Diskussion:Zutphensches Erbrecht

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Hallo,

ich habe erhebliche Zweifel, ob es zulässig ist, "Zutphensches Erbrecht" als einen juristischen Begriff hinzustellen. Wenn ich die Beschreibung richtig verstehe, handelt es sich um die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge, die man wohl eher unter dem Begriff Erbtochter, Weiberlehen, Kunkellehen beschreiben sollte. So stellt es sich so dar, als sei es originär ein Erbrecht aus Zutphen. --ML Carl 12:03, 5. Aug 2005 (CEST)