Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/035

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Carlstadt, wegen Heterodoxie hinsichtlich des Abendmahls bekannt, nach Holstein zu gehen im Begriff, wie es scheint, um Hoffmann bei dem Streithandel beizustehen. Prinz Christian lud Bugenhagen, der damals in Hamburg war, dagegen ein, zur Vertheidigung der rechten Lehre zum Colloquium nach Flensburg zu kommen. Carlstadt blieb deshalb aus. Prinz Christian selbst führte den Vorsitz, an Räthen hatte er mitgebracht den Kanzler Detlev Reventlow, Johann Ranzau und Detlev Pogwisch. An Theologen waren zu dieser Besprechung gefordert vor allen Dr. Bugenhagen als Obmann, damals gerade mit Einrichtung des Hamburger Kirchenwesens beschäftigt, aus Hamburg Johannes Arpinus, Stephanus Kempe und Magister Theophilus, Rector des Johanneums daselbst; von Husum Hermann Tast, und aus Dithmarschen der Pastor Nicolaus Boje von Weslingburen. Es wurden sechs Notarien erwählt, die sich verpflichten mußten, die Disputation getreulich, wie sie gehalten worden, niederzuschreiben, namentlich Franciscus Strienius, des Königs Capellan, Diederich Becker (Theodoricus Pistorius) von Husum, Hermann Tasts College, Joachim Francke aus Wilster, Johann Slavus oder Wend, Lector zu Hadersleben, Tesmarus Halebeck und Johann Benekendorf aus Kiel. Die Disputation ward bei offenen Thüren gehalten, und der Zuhörer waren viele. Solche öffentliche Disputationen waren bekanntlich in jenen Zeiten an der Tagesordnung und verfehlten auch gewöhnlich ihres Endzweckes nicht, auf die allgemeine Meinung einzuwirken. Es war am Donnerstage nach Quasimodogeniti 1529, als dieses Colloquium von Dr. Bugenhagen mit einer Vermahnung eröffnet wurde, die also lautete: „Hochgeborner Fürst, Gestrenge edle Herren, liebe Herrn und in Christo Brüder! Weil diese Sache Gottes und nicht unser ist, vermahne ich euch, daß ihr mit Ernst wollet anrufen den Vater aller Barmherzigkeit, durch Jesum Christum unsern Herrn, daß er uns, weil sein Evangelium am Tage ist, nicht wieder lasse fallen von seinem Wort in Irrthum. Zwar, wann wir uns recht wollten erkennen, so hätten wir an diesem Ort wohl einen gräulichen Irrthum oder sonst eine schwere Strafe um Gott verdienet, darum daß viele das liebe heilige Evangelium lästern, viel Mißbräuche seyn, darzu bleibt viel Sünde, Schande, ja Mord ungestrafet. Doch wir wollen um unsrer Unwürdigkeit nicht zweifeln an Gottes Barmherzigkeit und Zusage, sondern bitten, daß er uns gnädig sey, und in dieser Sache