Die Kirchenbücher in Baden (1957)/16

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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ist erst der geschichtlichen Entwicklung nachzugehen, um im einzelnen Fall Klarheit zu erhalten, welches KB in Betracht kommt. Gelegentlich führen Pfarreien für Höfe und Hofgemeinschaften besondere KB[1].

b) Die Bekenntniszugehörigkeit der einzelnen Landesteile

      Ihre Kenntnis ist für die Sippenforschung in einem aus so verschiedenartigen weltlichen und geistlichen 'Territorien erst nach 1800 zusammengeschweißten Land wie Raden wichtig und für das Weiterkommen der Forschung oft entscheidend. Mit der früheren Gebietszugehörigkeit der heutigen badischen Landesteile hängt sie eng zusammen. Bis über die Mitte des 19. Jh hinaus bleiben ganze Landesteile, selbst die meisten Städte, bekenntnismäßig ungemischt.

      Katholisch war das ganze Oberland bis auf das im Winkel des Rheins bei Basel gelegene, von katholischen Gebieten rings umschlossene baden-durlachische „Markgräflerland“ von Lörrach bis Müllheim, in einzelnen Teilen bis vor Freiburg reichend, mit etwa 80 alten lutherischen Pfarreien. Sonst waren im Oberland zerstreut in geschlossen katholischen Gebiet nur noch zwei ehemals schweizerische lutherische Pfarreien – Büsingen und Kadelburg – und etwa ein Dutzend bis 1810 zum württembergischen Amt Hornberg gehörende lutherische Pfarreien im Schwarzwald, dazu in der Baar bei Donaueschingen die ebenfalls früher württembergiscben Pfarreien Öfingen und Oberbaldingen mit Biesingen.

      Katholisch war auch Mittelbaden, d. h. die ehemals österreichische Ortenau und die Markgrafschaft Baden-Baden, ebenso der Hauptteil des Prankenlandes von Mosbach bis gegen Wertheim.

      Geschlossene lutherische Gebiete waren die baden-durlachische Untere Markgrafschaft (Durlach-Pforzheim) und die Obere Markgrafschaft, deren einer Teil schon oben genannt wurde, wozu noch das Amt Hochberg um Emmendingen und am Nordrand des Kaiserstuhls gehörte, sodann die ehem. Herrschaft Lahr-Mahlberg, das Hanauerland um Kehl und die Grafschaft Wertheim an Tauber und Main. Lutherisch war auch das nicht sehr ausgedehnte Streugebiet der Reichsritterschaft in der Ortenau und umfänglicher im Kraichgau und im Odenwald und schließlich auch der württembergische Zuwachs nach 1806 im Kraichgau und in der Nachbarschaft von Karlsruhe, ebenso einige ehemals württembergische Orte in Frankenland.

      Reformiert war seit 1563 die Pfalz, seit 1700 jedoch vermischt mit lutherischen und katholischen Gemeinden. Die „Simultaneen“ (Milbenutzungsrecht der Pfarrkirche durch die Minderheit) waren hier und in der baden-badischen Herrschaft Mahlberg typisch bis in die letzten Jahrzehnte, in einzelnen Orten bestehen solche noch heute[2].

  1. So hat die Pf Pfaffenweiler (Vill.) für die Häringshöfe für 1772–1810 Auszüge aus den KB von Marbach, Klengen, Kirchdorf und Überauchen, Ähnlich sind in Bernau (KB seit 1606) für 1781–1831 die KB nach Häusern und Zinken getrennt geführt, was ab und zu auch anderwärts der Fall sein dürfte; Ludwigshafen a. S. hat ein besonderes Pamilienbuch für die Höfe von 1795 bis 1906 neben dem Familienbuch der Pfarrei.
  2. Vgl. J. Schmitt, Das Simuitankirchenrecbt in Baden, Khe 1909.