Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in der genealogischen / familiengeschichtlichen Forschung
Version vom 12. Januar 2022, 06:30 Uhr von Mosolf (Diskussion • Beiträge)
STANDARDS UND GUTE PRAXIS IN DER GENEALOGIE
1. Bereitstellung klarer Beweise aus Primärquellen zur Untermauerung aller Schlussfolgerungen und Tatsachenbehauptungen.
2. Verwendung von Originalquellen und -aufzeichnungen (oder Ersatzbildern von Originalen), um wichtige Informationen zu sammeln.