Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/004

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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Mecklenburg Pfarren 1.djvu
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aufbewahrten Kirchenbüchern nachgeprüft und vielfältig ergänzt, sodaß hier wohl beides gewährleistet ist: die nahezu restlose Ausnutzung der vorhandenen Quellen und die möglichste Zuverlässigkeit des Gebotenen. Möge Herr Geheimrat Grotefend mir erlauben, ihm auch an dieser Stelle noch einmal aufrichtig zu danken für sein nie ermüdendes Interesse, mit dem er mir so viel für mein Werk gegeben!

Daß Vollständigkeit in den Personalangaben für die ältere Zeit nicht zu erzielen war, dafür haben neben einer oft völlig unzureichenden Kirchenbuchführung die häufigen Pfarrhausbrände gesorgt; allerdings boten für das Fehlende die Akten des Archivs vielfach Ersatz, und daneben findet sich in den Leichenprogrammen und -Predigten, soweit sie uns erhalten sind, gut orientierendes und wohl auch meist zuverlässiges Material. Das letzteres nicht immer der Fall sein mag, insbesondere da, wo die Angaben sich zu den Ur- und Ururgroßeltern versteigen, läßt sich freilich nicht verkennen. Aber im Allgemeinen wird man doch dem zustimmen können, was Geh. Archivrat v. Mülverstedt (Magdeburg) gelegentlich (im 32. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins f. vaterländ. Geschichte, 1905, S. 30) hierüber sagt: „Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die betreffenden Geistlichen für den Druck ihrer Leichenpredigten sich über die Personalien des Defunctus bei dessen Hinterbliebenen informierten und von diesen sichere und glaubhafte Angaben über das Geburtsjahr, den Geburtsort und die Namen seiner Eltern und in den meisten Fällen auch Zuverlässiges über die Namen der beiderseitigen Großeltern erhielten. In diesen Punkten wird man also doch den Angaben der Leichenpredigten volle Glaubwürdigkeit beimessen können.“ Für die Herkunft (Heimat) der Pastoren waren außerdem die Universitätsmatrikeln wertvoll; sie ist denn auch meist schon vom 30jährigen Kriege her ermittelt. Das Jahr der Immatrikulation ist im Text hinzugefügt, wenn weder Geburtsjahr noch Sterbealter des Betreffenden bekannt waren; außerdem bei den Pastoren vor dem 30jährigen Kriege als Belag für die Herkunft. Gelegentlich habe ich, wenn der Geburtsort als solcher feststand, meist nur bei Mecklenburgern, in erster Linie Pastorensöhnen, auch das ungefähre Jahr der Geburt zu geben versucht. Als Immatrikulationsjahr ist dabei für das 17. Jhdt. durchschnittlich das 21., für die spätere Zeit das 19., bei der Immatrikulation ohne Eid (17. Jhdt., vgl. hierzu die Anm. zu Pfarre Biendorf) das 13. Lebensjahr angenommen. Natürlich wird das „um“ immer einen etwas weiteren Spielraum verlangen müssen. Für eine Berechnung des mutmaßlichen Geburtsjahres der Nicht-Mecklenburger wird übrigens in der Regel ein späteres Immatrikulationsalter (etwas das 23. Lebensjahr) grundleglich zu machen sein. — Nach Möglichkeit bin ich der gefundenen Spur dann noch weiter nachgegangen, auch oft, wenn sie von Mecklenburg weit abgeführte. Dabei müßten freilich