Datei:Wappen Stadt Erkrath.JPG

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Wappen_Stadt_Erkrath.JPG(100 × 109 Pixel, Dateigröße: 5 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg


Erkraths Wappenhistorie

Durch die kommunale Neugliederung von 1975 wurde aus Erkrath (Stadtrechte 1966) und Hochdahl die neue Stadt Erkrath gebildet. Embleme aus beiden bisherigen Wappen sind auch Bestandteile des neuen Hoheitszeichens, das von Lothar Müller-Westpfahl entworfen wurde: Das Mühlrad erinnert an Hochdahl und den Ursprung seines ältesten Ortsteils Millrath; das Tal deutet die Lage der Stadt an (das Tor zum Bergischen Land). Der Bergische Löwe ist das Wappentier der ehemaligen Landesherren.

Wappenbeschreibung aus: http://www.kreis-mettmann.de/frames/lang1/478.41.1.html (02.08.2005)

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Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

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Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

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