Bild, bleiben;

67) Hans Georg Horst, soll seine Schuldigkeit bezahlen, bleibt;

68) Jacob Sick, darf bleiben;

69) Ferdinand Philipp, bleibt;

70) Heinrich Zweigle, bleibt;

71) Matthäus Löffel, bleibt;

72) Heinrich Maurer, bleibt;

73) Hans Georg Schalck, wird noch länger geduldet;

74) Abraham Köhler, ehemaliger Torwart, hat 14 Tage Zeit, seine Sache in Richtigkeit zu setzen;

75) Bernhard Leutz, soll seine Schuldigkeit bezahlen und wegen falschen Attestats die Stadt meiden;

76) Stephan Raupp, soll bleiben;

77) Hans Jerg Jäckle, bleibt;

78) Ulrich Hüter, früherer Wingertmann bei Herrn Herzog, bittet um Annahme als Hintersasse; man beschloß, ihn nicht anzunehmen, da man genug Hintersassen hat, obwohl er eine Bürgerstochter geheiratet hat;

79) Alt Hans Müller, soll seine Schuldigkeit bezahlen und kann bleiben;

80) Andreas Fuchs, von Emmendingen, wird der Schutz zugesagt;

81) Claus Hübschers Frau meldet, ihr Mann sei nicht zu Hause, soll sich am nächsten Ratstag stellen;.

82) Joseph Eiselin, ist kein Hintersasse, sondern arbeitet für die Herrschaft;

83) Jacob Rößlin, soll sein Vieh abschaffen, kann bleiben;

84) Johann Michel Walther, kann bleiben;

85) Marc Morinaux, Perückenmacher, war bisher fron- und wachtfrei, soll jährlich 1 fl 30 kr zahlen oder seine Wachten prästieren;

86) Johannes Götz, soll seine Schuldigkeit zahlen, kann bleiben;

87) Leopold Zöller, soll seine Schuldigkeit bezahlen, kann bleiben.

Ernst Schneider schreibt weiter, dass dieser Beitrag über diese "Ausmusterung" ein Beispiel für die Ergiebigkeit der benützten Quellen zur Bevölkerungsgeschichte sein soll.

Quelle: Ernst SCHNEIDER: Die "Ausmusterung" der Durlacher Hintersassen am 29. März 1729; In: Badische Familienkunde (1959-1974)

Dies soll auch eine Anregung für alle Forscher sein, die vorhandenen Quellen in den Stadt- und Gemeindearchiven einzusehen und diese zu veröffentlichen!