Baugstkorallen

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Hierarchie

Regional > Litauen > Baugstkorallen
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Memel > Baugstkorallen





Gutshaus Baugstkorallen 2004

Baugstkorallen
Baugstkorallen in der Memellandkarte


Einleitung

Baugstkorallen, adliges Gut und Dorf im Kreis Memel, Ostpreußen


Name

Andere Namen und Schreibweisen

    • Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patronat, Brauerei-, Brennerei-, Verlagsgerechtigkeiten, Herrschaftsrecht gegenüber dem Personal. Selbst der König konnte in diese Rechte nicht eingreifen. Ab 1800 wurden die adligen Güter Rittergüter genannt.[10]

Namensdeutung

Der Ort liegt am Baugstbach. Auf diese Lage bezieht sich der Name, der prußisch-kurisch abzuleiten ist. (Peteraitis nimmt litauisch "baugštus": scheuende Pferde, Arbeit scheuen an) [11].
Der zweite Namensbestandteil bezieht sich auf einen Herrscher oder auf Imkerei.

  • prußisch "bauga" = sumpfiger Ort an einem Fluss
  • "baugas" = Trugbild, auch Geist eines Verstorbenen
  • nehrungs-kurisch "baug" = unheimlich, furchtbar
  • "baugsties" = sich fürchten
  • preußisch-litauisch "karalius" = König
  • prußisch "karelis" = Bienenzüchter

[12] [13] [14]

  • "Adlig Baugstkorallen, am Baugst-Flüßchen. Baugstkorallen und Corallischken scheinen in frühester Zeit ein einziges Gebiet gebildet zu haben, welches Corallen, Karalen hieß, vom litauischen Worte Karalus, König; darauf weist die Urkunde über Tauerlauken von 1462 ("Geschichte Memels" pg. 43) hin, wo die Grenzbestimmung vorkommt "gegen den Kenigs lande". Dem Aufnehmer der Grenzen ist die Ortsbezeichnung litauisch vorgetragen worden, er hat nach der Bedeutung gefragt und erfahren, das heiße "des Königs Land"; unter "König", "Karalus" ist hier ein altlitauischer Grundbesitzer dieses Namens zu verstehen. Der Eigenname Karalus, Korallus kommt noch heute im Kreise Memel vor." [15]


Allgemeine Information


Politische Einteilung

  • 1785 Adl. Gut und Dorf
  • 1835: Baugschkorallen, Gut im Kreis Memel. Pfarrkirche: Litth. Memel. Gerichtsbehörde: Memel.[17][3]
  • 1874 Gutsbezirk (Baugskorallen, Rittergut)[18],
  • 1888 Gutsbezirk Baugskorallen [19]
  • 1907 Gutsbezirk Baugskorallen [20]. Schon 1807 ist Birkenwalde (Kr.Memel) ein Vorwerk von Baugstkorallen.
  • 1916 Gutsbezirk[21]
  • 1939 ist Baugskorallen ein Dorf in der Gemeinde Groß Jagschen.[22]


Kirchliche Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Baugstkorallen gehörte 1785 zum Kirchspiel Memel, 1916 zum Kirchspiel Plicken.[23]
Baugstkorallen gehörte 1912[24] zum Kirchspiel Plicken, vor 1891 (1888[25]) allerdings zum Kirchspiel Memel Land.

Katholische Kirche

Baugstkorallen gehörte 1888[26] und 1907[27] zum katholischen Kirchspiel Memel.

Friedhof

Lage

Lage des Friedhofs von Baugstkorallen im Messtischblatt


Der Friedhof lag zwar auf dem Gemeindegebiet von Korallischken, wurde jedoch sicherlich von den Bewohnern Baugstkorallens genutzt, da diese keinen eigenen Friedhof in ihrer Gemeinde hatten.
Er liegt an beiden Seiten der Straße nach Plicken im heutigen Ort und ist komplett verwuchert. Ein einziges Metallschild zeugt noch von der ehemaligen Existenz des Friedhofes.

Fotos des Friedhofs

Stand: Mai 2013 (Annelie Stöllger und Peter Wallat)


Standesamt

Baugstkorallen gehörte 1888[28] und 1907[29] zum Standesamt Groß Jagschen.


Bewohner


Schule

Die Schule von Baugstkorallen wurde zwischen 1889 und 1912 gegründet.[30] Das genaue Jahr ist noch unbekannt. Heute ist sie ein Wohnhaus und ein Anbau wurde hinzugefügt.

Schule Baugstkorallen (Mai 2012)


Fotos der Schule

2021

2021 ©KestucioZ.Fotografija
2021 ©KestucioZ.Fotografija
2021 ©KestucioZ.Fotografija
2021 ©KestucioZ.Fotografija

Diese Bilder wurden freundlicherweise von Kęstutis Zdanevičius zur Verfügung gestellt.


Geschichte

Gut Baugstkorallen

Johann Edwin Frentzel [1]
Friedrich Emil Johann Frentzel [2]
  • Am 13. Mai 1622 erhält der Memeler Bürger und Schöppenmeister Georg Prendell ein Höfchen im Eckittschen, welches er
  • am 15. Januar 1638 dem Oberst und Gouverneur von Memel, Adam Valentin von Redern in Größe von 2 Hufen für 800 Fl. poln. verkauft. Von Redern erhält dazu am 27. Juli 1645 noch 3 Hufen 23 Morgen Viehweide, Baugste genannt, nach Szabern zu gelegen, zu kölmischen Rechten gegen Zins und am 19. Januar 1646 für das ganze Gut kölmische Rechte nebst Krug-Gerechtigkeit; es heißt jetzt schon Baux Corall.
  • Am 21. Juni 1692 verkaufen die Erben von Rederns das Gut an Nicolaus von Korff, Livländischer Starosten, Erbherrn der Kreuzburgischen Güter, für 3000 Gulden poln.
  • Am 18. März 1702 verkauft von Korff das Gut an Oberst Ernst Johann von den Brincken und dessen Genahlin Margarethe Anna geb. von Korff. Zur Auszahlung von Schulden an den Oberst Baron von Mengden leiht von den Brincken 5000 Gulden von Baron Friedrich Heinrich von Korff und übergibt ihm statt der Zinsen am 27. März 1717 das Gut in Pfandbesitz.
  • Am 16. August 1742 löst es der Sohn Otto Ernst von den Brincken nach dem Tod des blinden Vaters wieder aus.
  • Während des siebenjährigen Krieges wurde Gut Baugstkorallen von einer Compagnie russischer Infanterie völlig ausgeplündert; der Besitzer v.d. Brincken flüchtete nebst Gemahlin und Tochter mit Lebensgefähr durch die Gesträuche nach der Starostei Garsden, deren Besitzerin, verw. Frau Großkanzler von Lithauen, Gräfin Sapieha, durch ihre Schutzwache noch einen Wagen mit Bettzeug und anderen Sachen für ihn aus Baugstkorallen rettete und ihn zwei Jahre lang gastlich beherbergte. Auch 72 Bauernfamilien, darunter das ganze Dorf Liewern, waren nach der Starostei geflüchtet und fanden da Unterkunft, bis sie nach der Einnahme Memels allmählich heimkehren konnten.
  • Nach dem siebenjährigen Kriege übergibt v.d. Brincken das Gut dem Capitain Ernst von Schlippenbach, der seine Tochter Anna Margaretha geheiratet hatte.
  • Besitznachfolger von Schlippenbach wird Wilhelm Gerhard von KoschkullKOSCHKULL&modus=&lang=de. Von Koschkull starb am 24. Januar 1780.
  • Nach ihm wird als Besitzer George Albrecht[4] (später auf Collaten) noch 1796 erwähnt.
  • Am 29. Juli 1805 verkauft Kaufmann Christoph Woitkowitz in Memel zwei "umrittene" Hufen adliger Qualität und drei kölmischer Qualität zu Baugstkorallen, sowie Szemgrinden für 20 500 Taler dem Consistorialrath und Probst Johann Magnus Launitz zu Grobin im Kurland, der es
  • am 24. März 1808 für 30 000 Taler seiner Tochter Anna Elisabeth Wilhelmine [5], verehelichten Gutsbesitzer Friedrich Trentovius[6] übergibt.
  • 1825 wurde das Gut für die landwirtschaftliche Taxe von 16 926 Talern ausgeboten und im Subhastationstermin
  • 6. Januar 1827 der Landschaft für 11 300 Taler zugeschlagen, die es
  • am 24. Dezember 1829 an Frau Johanna Dorothea Rosenbaum geb. Anderson[7] für 6 005 Taler veräußerte.
  • Frau Rosenbaum verkaufte Baugstkorallen im Mai 1835 für 12 000 Taler an Kaufmann Simon Gottlieb Schlegelberger, von dessen Witwe es
  • am 14. Mai 1852 für 34 000 Taler Leutnant Johann Edwin Frentzel erwarb.
  • Nach seinem Tode ging das Gut 1878 auf seinen Sohn Hans (Friedrich Emil Johann) über, welcher am 17. Februar 1912 starb,
  • worauf Herr Preß das Gut erwarb.

[31]

Vorderseite Gutshaus Baugstkorallen 2004
Gutshaus-Rückseite 2004
Baugstkorallen-Stall 2004

Laut Landwirtschaftlichem Güter-Adressbuch für die Provinz Ostpreußen mit Anhang Memelland, 4. Auflage, Leipzig 1922:


Baugstkorallen im Jahr 1833, Aufhebung der Leibeigenschaft

  • Auszüge aus den „Akten betreffend die Regulierung in Baugstkorallen“ der Königlichen Generalkommission zu Königsberg in Preussen, 1832 bis 1835

Das „Edict den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die persönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“ vom 9. Oktober 1807, verfasst von Reichsfreiherr vom und zum Stein, bewirkte u.a. die Befreiung aller Bauern von der Leibeigenschaft und der Erbuntertänigkeit. Jeder konnte nun Boden kaufen. Geregelt wurden auch die freie Berufswahl und die Freiheit der Eheschließung.

Vom Adel wurde dieses Edikt sehr kritisch gesehen, schmälerte es doch dessen bisherige Machtstellung und seine Vorrechte. Als Hauptproblem bei der Umsetzung des Ediktes stellte sich schnell der Eigentumserwerb an den bewirtschafteten Flächen heraus. Deshalb wurde am 14. September 1811 das „Regulierungsedikt“ erlassen, das alle Bauern zu Eigentümern der Höfe machte, die sie bewirtschafteten. Als Entschädigung erhielt der Gutsherr einen Teil des genutzten Landes. Viele Dienstverpflichtungen dem Gutsherrn gegenüber wurden entschädigungslos gestrichen. Allerdings traf dies nicht auf Fron- und Naturaldienste zu. Deren Wert wurde ermittelt und musste in Raten an den Gutsherrn gezahlt werden.

Wie die Umsetzung der Edikte von 1807 und 1811 in Baugstkorallen vor sich ging, weil der damalige Besitzer des Gutes durch Gerichtsurteile zur Aufteilung des Landes an die Bauern gezwungen werden musste, ist in alten Katasterunterlagen beschrieben. Im August 1833 wurde folgender Vertrag geschlossen:

Infolge des Edikts vom 14. September 1811 und der Declaration desselben am 29. Mai 1816 trugen auch die bäuerlichen Wirthe des Guts Baugstkorallen auf die Regulierung ihrer Verhältnisse zur Gutsherrschaft an; der Letztere bestritt die Regulierungsfähigkeit der Höfe, ließ sich indeß in der Sache nicht gehörig aus und es erging unterm 18. Oktober 1825 der Bescheid zu Gunsten der Provocanten. Die Gutsherrschaft legte zwar gegen diese Entscheidung die Restitutionsklage ein, es wurde aber in Appelation unterm 24. Oktober 1827 die erste Entscheidung der Königlichen General Commission bestätigt. In Folge dieser Anerkenntniß hatten indeß die bäuerlichen Wirthe die Scharwerksdienste verweigert, und die Gutsherrschaft klagte auf Erfüllung; wurde indeß auch mit dieser Klage in 3 Instanzen durch die Entscheidung der Königlichen General Commission vom 11. Juli 1828, des Königlichen Revisons Kollegis vom 25. April 1828 und des Königlichen Geheimen Obertribunals am 16. Juni 1830 abgewiesen, worauf dann endlich mit der Regulierung vorgegangen, der Regulierungs- und Separationsplan angelegt und bei der Nichtannahme seitens der bäuerlichen Wirthe, durch die Entscheidung der Königl. General Commission vom 1. Dezember 1832 bestätigt wurde.

Das Gut Baugstkorallen gehört gegenwärtig dem Kaufmann Johann Friedrich Rosenbaum, welcher dasselbe im Wege der Subhastation erstanden hat. Dasselbe enthält außer den Vorwerksländereien, welche der Gutsherr in Besitz und Nutzung hat, 12 bäuerliche Grundstücke, wovon jedoch bei Publikation des Ediktes vom 14. September 1811 nur noch 9 Grundstücke mit bäuerlichen Wirthen besetzt gewesen, denen die Regulierungsfähigkeit als erbliche Wirthe nach dem 1. Abschnitt des Ediktes eingeräumt worden, und zwar

  • 1. Jons und Marinke geb. Masuhr/Dzwillussche Eheleute. Im Jahre 1811 hatte dieser Hof der Martin Masuhr in Besitz, der im Jahr 1824 verstorben und den Hof an die Tochter Marinke verehelichte Dzwillus vererbt hat
  • 2. Jacob Masuhr war bei Erscheinung des Edikts vom 14. Sept. 1811 im Besitz des Hofes
  • 3. George Klaws war bereits bei der Erscheinung des Edikts im Besitz des Hofes
  • 4. Jurgis Berteitis hat den Hof von seinem Vater, dem Martin Bertaitis, der im Jahre 1811 Besitzer gewesen, ererbt und besitzt denselben seit dem Jahre 1822
  • 5. Adam Dubszus hat den Hof von Martin Besdzentis erhalten, den derselbe von seinem Vater Anskis Besdzentis, der im Jahr 1811 Besitzer gewesen, ererbt hat
  • 6. Anskis Kobuss war bereits bei der Erscheinung des Edikts vom 14. September 1811 im Besitz des Hofes
  • 7. Martin Bertaitis wie vor
  • 8. Christoph Paschalis hat den Hof von seinem Vater Christoph Paschalis, der im Jahr 1811 Besitzer gewesen, ererbt
  • 9. Martin Mestars hat den Hof von seinem Vater Martin Mestars, der im Jahr 1811 Besitzer gewesen, ererbt

Die übrigen 3 Grundstücke sind im Jahr 1811 nicht mehr mit bäuerlichen Wirthen besetzt gewesen, daher hat die Gutsherrschaft solche zum Gute eingezogen.

Der Gutsherr hat die Entschädigung in Land verlangt und ist diese Art der Abfindung durch die Entscheidung über die Planlage vom 1. Dezember 1832 festgestellt.

Den Gegenstand der Separation machen aus:

1. die urbarnen Grundstücke der bäuerlichen Wirthe hinsichtlich der Abzweigung des der Gutsherrschaft gebührenden 1/3 Teil derselben 2. die von den bäuerlichen Wirthen bisher in Gemeinschaft unter sich und mit der Gutsherrnschaft benutzten Weideterrains. Sämtliche Grundstücke liegen auf der Feldmark Baugstkorallen welche begrenzt wird

- gegen Norden durch das Vorwerk Szemgrinden

- gegen Osten durch die Feldmark Eglienen, die königliche Weide, die Feldmark Mikeilischken und durch den Königlichen Klooschenschen Forst

- gegen Süden durch die Feldmark Dinwethen und Kakeln

- gegen Westen durch die Feldmark des Adligen Gutes Szabern und das Königliche Dorf Szabern.

Per Vertrag erklärten sich die bäuerlichen Wirthe Jons Dzwillus und Jacob Masuhr bereit, ihre Hofstellen dem Gutsherrn zu überlassen, der ihnen im Gegenzug an anderer Stelle auf der Feldmark Baugstkorallen eine neue Hofstelle einrichten musste. Dazu gehörte auch die Errichtung von Gebäuden und die Urbarmachung des Landes.

Ferner wurde vereinbart: Jeder der bäuerlichen Wirthe ist verpflichtet, der Gutsherrnschaft jährlich 13 zweispännige Gespanntage und 10 Mann-Handdiensttage zu erbringen. Diese Dienste haben die bäuerlichen Wirthe verweigert. Sie sind aber mittels Entscheidung der Königlichen General Commission vom 1. Dezember 1832 und des Hohen Ministeriums des Inneren vom 17. März 1833 bestätigt. Die Gutsherrschaft hat in der Verhandlung vom 11. Mai 1831 die Leistung der Bauhilfsfuhren zu den infolge der Regulierung nötigen Bauten verlangt. Es hat indeß die Königliche Spezial Commission ihr Gutachten dahin abgegeben, daß die Regulierung dieses Punktes bis nach Beendigung der Hauptsache auszusetzen sei.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Gutsherr und Bauern war das sogenannte Hofwehr. Damit bezeichnete man alles, was zum Acker- und Landbau an Gerät notwendig war, ferner den Viehbestand und das zum Säen bestimmte Getreide. Zu Zeiten der Leibeigenschaft hat der Bauer diese Hofwehr vom Erb- oder Gutsherrn bekommen. Der Bauer war nur Nutzer oder Bewirtschafter der Hofstelle. Bei jedem Wechsel des Wirtes wurde das Hofwehr auf Vollständigkeit überprüft und als Inventar notiert. Fehlte etwas, musste es der Bauer ersetzen oder einen finanziellen Ausgleich erbringen.

Der bäuerliche Wirth Christoph Paschalies hat allein Hofwehrstücke, und zwar 2 Pferde, 1 Kuh, 1 unbeschlagenen Wagen, 1 Stajutte (Stagutte = Pflug), 1 Egde (=Egge), an Inventarien Saaten 2 Schaff Roggen, 3 Schaff Gerste, 3 Schaff Hafer, ½ Schaff Erbsen. Er ist verpflichtet, die Inventarien Stücke der Gutsherrnschaft ganz zurück zu geben, oder nach der Taxe zu bezahlen. Von den Saaten liefert er aber nur den dritten Teil ab. Zwar hatte die Gutsherrnschaft auch die Rückgabe der Hofwehr von den übrigen Grundbesitzern in Antrag gestellt, sie hat aber den Nachweis, daß sie solche in Besitz haben, nicht führen können und hat sich daher aller Ansprüche an die übrigen Wirthe begeben.

Die Gutsherrschaft legte oft großen Wert auf reichliche Zugtierhaltung, weil diese für die Gespanndienste benötigt wurden. Der Bauern selbst hat zur Landbearbeitung Ochsen genutzt, die auch sparsamer im Unterhalt waren als Pferde. Überschüssiges Vieh , etwa zum Verkauf, wurde meist nicht gehalten, da im Winter das Futter fehlte.

Geregelt wurden in dem Regulierungsvertrag auch die Decemsleistungen der Bauern. Sie hatten der Kirche pro Jahr 1 Silbergroschen zu zahlen, ferner dem 2. Litauischen Prediger in Memel Naturalien, und zwar ¾ Schaff Hafer, 3 Pfund Flachs und 6 Groschen bares Geld. Die Schule bekam 4 Metzen Roggen, 2 Metzen Gerste, 40 Pfund Heu, 20 Pfund Stroh und 5 Silbergroschen.

Höfeplan von Baugstkorallen um 1833
Höfeplan von Baugstkorallen
Hof Besitzer 1811 Besitzer 1833
a Martin Masuhr Jons u. Marinke Dzwillus geb. Masuhr (ererbt)
b Jacob Masuhr dto.
c George/Jurge Klaws dto.
d Martin Bertaitis Jurgis Bertaitis (ererbt)
e Anskis Bedszentis Adam Dobszies (erworben von Martin Besdzentis)
f Anskis Kubbas dto.
g Martin Bertaitis dto.
h Christoph Paschalies sen. Christoph Paschalies jun.(ererbt)
i Martin Mestars sen. Martin Mestars jun. (ererbt)
k ehemals Michel Klimkus Hof bereits aufgegeben


Hachshara-Ausbildung auf Gut Baugstkorallen um 1933

In den 1930er Jahren befand sich auf dem Gut Baugstkorallen eine Hachschara-Ausbildungsstätte für jüdische Jugendliche (s. Artikel Hachschara. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (01.09.2013)). Dort wurden sie auf das Leben und Arbeiten in einem Kibbuz vorbereitet. Die praktische Ausbildung umfasste handwerkliche, gärtnerische, haus- und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Theoretischen Unterricht gab es in Hebräisch, Englisch, jüdischer Geschichte und Tradition, Bibelkunde. Leiter der Ausbildung war Gad (Gerhard) Levy, für geistige und soziale Angelegenheiten war Schimon Oppenheimer zuständig.

Hachschara auf Gut Baugstkorallen, Fotoalbum 1934
Hachschara auf Gut Baugstkorallen, Fotoalbum 1934

Fritz Oppenheimer, ein Mitarbeiter, schreibt am 29.7.1934 in seinem Verbindungsrundbrief der Werkleute aus Baugstkorallen: " Unsere Wohnung besteht aus einer kleinen Küche mit einem anschliessenden kleinen Essraum. Im Essraum nur Tische und Bänke. Wenn alle zusammen sind, haben wir gerade Platz. Dann der Mädchenschlafraum. Es ist ein schönes grosses Zimmer, in dem 8 Doppelbetten, viele Koffer und ein Teil der Bücher stehen. Er dient gleichzeitig als Waschraum für die Chaweroth (Anm.: weibl. Kibbuzmitglieder). Man schläft nie sehr fest. Die Jungens waschen sich im Hof. Das Essen ist nicht sehr gut. Vorige Woche hatten 6-7 Chawerim (Anm.: männl. Kibbuzmitglieder) Schilschul (Anm.: Würmer). Es sieht hier aber doch alles anders aus. Wir stehen hier im Leben der litauischen Hechaluzbewegung (s. Artikel Hechaluz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (01.09.2013)), auch als Chawerim des Hechaluz. Wir sehen die Bedingungen, unter denen die Menschen des Memeler städtischen Kibbuz leben; wir hören, wie es in den landwirtschaftlichen Kwuzoth (Anm.: kleine Siedlergruppe) aussah, in denen Chawerim von uns früher arbeiteten. Ein Mensch in einem Bett, das gibt es schon garnicht; zwei, drei zusammen, dazu in Räumen, die viel kleiner sind als bei uns. Das Essen war noch schlechter. Gewiss, es ist richtig, man darf seiner Gesundheit nicht schaden. Es ist aber doch auch viel Gewohnheit, ob man erwartet, gehe ich auf landwirtschaftliche Hachschara, so wird es so aussehen. In Carlsberg (Anm.: Kreis Memel), der zweiten deutschen Kwuza, sollen mehr Leute krank sein. Ich glaube, auch diese Magenangelegenheiten werden sich bessern.

Nun zur Arbeit: Wir arbeiten 13 1/2 Stunden mit einer Frühstücks- und Vesperpause von je 1/2 Stunde und einer Mittagspause von 1 Stunde, 6 Uhr bis halb 8 Uhr abends. Die Arbeit ist die von Saisonarbeitern auf Grossgütern. Man verlangt von uns weniger als von normalen Arbeitern, sucht aber unsere Leistungen durch andauerndes Geschimpfe zu steigern. So weit ich das beurteilen kann, kann der Verwalter mit unsern Leistungen zufrieden sein. Wirklich große Schwierigkeiten haben unsere Chawerim, glaube ich, nicht. Es kommt mal vor, dass jemand eine Arbeit nicht zwingt. So mussten wir die letzten Wochen Beton tragen, eine Arbeit, vor der die litauischen Arbeiter vom Hof sich drücken, weil sie sehr schwer ist. Im allgemeinen kann man sagen, ist die Arbeit nicht zu schwer. In Deutschland auf Einzelhachschara ist es viel schwerer. Und doch ist es so, dies hängt mit Essen und Schlafen zusammen, dass man jeden Abend müde ist. Dies beeinflusst sehr stark alles andere, Persönliches und Tarbutharbeit. Man muss folgendes sehen: 13 1/2 Stunden Arbeitszeit, davon morgens und abends je eine Stunde für Essen, Waschen und Anziehen usw., macht 15 1/2 Stunden, bleibt für Schlaf, Tarbuth (s. Artikel Tarbut. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (01.09.2013)) und Unterhaltungen 8 1/2 Stunden. So viel sollte man bei der Arbeit schlafen. Wir wollen doch weiterkommen. Sagt Dir aber dann jemand, ich bin zu müde, so kann man garnichts erwidern."

Über das Zusammenleben und -arbeiten von deutschen und litauischen Jugendlichen in dieser Ausbildungsstätte schreibt Oppenheimer: "Unser Verhältnis zu ihnen hat sich sehr gebessert. Sah es zuerst so aus, als gäbe es 2 Gruppen, so hat man jetzt das Gefühl einer Gruppe. Früher sahen wir nur Litauer, sie nur Jäckes, jetzt beginnt man den einzelnen Menschen zu sehen. Das gilt vor allem für die Stimmung und den Ton in unserem Leben, aber auch schon für das Verhältnis einzelner Menschen, wo allerdings mit Schwierigkeiten verbunden die Möglichkeit des Zueinandersprechens gegeben ist. Die litauischen Chawerim bringen ja ein Opfer, wenn sie zu uns kommen. Sie gehen aus ihrer Welt zu Menschen anderer Sprache, anderer Bildung und Sitte. Eins fehlt allerdings noch sehr. Wir kamen doch hierher in der Hoffnung, auf Menschen zu treffen, die vom Jüdischen her leben, deren Leben mehr von dem bestimmt ist, als das unsere war. Wir dachten an Auseinandersetzung oder besser Kennenlernen und Fruchtbarmachen. Dazu ist es nicht gekommen. Die Menschen leben hier selbstverständlich im jüdischen Nationalismus oder im Zionismus, sie sprechen Jiddisch, viele Hebräisch (übrigens in den meisten Fällen nicht sehr schön) aber inhaltlich ist ihr Leben auch nicht geformter als das unsere."

Frau Hanna Oppenheimer[8], die heute im Kibbuz Hazorea/Israel (s. Artikel Hasorea. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. u. [9] (01.09.2013)) lebt und mittlerweile 95 Jahre alt ist, erinnert sich, dass während ihres Aufenthaltes 1934 in Baugstkorallen die primitiven sanitären Bedingungen besonders für die Mädchen schlimm waren, kamen sie doch alle aus gutbürgerlichen Verhältnissen. Im Grunde hätte sie auch nichts über die Landwirtschaft gelernt, allerdings das Leben unter primitiven Bedingungen, was ihr in den ersten Jahren im Kibbuz sehr geholfen habe.


Verschiedenes

Karten

Baugsten auf der Schroetterkarte (1796-1802) 1:50 000
© Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Siehe unten links Baugsten auf der Schroetter Karte 1802, Maßstab 1: 160 000


Baugskorallen im Preußischen Urmesstischblatt 1860
© Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz


Baugskorallen im Messtischblatt 0293 Plicken (1910-1940) mit den Gemeindegrenzen von 1938
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie


Familienforscher

Familie MESTARS aus Baugstkorallen ca. ab 1816: Erika Carstens, Kontakt: e.carstens@yahoo.de

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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Quellen

  1. Dietrich Lange: Geographisches Ortsregister Ostpreußen einschließlich des Memelgebietes, des Soldauer Gebietes und des Reg.-Bez. Westpreußen (1919-1939)
  2. Johannes Sembritzki, Geschichte des Kreises Memel, Memel, 1918
  3. Schroetterkarte (1796-1802), Maßstab 1:50000
  4. Schroetterkarte (1802), Maßstab 1:160000
  5. Urmesstischblatt von 1860
  6. Schroetterkarte (1796-1802), Maßstab 1:50000
  7. Schroetterkarte (1802), Maßstab 1:160000
  8. Amtsblatt des Memelgebietes vom 01.09.1923
  9. Amtsblatt des Memelgebietes vom 29.12.1923
  10. Staßewski, Kurt von, Stein, Robert Hrsg.: Was waren unsere Vorfahren?, Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen, Königsberg 1938, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen Hamburg 1991
  11. Peteraitis, Vilius: Mažosios Lietuvos ir Tvankstos Vietovardžiai, Ju kilme ir reikšme, Vilnius 1997
  12. Kwauka, Paul, Pietsch, Richard: Kurisches Wörterbuch, Verlag Ulrich Camen Berlin, 1977, S. 25
  13. Prußischer Wortschatz, Privatsammlung Szillis-Kappelhoff
  14. Kurschat, Alexander: Litauisch-Deutsches Wörterbuch, Vandenhoeck & Ruprecht, 1968
  15. Johannes Sembritzki: "Geschichte des Kreises Memel", 1918
  16. Dietrich Lange: Geographisches Ortsregister Ostpreußen einschließlich des Memelgebietes, des Soldauer Gebietes und des Reg.-Bez. Westpreußen (1919-1939)
  17. König, G.: Alphabetisches Verzeichnis sämmtlicher Ortschaften und einzel liegender Grundstücke des Preußischen Staates, Heft 13, Regierungsbezirk Königsberg. Magdeburg 1835
  18. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Preussen und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt vom Königlichen Statistischen Bureau. Berlin 1874.
  19. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. Berlin SW. 1888.
  20. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. Berlin SW. 1907.
  21. Johannes Sembritzki, Geschichte des Kreises Memel, Memel, 1918
  22. Amtsblatt Gumbinnen 1939: Neugliederung der Gemeinden und Gutsbezirke im ehemaligen Memelland ab 1. Mai 1939, S. 64ff,
    http://www.memelland-adm.de/Archiv/13 Verwaltungsbezirke/index.htm
  23. Johannes Sembritzki, Geschichte des Kreises Memel, Memel, 1918
  24. Die evangelischen Kirchengemeinden in Ostpreußen und Westpreußen in Pfarr-Almanachen von 1912 und 1913, Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. Nr. 59.
  25. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. Berlin SW. 1888.
  26. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. Berlin SW. 1888.
  27. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. Berlin SW. 1907.
  28. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. Berlin SW. 1888.
  29. Gemeindelexikon für die Provinz Ostpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. Berlin SW. 1907.
  30. Heinrich A. Kurschat: Das Buch vom Memelland, Heimatkunde eines deutschen Grenzlandes, Verlag Werbedruck Köhler, Oldenburg, 1990
  31. Johannes Sembritzki, Geschichte des Kreises Memel, 1918