Physikus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die staatlich besoldeten [[Stadtphysikus|Kreis-, Stadt-]] oder [[Amtsmedikus|Landphysici]] heißen, standen  18. / 19. Jahrhundert unter der Oberaufsicht der  medizinischen Fakultäten oder Sanitätskollegien. Sie waren verpflichtet in ihren jeweiligen Bezirken Ratschläge zu erteilen und zu veröffentlichen, welche das öffentliche Gesundheitswohl förderten oder Gefährdungen abwenden konnten. In dieser Funktion hatten sie  schädliche Missbräuche anzuzeigen, Wundärzte, Apotheker, Hebammen zu prüfen und diese zur Einhaltung  ihrer Pflichten anzuhalten, bei groben Vergehungen die betreffenden Personen zu rügen. In in gerichtlich - medizinischen Fällen hatten sie Besichtigungen und (gewöhnlich mit Zuziehung eines Wundarztes) Sektionen (Pethologie) zu verrichten und über den Befund in erster Instanz ihr Gutachten gewissenhaft und den Grundsätzen der Heilkunde gemäß zu erteilen.  
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Die staatlich besoldeten [[Physikus|Kreis-, Stadt-]] oder [[Amtsmedikus|Landphysici]] heißen, standen  18. / 19. Jahrhundert unter der Oberaufsicht der  medizinischen Fakultäten oder Sanitätskollegien. Sie waren verpflichtet in ihren jeweiligen Bezirken Ratschläge zu erteilen und zu veröffentlichen, welche das öffentliche Gesundheitswohl förderten oder Gefährdungen abwenden konnten. In dieser Funktion hatten sie  schädliche Missbräuche anzuzeigen, Wundärzte, Apotheker, Hebammen zu prüfen und diese zur Einhaltung  ihrer Pflichten anzuhalten, bei groben Vergehungen die betreffenden Personen zu rügen. In in gerichtlich - medizinischen Fällen hatten sie Besichtigungen und (gewöhnlich mit Zuziehung eines Wundarztes) Sektionen (Pethologie) zu verrichten und über den Befund in erster Instanz ihr Gutachten gewissenhaft und den Grundsätzen der Heilkunde gemäß zu erteilen.  
  
 
Im Rahmen der Wohlfahrtspflege hatten sie die Armen unentgeldlich in Krankheiten zu betreuen und bei den Bemühungen zur Rettung der Verunglückten und Scheintodten die Oberaufsicht zu führen.
 
Im Rahmen der Wohlfahrtspflege hatten sie die Armen unentgeldlich in Krankheiten zu betreuen und bei den Bemühungen zur Rettung der Verunglückten und Scheintodten die Oberaufsicht zu führen.

Version vom 23. Januar 2018, 12:22 Uhr

Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Historische Hierarchie

Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Wohlfahrtspflege > Physikus

Physikat

Ein Physikat beschreibt dem Umfang der öffentlich - rechtlichen Amtsstelle eines Physikus, so beispielsweise eines

Im 18. / 19. Jahrhundert handelte es sich dabei um die Position eines nach der jeweils geltenden Arznei- und Medizinalordnung obrigkeitlich bestellten Arztes, dessen Aufgabe in der medizinalpolizeilichen Handhabung lag, und der daher auch bei gerichtlichen Untersuchungen oder ähnlichen Vorkommnissen präsent sein und Gutachten zu erstellen hatte.

Ein Physikat beschrieb den Bezirk, welcher einem Physikus, sei es beispielsweise ein Land-, Kreis- oder Stadtphysikus, zur Aufsicht anvertrauet ist.

Aufgaben im Physikat

Die staatlich besoldeten Kreis-, Stadt- oder Landphysici heißen, standen 18. / 19. Jahrhundert unter der Oberaufsicht der medizinischen Fakultäten oder Sanitätskollegien. Sie waren verpflichtet in ihren jeweiligen Bezirken Ratschläge zu erteilen und zu veröffentlichen, welche das öffentliche Gesundheitswohl förderten oder Gefährdungen abwenden konnten. In dieser Funktion hatten sie schädliche Missbräuche anzuzeigen, Wundärzte, Apotheker, Hebammen zu prüfen und diese zur Einhaltung ihrer Pflichten anzuhalten, bei groben Vergehungen die betreffenden Personen zu rügen. In in gerichtlich - medizinischen Fällen hatten sie Besichtigungen und (gewöhnlich mit Zuziehung eines Wundarztes) Sektionen (Pethologie) zu verrichten und über den Befund in erster Instanz ihr Gutachten gewissenhaft und den Grundsätzen der Heilkunde gemäß zu erteilen.

Im Rahmen der Wohlfahrtspflege hatten sie die Armen unentgeldlich in Krankheiten zu betreuen und bei den Bemühungen zur Rettung der Verunglückten und Scheintodten die Oberaufsicht zu führen.

Darüber hinaus hatte der Physikus auch von dem gesamten Medizinalzustand seines Ortes und von seinen Amtsverrichtungen an die medizinische Facultät oder dem Sanitätskollegium, unter welchem er stand, oder an die Landesregierung von Zeit zu Zeit umfassend zu berichten. [1]

Fußnoten