Meier-zur-Langert (Familienname)

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Die Geschichte des Meierhofes zur Langert in Blankenhagen bei Gütersloh

Von

Studienrat Dr. Richter, Gütersloh

Einleitung

Unter den vielen Bauernstätten des Kirchspiels Gütersloh gibt es keinen Hof, dessen Geschichte bedeutsamer, bewegter und interessanter ist, als den Meierhof zur Langert in der Bauerschaft Blankenhagen. Selbst der Meierhof zu Gütersloh, welche dem Kirchspiel den Namen gegeben hat, bildet keine Ausnahme. Gewiß ist die Geschichte eines einzelnen Hofes nur ein sehr begrenztes Thema. Aber in diesen besonderen Falle führt sie in die verwickelten politischen Verhältnisse der drei Kleinstaaten ein, welche den heutigen Kreis Wiedenbrück bilden; außerdem bringt sie uns manche kulturhistorisch wertvolle Einzelbilder aus der „guten, alten Zeit“, und schließlich ist sie ein wichtiger Stein in dem Bau der Heimatforschung, besonders wenn die Quellen so reichlich fließen wie bei dem Meierhof zur Langert. Alle diese Umstände dürfen wohl eine Darstellung entschuldigen und rechtfertigen, der es mehr auf die Herausarbeitung genauer Einzelheiten, mögen es manchmal auch unwichtige Kleinigkeiten sein, als auf die straffe Durchführung einer geradlinigen Entwicklung ankommt. Der Name Gütersloh spottet bisher einer einwandfreien Erklärung. Leichter ist der Name Langert zu deuten. Die älteste Form ist Langenhart. Sie hat sich fast unverändert durch das ganze Mittelalter gehalten und ist erst in der Neuzeit zu Langert verkürzt worden. Hart heißt Wald. Also bedeutet der Name Langert: zum langen Walde.


Die Geschichte der Langert bis zum Ausgang des Mittelalters.

Schon in vorgeschichtlicher Zeit war das Gebiet an der Lutter besiedelt. Im Jahre 1880 ist unmittelbar westlich des Meierhofes zur Langert ein Flachgräberfeld aufgedeckt worden. Der für die Geschichte Güterslohs sehr interessierte Sanitätsrat Stohlmann nahm die vollständig erhaltenen Urnen an sich. Die Scherben behielt der Sohn August des damaligen Besitzers der Langert, des Kommerzienrates August Niemöller. Über den Verbleib dieser vorgeschichtlichen Funde lässt sich nichts mehr feststellen. Sie werden verloren gegangen sein. Die dankenswerten, wenn auch nur kargen Bemerkungen, welche B. Eidhoff über diesen Urnenfriedhof gegeben hat 1), lassen nur den Schluß zu, dass dies Gräberfeld in die jüngere Bronzezeit, also wahrscheinlich in die letzten vorchristlichen Jahrhunderte gehört. Vor dem Jahre 1200 erwähnt keine Urkunde den Namen der Langert. Bis zu diesem Zeitpunkte ist der geschichtliche Hergang nur sehr verschwommenen Umrissen zu erkennen. Südwestlich vom Teutoburger Walde erstreckte sich in alter Zeit ein wenig fruchtbarer Landstrich, Sinithi (Senne) genannt, d.h. große Heide. Unter Senne verstehen wir heute nur das Gebiet, das sich südöstlich der Bahn Gütersloh-Brackwede bis nach Paderborn ausbreitet, während früher die Senne den Osning (Teutoburger Wald) in seiner ganzen Ausdehnung begleitete. Noch im Jahre 1185, als das Kloster Marienfeld gegründet wurde, heißt es ausdrücklich, dass die Stiftung in der Senne angelegt sei. Die Senne war keineswegs menschenleer, aber doch nur dünn bewohnt. Von ihrer Besiedelung gilt, was Tacitus in seiner „Germania“ von den Germanen überhaupt sagt. Sie „siedeln einzeln und abgesondert, wo einem gerade eine Quelle, ein Hain, eine Wiese gefällt“. Die günstigsten Stellen für eine dauernde Niederlassung waren die flachen Täler und Niederungen der vielen kleinen Sennebäche. Längs dieser Flüsschen liegen in unserer Gegend die meisten Höfe, vor allem die Meierhöfe, z.B. Schledebrück an Wapel und Ölbach, Meier zu Gütersloh und Avenstroth an der Dalke, Meier Pavenstädt in der Emsniederung, Meier Raßfeld am Schlangenbach, der früher Rennekenbach genannt wurde. So dürfen wir auch an der Lutter eine Germanensiedlung an der Stelle vermuten, wo heute der Meierhof zur Langert liegt. Und ebenso alt werden die Bauernstätten flussaufwärts der Lutter bis Isselhorst und abwärts nach Marienfeld sein, dessen Gebiet bis 1200 Wadenhart hieß. In den Zeiten der Völkerwanderung wurden die Germanen unserer Heimat von dem Sachsenstamme unterworfen. Eine Vertreibung oder gar Vernichtung der ansässigen und bodenständigen Bevölkerung ist nicht wahrscheinlich. Die Sachsen werden sich hierzulande wohl nur als eine dünne Herrenschicht über die sesshafte Bauernbevölkerung geschoben haben. Der Frankenherrscher Karl der Große unterwarf mit blutiger Gewalt und eiserner Strenge das Sachsenland und zwang seinen Bewohnern das Christentum auf. Die Christianisierung wurde von entscheidender Bedeutung für die Einteilung und Gliederung des Sachsenlandes. Die alten Gau- und Stammesgrenzen traten hinter den neuen Bistums- und Kirchspielsgrenzen zurück. Die Grenzmarken der kirchlichen Sprengel haben sich erst im Laufe mehrerer Jahrhunderte gefestigt 2). Zwei Bistümer grenzten an der Lutter und weiter nordwestlich aneinander: Osnabrück und Münster. Im Hochmittelalter gehörte das Kirchspiel Isselhorst zu Münster und das Kirchspiel Gütersloh zu Osnabrück. Unmittelbar an der Grenze beider Kirchspiele lag die Langert. Um 1200 war sie im Besitz des Bischofs von Münster und gehörte als bischöfliches Tafelgut zu jener Gruppe von Höfen, deren Mittelpunkt der Meierhof zu Isselhorst war. In kirchlicher Hinsicht dagegen wurde sie zu dem Kirchspiels Gütersloh gerechnet und unterstand sie dem Bischof von Osnabrück. Aus dem Jahre 1201 stammt die älteste Urkunde, welche von der Langer handelt 3). Darnach überließ Thetburgis, die Frau des Temmo von Wiedenbrück, mit Genehmigung des Bischofs Gerhard von Osnabrück und des Grafen Hermann von Ravensberg und mit Zustimmung ihrer Söhne, Heinrich, Hermann und Temmo den Zehnten von dem Erbe Langenhart im Kirchspiels Gütersloh dem Bebauer des Hofes Hermann und seinen Erben gegen die jährliche Zahlung von 3 Schillingen. Die Urkunde ist in mancher Hinsicht bemerkenswert. In unserem Zusammenhange interessieren in der langen Zeugenreihe besonders die Gütersloher Namen. Genannt werden: „Der Pfarrer Gerlag in Gütersloh, Konrad von Avenstroth, Gerlag Hadwig, Hermann von Seßbrügger (Sirsbrügge), der Meier Dietrich, Rudolf, Leveke und das ganze Kirchspiel Gütersloh.“ Der Pfarrer Gerlag wird nur in dieser Urkunde genannt. Die Avenstroths und Hadwigs waren ritterlichen Standes. Sie besaßen verschiedene Höfe im genannten Kirchspiel oder waren damit belehnt. Gleichen Standes war wohl Hermann von Seßbrügger, der 1205 seinen Hof an das Kloster Marienfeld vor dem Freigericht an der Heerbrücke bei Harsewinkel verkaufte 4). Der nächste Name nennt uns den Meier zu Gütersloh, Rudolf und Leveke sind wohl Bauern, aber es muß dahingestellt bleiben, auf welchen Stätten. Wichtiger als diese Namen ist der Inhalt der Urkunden. Dem Bauern Hermann auf der der Langert wird gestattet, die Naturalabgabe des Zehnten in einer Geldabgabe umzuwandeln. Alle die Personen, welche ein Recht an diese Abgabe hatten, mussten der Zehntlöse zustimmen. Seit der Christianisierung des Sachsenlandes gehörte dem Bischof von Osnabrück der Zehnte in seinem Sprengel. Kraft seines Obereigentums hatte er seine Zustimmung zu geben. Wahrscheinlich hatte er diese Abgabe irgendwann einmal an den Grafen von Ravensberg weitergegeben, der seinerseits wieder die Münsterialenfamilie der Wiedenbrücks damit belehnt hatte. Das Rittergeschlecht derer von Wiedenbrück, auch Grip genannt, wird in den Urkunden des 13. Jahrhunderts als Burgmänner vom Reckenberg, Von Rietberg, Stromberg und Ravensberg häufig genannt. Manche Forscher möchten seinen Ursprung auf den Sachsenherzog Widukind und sein Geschlecht zurückführen. Erst rund 50 Jahre später wird die Langert abermals erwähnt. In dem „Kölner Kriege“ hatten der Graf Friedrich von Rietberg und der Bischof Simon von Paderborn dem Erzbischof von Köln gegen den Grafen Wilhelm von Jülich und seine Bundesgenossen, darunter den Bischof von Münster, Büße geleistet. In der großen Ritterschlacht bei Zülpich (18.10.1267) nahm der Bischof Gerhard von Münster den Rietberger Grafen und den Paderborner Bischof gefangen. Nur gegen hohes Lösegeld konnten die beiden sich befreien. Außedem musste Graf Friedrich versprechen, die Herrschaft Horstmar, das Erbe seiner Gemahlin, nur an den Bischof von Münster zu verkaufen. Dieser Verkauf geschah im November 1269 für 1150 Mark. Von der Kaufsumme wurden 400 Mark in bar gezahlt, und für den Rest von 750 Mark verpfändete der Bischof die bischöflichen Güter in Isselhorst, Beelen und Dedingberg (im Kirchspiel Glandorf bei Iburg). Die Abgaben der in Betracht kommenden Höfe sind in der Urkunde mit aufgezeichnet. Danach waren von der Langert 18 Schilling und z.B. von Bartens Hof in Gütersloh nur 4 Schillinge an zwei Terminen jährlich zu zahlen. Nach dieser Urkunde gehörte der Hof zu dem Tagelgut des Bischofs von Münster 5). Wann die Pfandschaft in dauernden Besitz umgewandelt ist, wissen wir nicht. Jedenfalls ist Tatsache, dass der Meierhof zur Langert, wie auch Bartens Hof in Gütersloh und der Meierhof zu Isselhorst im Besitz des Grafen von Rietberg blieben. Mehr als 200 Jahre schweigen dann die Quellen über die Langert. Im Jahre 1483 hieß der Meier zur Langert Kord (Abkürzung zu Konrad). Das erfahren wir aus zwei Urkunden 6). Nach ihnen hatte der Graf Johann von Rietberg Geld nötig. Er erhielt 100 Goldgulden vom Kloster Marienfeld und verkaufte dafür aus seinem Hofe Langenhart eine jährliche Rente von Gulden, zu je 10 Schillingen gerechnet, „als tor Lippe, tho Wydenbrugghe oder tom Rethberghe genghe und geve“ find. Acht Tage darauf bewilligte ihm das Kloster das Rückkaufrecht dieser Geldrente. Ob die Langert von dieser Verpflichtung wieder frei geworden ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Nach dem Generalregister des Klosters Marienfeld von 1634 hatte der Meier zur Langert jährlich 5 Goldgulden zum Kammerhaus zu bezahlen. In dem Generalverzeichnis der Einkünfte und Besitzungen der Abtei, das nach Aufhebung des Klosters 1803 durch die preußische Regierung aufgeteilt wurde, kommt der Name Langert noch vor. Weitere Angaben fehlen in dem Abbruch dieses Registers 7). Ins Grundbuch, das erst nach 1815 eingerichtet wurde, ist eine Verpflichtung der Langert gegenüber dem Kloster oder seinem Rechtsnachfolger nicht mehr eingetragen. Der oben genannte Kord Meier zur Langert kommt noch in einer Urkunde des Freigrafen Hunold Lyen vor, der in Rheda zwischen 1489 und 1510 tätig war. Ein Everd tom Banse (Zumbansen) hatte 1497 bei einer Rauferei den Johann Berhorn so zugerichtet, dass er ihn beinah auf den Tod verletzt hatte. Er wurde im Turm des Schlosses zu Rheda gefangengesetzt. Bei der Gerichtsverhandlung kam er noch glimpflich weg. Er musste schwören, dass er dem Berhorn „in seinen schweren Wehtagen und sonst genugtun“ werde. Stürbe jener an den Stichen und Wunden, gelobte er, in die Gefangenschaft zurückzukehren. Außerdem musste er, wie das damals üblich war, Urfehde schwören, dass er sich an dem Freigrafen und seinem Herrn für den Urteilsspruch nicht rächen werde. Ebenso hatte er herkömmlicherweise zwei Bürgen zu stellen. Das waren Kord, der Meier zur Langert, und Evert Schieckmann. Die Urkunde ist vom 5. Juni 1497. Nach dem Datum möchte man vermuten, dass die Schlägerei am Tage der Heiligentracht (12. Mai, Tag des Pankratius, des Schutzheiligen der Alten Kirche in Gütersloh) war 8).

Die Langert im Reformationsjahrhundert

Recht dürftig sind die Nachrichten, welche wir über die Langert im Mittelalter haben. Nur zweimal wird uns der Name eines Meiers zur Langert genannt. Ganz anders wird das im Beginn der Neuzeit. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bewirtschaftete den Hof ein Mann, der eine führende Rolle in seiner Heimat spielte, Johann Meier zur Langert. Für das Kirchspiel Gütersloh brach mit dem Regierungsantritt des Grafen Konrad von Tecklenburg in Rheda (1524) eine sehr bewegte Zeit an. Der „wilde Kord“ wollte sein Gebiet ausdehnen und geriet deshalb mit dem Bischof von Osnabrück in eine langjährige Fehde, welche erst nach seinem Tode (1557) durch den Bielefelder Vertrag (1565) ein Ende fand. Beide Landesherrn beanspruchten das Kirchspiel Gütersloh für sich. Es unterliegt keinem Zweifel, dass Konrad von Tecklenburg in dem Kirchspiel mehr Recht sich anmaßte, als seine Vorfahren früher besaßen. Bei diesem Beginnen war seine Hauptstütze und tätigster Helfer der Meier zur Langert. Derselbe wusste die anderen Kirchenvorsteher zu bereden, und als der Graf mit ihnen zechte, willigten die Templierer ein, dass die Abgaben von den Zuschlägen verdoppelt und die eine Hälfte an Rheda gezahlt wurde. Unter diesen Umständen ist es nicht verwunderlich, dass in einer Urkunde des Grafen Konrad vom 5.6.1528, durch die ein Streit zwischen Grochtmann in Avenwedde und dem Kirchrat zu Gütersloh geschlichtet wurde, auch „Johann megger tho Langenert“ als Zeuge aufgeführt wird 9). Bei dem Streit zwischen der Herrschaft Rheda aud dem Bistum Osnabrück spielten die Befugnisse des rhedischen Freigerichts uns des Godings zu Wiedenbrück eine große Rolle. Diesem Umstande verdanken wir, dass die Freigerichtsprotokolle aus jenen Jahren erhalten sind 10). Ihnen ist zu entnehmen, dass Johann zur Langert auf Grubenstag (Mittwoch), den 25.1.1524 vor das Freigericht im Hundeme zu Gütersloh geladen war und in die höchste Strafe verurteilt wurde. Leider steht nicht dabei weswegen. In einer anderen Sache war Johann Meier zur Langert der Wortführer aller Gütersloher Bauern. Diese waren beschuldigt, in irgendeiner Angelegenheit sich an die Obrigkeit in Wiedenbrück gewandt zu haben. Graf Konrad sah darin eine Verletzung und Missachtung seiner Hoheitsrechte. Er ließ sie größeren Besitzer aller Gütersloher Bauernschaften auf den 6.11.1529 vor das Freigericht im Hundehof zu Rheda zu laden. Der Meier zur Langert war ihr Fürsprecher. Den Angeklagten gelang es, durch Eid ihre Unschuld darzutun. Nicht nur in die Rechts-, sondernd auch in die Wirtschaftsverhältnisse gestatten uns die Nachrichten über den eben genannten Meier ein Einblick. Oben ist von den „Zuschlägen“ de Rede gewesen. Was ist darunter zu verstehen? Um das zu erklären, muß auf die bäuerliche Wirtschaftsweise, die vom Anfang des Mittelalters bis um 1800 ziemlich unverändert blieb, kurz eingegangen werden. Früher hatten die Bauern viel weniger Land unter dem Pfluge als heute. Die paar Ackerfelder waren durch Wallhecken oder Zäune vor dem weidenden Vieh geschützt. Zwischen den Höfen und Kämpen lag die gemeine, d.h. die gemeinsame, Mark, in der das Vieh der umliegenden Bauernhöfe den ganzen Sommer weidete, von wo auch das Brennholz für den Winter oder Heideplaggen zur Streu geholt wurden. Diese gemeine Mark, die meist aus Heide oder Unland bestand, war den Bauern für ihre Viehzucht unentbehrlich, da man Wiesenkultur noch nicht kannte. Die Markgenossen (d.h. die Markberechtigten) achteten eifersüchtig darauf, dass kein Stück der Mark von einem Bauern für sich allein wirtschaftlich nutzbar gemacht wurde, indem er es einzäunte, umpflügte und in Ackerland umwandelte. Das nannte man zuschlagen, einen Zuschlag machen. Wohl konnte die Gesamtheit der Markgenossen einem Bauern erlauben, einen Zuschlag zu machen oder sich als Markkötter in der gemeinen Mark anzusiedeln. Soweit wir die Verhältnisse überblicken können, war es bis 1500 im Kirchspiel Gütersloh so, dass jede Bauernschaft in ihrem Bezirk das Markgericht hatte. Bald darauf schenkte ein Bischof von Osnabrück, es scheint Herzog Erich von Grubenhagen gewesen zu sein (1508 bis 1532), der Kirche zu Gütersloh das Recht, solche Zuschläge zu erlauben. Fortan gestattete nicht mehr das Bauernschaftsgericht (die Bursprate), sondern der Kirchenvorstand, die Templierer, Stücke der Mark urbar zu machen. Von den neu zugeschlagenen Kämpen mußte seitdem der Kirche zu Gütersloh eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Schon aus dem Jahre 1532 haben wir ein vollständiges Verzeichnis dieser Kirchenrente aus den Zuschlägen in der Mark 11). Nach diesem Register hatte der Meier zur Langert jährlich 1 Goldgulden zu zahlen und ein Pfund Wachs zu liefern. Da die Abgabe recht hoch ist, muß er also ein sehr großes Stück der gemeinen Mark „zugeschlagen“ haben. Es heißt wörtlich in dem Register: „Item de Meger to Langert van eyner Thunrichtunge vor synen Have an Rovekampe und vor dem Sletbusche inholt bryer Rotlen twe Bunt Wasses und eynen Goldgulden.“ Leider sind die drei Urkunden, von denen die Notiz spricht, nicht mehr vorhanden. Bis ins 19. Jahrhundert wurde durch solches Urbarmachen die gemeine Mark immer mehr verkleinert, und doch waren um 1800 noch über 1000 Morgen gemeine Mark allein in der Bauerschaft Blankenhagen vorhanden. Bei der Aufteilung 1829 erhielt die Langert erhebliche Stücke von der Lutter- und Schmälingsheide, eben weil sie besonders große Nutzungsrechte an der gemeinen Mark hatte. Daß Streitigkeiten wegen der gemeinen Mark zwischen den Bauern häufig waren, ist wohl selbstverständlich. So hatte schon um 1514, als Engelbert von der Wyd Drost in Rheda war, der Meier zur Langert irgendwelchen Hader wegen der Marknutzung im „lutteken Brocke“ mit seinen Nachbarn. Der Freigraf in Rheda, Johann Hunecke d.ä. hielt die Bursprate, d.h. das Bauerschaftsgericht, und fällte einen Schiedsspruch. Damit war der Meier zur Langert nicht zufrieden und wandte sich an den geistlichen Richter von Wiedenbrück, denn die Mark war ja Eigentum der Kirche. Aber der Drost bestand auf der Entscheidung der Bursprate und schickte zwei Fußknechte, welche die Zuschläge, d.i. die Umzäunungen der Zuschläge, niederwarfen und das Land somit wieder zur gemeinen Mark machten 12). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nachstehende Urkunde mit diesen Streitigkeiten zusammenhängt. Am 11. März 1534 bekundet der Abt Heinrich von Marienfeld, dass Johann Meier zur Langert mit Lübbert Meier Raßfeld eine „bute“ (Tausch) gemacht habe. Dieser gab jenem seinen Teil des „quaden Landes“, das heute Kaland heißt, und erhielt dafür dessen Anteil am Lutterbrock 13). Da der Meier zur Langert der osnabrückischen Sache sehr geschadet hatte, waren die reckenbergischen Beamten nicht gut auf ihn zu sprechen. Sie behaupteten von ihm, dass er kurz vor seinem Ende auf den Holting (Holzgericht) bei Schledebrück am 16.8.1549 seine früheren Behauptungen wiederrufen und auch auf dem Sterbebette in Gegenwart des Pastors und seiner Nachbarn reuig bekannt habe, dass er übel gehandelt. Diese Behauptung können wir zufällig nachprüfen. Der Richtscheid (das Protokoll) des Holtings ist uns erhalten. Danach hatte „Johann tho Langnarth“ (zur Langert) als altes Recht gewiesen, dass der Hof Graflage an der gemeinen Mark Ölbrock nicht mehr Recht habe als andere Bauernstätten auch und dass deshalb Graf Konrad von Tecklenburg als Obereigentümer des Hofes seine besondere Vorrechte genieße 14). Diese Aussage ist aber etwas ganz anderes als die obige Behauptung. Darum darf der 2. Teil des Berichtes auf sich beruhen, zumal damals die reckenbergischen Beamten fast regelmäßig von den Männern, welche wider das osnabrückische Interesse gehandelt hatten, behaupteten, dass sie auf ihrem Totenbette Widerruf getan hätten. Johann Meier zur Langert starb um Michaeli 1549. Er hat wahrscheinlich eins der farbigen Fenster gestiftet, welche früher die alte Kirche schmückten und deren Überreste sich später auf dem Hofe Geisendrees in Avenwedde befanden 15). Auch der nächste Meier auf der Langert hieß Johann. Über 40 Jahre behielt er die Bewirtschaftung des Hofes in der Hand. In seiner Lebensführung war er ganz das Kind einer Zeit, die recht lax in sittlichen Fragen dachte. So ließ er sich mit einer Dirne Else Glisse ein. Diese Landstreicherin scheute sich nicht, die Meiersche zur Langert und ihren Stiefsohn zu schmähen, ja sogar tätlich anzugreifen. Sie wurde deshalb gefangengesetzt und des Landes verwiesen. (6.11.1576) Diese Tatsache steht in dem Manuale des damaligen rhedischen Richters. Otto Meiers aus Gütersloh 16). Aus dessen Aufzeichnungen lässt sich in etwa die Durchschnittsmoral im Kirchspiel Gütersloh in jenem Zeitabschnitt abschätzen. Geschichtlich wichtiger als die eben erzählte Verfehlung ist, dass in diesem Zeitpunkte die Jagdgerechtssame der Langert zum ersten Male Gegenstand eines erbitterten Streites wurde. In den nächsten 250 Jahren wurde eine ganze Reihe von Prozessen vor den höchsten Gerichten des Deutschen Reiches anhängig gemacht, die sich alle um diesen Streitgegenstand drehten. Die Fürsten und Herren in Deutschland legten das größte Gewicht darauf, dass ihnen das Hoheitsrecht der Jagd unverkürzt erhalten blieb. Doch auch die größeren Bauern, besonders wenn sie einem anderen Gutsherren als dem Landesherren eigenbehörig waren, wollten es dem Adel gleich tun und auch dem Jagdvergnügen frönen. In der vierzigjährigen Fehde um die Grenzen und das Hoheitsgebiet der Herrschaft Rheda und des osnabrückischen Amtes Reckenberg (1524 bis 1565) war es den beiden Obrigkeiten nicht immer möglich gewesen, ihre Gerechtsamen voll zu wahren. Das hatten die beiden rietbergischen Meier zu Isselhorst und zur Langert und der marienfeldische Meier zu Gütersloh sich zu Nutze gemacht und nach Belieben im Kirchspiel Gütersloh gejagt. Johann Meier zur Langert hatte schon mit Graf Konrad von Tecklenburg (+ 1557) wie auch mit dessen Nachfolger und Schwiegersohne Graf Everwin von Bentheim (+ 1561) in den Bauerschaften Blankenhagen, Nordhorn und Avenwedde bis Werles (Schulte aufm Erlen) und Grochtmanns Hof das Wild gehetzt. Nach dem Friedensschlusse 1565 hatte die osnabrückische Regierung schleunigst die Jagdverbote wieder in Kraft gesetzt. Die Meier zu Gütersloh und Isselhorst hatten sich gefügt, aber der Meier zur Langert glaubte sich darüber wegsetzen zu dürfen. Zwar war schon zu der Zeit des reckenbergischen Drosten Dietrich Freitag (1563) der Meier zur Langert auf der Jagd ertappt und ihm von den Osnabrücker Beamten der Hund weggenommen worden, aber das kümmerte ihn bald nicht mehr. Am 9. Mai 1587 waren Johann Meier zur Langert und sein Sohn wieder auf der Jagd im reckenbergischen Gebiet begriffen. Der damalige Drost, Caspar von Oer, überraschte die beiden und ließ ihnen einen Jagd- und einen Windhund wegnehmen. Am folgenden Tage erschien der alte Meier auf dem Reckenberge und verlangte die Rückgabe seiner Hunde. Da er jedoch, wie der Drost behauptete, unter Toben und Drohen erklärte, dass er nach Belieben im Wiedenbrückischen jagen wolle, setzte ihn von Oer gefangen, bis er sich zur Sicherstellung einer Pfandsumme und Bezahlung einer Geldbuße bereit erklärte. Der Meier durfte dabei nach seinem Belieben eine Herberge in Wiedenbrück als Bleibe sich aussuchen. Der Meier aber, dickköpfig wie ein westfälischer Bauer, ließ lieber die Haft über sich ergehen, als dass er sein Recht aufgab. Er rechnete auf die Unterstützung seiner Gutsherrschaft, der gräflichen Regierung zu Rietberg. Vormund über diese Grafschaft war damals Graf Enno von Ostfriesland. Als Osnabrück nicht rasch genug bereit war, Genugtuung zu geben, reicht Graf Enno beim Reichskammergericht in Speyer eine Klage gegen den Bischof von Osnabrück, Graf Bernhard von Waldeck, ein und erreichte auch ein Mandat (7.9.1587), nach dem der Meier zur Langert freigzugeben und ihm Schadenersatz zu leisten war. Den reckenbergischen Beamten blieb nichts weiter übrig, als der einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. Am 9. Oktober 1587 wurde Johann Meier zur Langert aus der Haft entlassen, nachdem er Urfehde geschworen hatte, d.h. sich verpflichtet hatte, gegen seinen der Beteiligten wegen dieses Handels auf dem Rechtswege oder mit Gewalt vorzugehen. Für die Hunde und die „Nutzung“, d.h. die Herbergskosten, wurde ihm biller Erlaß angeboten. Fünf Monate hatte die Haft gedauert. Vorläufig kam es mit den reckenbergischen Beamten nicht wieder zu einem Zusammenstoß wegen Jagdfrevel, denn beide Parteien hüteten sich, zu weit zu gehen, da das Reichskammergerichtsurteil eine sichere Grundlage für die beiderseitigen Gerechtsamen bot. Noch zwei Jahrhunderte später bezog sich die rietbergische Regierung bei neuen Streitigkeiten mit der reckenbergischen Behörde auf dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Johann Meier zur Langert fand ein trauriges Ende. Er wurde von seinem Müller erschlagen.

Die Langert im Dreißigjährigen Kriege.

Sein Sohn Otto hatte schwierige Aufgabe, seine Jagdgerechtsame gegen die Landesobrigkeit in Rheda zu verteidigen. Er tat es mit der gleichen Unbeugsamkeit wie sein Vater, und seine Nachfahren haben mit westfälischer Zähigkeit fast 200 Jahre hindurch ihre Rechte gegen die Landesherrschaft verfochten. Sie beriefen sich dabei immer auf die bevorrechtigte Stellung ihres Besitzes. Der Langertsche Meierhof gehörte nämlich zu den sog. Sattelmeiern der Grafschaft Rietberg, d.h. zu jener Klasse von Höfen, wie es die bekannten Sattelmeier in Enger waren. Die Bezeichnung rührte daher, dass diese Bauern der Landesherrschaft, wenn sie „ausreitete“, d.h. bei Kriegszügen, mit einem gesattelten Pferde dienen mussten 17). Da die Langert ein „freier Sattelmeierhof“ genannt wurde, dünsten sich ihre Besitzer mehr als die große Masse der anderen eigenbehörigen Bauern. Wie die adeligen Gutsherrn beanspruchten sie die Ausübung des Jagdrechts. Darum meinten auch die Meier zur Langert, dass sie an die landesherrlichen Jagdvorschriften nicht gebunden seien. Am Michaelistage 1621 tat Otto Meier zur Langert mit entlehnten Windhunden und fremden Gesinde einen Jagdzug durch den Teil des Kirchspiels Gütersloh, der nach seiner Meinung zu seiner Jagdgerechtsame gehörte, und zwar während des Gottesdienstes. Deswegen wurde er vor die Amtsstube in Rheda geladen. Weil er den Sonntag entheiligt und weil er außerhalb seiner Kämpe und Zäune gejagt, wurde er in fünf Goldgulden Strafe genommen. Ärgerlich verließ er das Amtszimmer. Da Graf Adolf von Bentheim-Tecklenburg persönlich der Verhandlung beigewohnt hatte, wurde der Meier um seines Eigensinns willen zurückgerufen. Er erklärte jedoch störrisch, das falle ihm nicht ein. Da wurde er „um des gebührenden Respetts willen für seinen Frevelmut“ noch mit weiteren zehn Goldgulden bestraft und bis zur Bezahlung auf dem Schlosse zu Rheda in Haft genommen. Sofort wandte er sich an seine Gutsherrschaft, den Grafen Johann von Ostfriesland-Rietberg, um Schutz; er habe nur seine ererbte Jagdgerechtigkeit, „wie er dazu gewissenshalber verbunden sei“, zu wahren gesucht. Das recht entschiedene Vermittlungsschreiben des gefürchteten Grafen Johann von Rietberg bewog den Grafen Adolf, den Meier freizulassen und die Strafe zu mildern, wobei er in seiner Antwort die Unrichtigkeiten in der Darstellung des Meiers gebührend berichtigte. Im Vorübergehen sei bemerkt, dass noch zwei Schriftstücke den Namen des Meiers Otto enthalten. Am 24.8.1615 nahm er ein Darlehen von 100 Reichstalern zu 6 Prozent bei dem gräflich-tecklenburgischen Hausvogt Hans Heinecke zu Rheda auf. Da er nicht schreiben konnte, setzte der Gütersloher Pastor Adrian Petersen die Schuldurkunde auf. Bürgen waren Claus Meier zu Pavenstädt und Christoph Jörgens aus Gütersloh. Als 1620 die Gemeinde mit dem eben genannten Pfarrer wegen eines Hausbaues am Alten Kirchhof in Streit lag. Wurde auch Otto Meier zur Langert als Zeuge über das Herkommen verhört. Vor weiteren Zusammenstößen mit der Landesobrigkeit wegen der Jagd scheint sich der Vater Otto gehütet zu haben. Unbekümmerter war die Jugend. Als die Wirren des Dreißigjährigen Krieges die Ordnung in allen Landen loderten, ersühnten sich die jungen Meier zu Gütersloh und Ernst zur Langert wieder, nach Belieben zu jagen. Da erhielt der rhedische Amtsvogt in Gütersloh Hans Ernst Storck, gnt. Meyer strengen befehl, die Übeltäter im Übertretungsfalle mit Hunden und Winden gefangen nach Rheda zu führen (1632). In den nächsten Jahren ließ das Unglück des Krieges keine Zeit mehr für solche Kleinigkeiten. Trotzdem die Herrschaft Rheda in dem großen Kriege sich keiner kriegsführenden Parteien angeschlossen hatte, musste das Gebiet doch die Lasten des Krieges in vollem Maße tragen. Die Einquartierungslasten von Freund und Feind rissen nicht ab. Um wenigstens Schutz gegen die herumtreibenden kleineren Trupps zu haben, wurde damals in der Herrschaft Rheda eine Art Landsturm, die Schützenwehr, eingerichtet. Aber sie war machtlos, wenn ein geschlossener Heerestrupp ins Land einfiel. Gegen Ende des Krieges war die Soldatesta völlig verwildert. In Paderborn und Lippstadt lagen damals die auf evangelischer Seite stehenden Hessen. Ihnen gegenüber hatten sich die Kaiserlichen in Wiedenbrück festgesetzt. Trotzdem die Hessen für die Herrschaft Rheda einen Schutzbrief ausgestellt hatten, fiel die hessische Armee am 2.11.1644 in das Dorf und Kirchspiel Gütersloh ein und plünderte es gründlich aus. Auf allen Höfen loderten die Lagerfeuer, genährt mit dem Holz der Wagen und der Pflüge der Bauern. In den erbeuteten Töpfen schmorte und briet das Fleisch der Schafe und Kälber, welche die Soldaten kurzerhand geschlachtet hatten. Auf dem Erdboden verstreut lag Heu und Stroh, das die rauhen Söldner durch die zerrissenen Strohdächer herabgeworfen hatten. Graf Moritz ließ über den erlittenen Schaden ein Protokoll aufnehmen, das sich glücklicherweise erhalten hat. Danach hatte der Meier zur Langert den größten Schaden im ganzen Kirchspiel erlitten, zweieinhalbmal soviel wie der nächsthöchste und siebenmal soviel wie der Meier zur Gütersloh. Wörtlich lautet das Schriftstück folgendermaßen: „Meier zu Langert abgenommen 150 Schafe, so ihme nicht feill gewesen für 200 thlr., für 30 thlr., für 30 thlr. Kessel und Pötte, ein Molt Rocken (= 12 Mubbe) ab 8 thlr., zwei Bette, so Er selbst gekaufft für 10 thlr., eine Kuh ab 10 thlr., ohne was sonst ahn andere sachen wegkommen, angeschlagen ab 258 thlr.“ 18). Sicher ist der Schaden, wie es meist in solchen Fällen üblich ist, nicht zu gering angegeben. Trotzdem bleibt der Verlust in diesem Falle groß genug. Der Langert-Hof hatte eine besonders große Schafherde, da viel Unland zu ihm gehörte. Die gesamten Schafe scheinen bei der Plünderung requiriert zu sein. Die Höfe an der Lutter waren weit abgelegen und die Aufsicht durch die Offiziere, die sich im Dorf einquartiert hatten, nachlässig. Darum war an der Grenze des Kirchspiels am wildesten gehaust worden. Der Weltkrieghat gezeigt, daß landwirtschaftliche Gebiete, auch wenn die verheerende Feuerwalze moderner Kriegstechnik über sie hingegangen ist, sich verhältnismäßig rasch erholen. Um so eher wird das 1644 der Fall gewesen, wo es sich um einen vereinzelten Einfall handelte. Schwer blieb trotzdem die Lage der Bauern im Kirchspiel Gütersloh. Als nach langen Verhandlungen der Westfälische Friede geschlossen war, der dem Kirchspiel Gütersloh die konfessionelle Spaltung brachte, mußte endlich auch die Gütersloher Kirchenrechnung in Ordnung gebracht werden. Sowohl von 1580 – 1600 wie auch in vielen Jahren während des Krieges war die Kirchenrente nicht erhoben worden, sei es, daß die Nachhaltigkeit der Templierer, sei es, daß die wirren Zeiten daran Schuld waren. Als 1656 die Abrechnung aufgestellt wurde und die fehlenden Abgaben nachgezahlt werden sollten, mußte mancher Nachlaß gewährt werden, denn viele Höfe waren zahlungsunfähig. Auch der Meier zur Langert war mit einer Summe von 13 Talern 10 Groschen 6 Pfennigen rückständig, wobei die Naturalabgabe von 1 Pfund Wachs, zu der er nach dem ältesten Kirchenregister von 1532 verpflichtet war, in Geld umgerechnet wurde. Er bestritt allerdings die Höhe der Abgabe wie die Lieferungspflicht des Wachses, aber konnte den ihm auferlegten Beweis nicht erbringen und mußte darum zahlen. Zu dem Neubau der Wehbum, d.i. Der Pfarre, in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts, hatte er übrigens nur ein Stück Holz zu Latten geliefert. Durch den Westfälischen Frieden wurde das Kirchspiel Gütersloh in eine evangelische und eine katholische Hälfte zerlegt, während die Kirche von beiden Konfessionen gleichmäßig benutzt werden sollte. Nach einem 1655 zwischen Osnabrück und Rheda abgeschlossenen Vertrage sollten die Kirchen- und Pfarreinkünfte mit peinlicher Genauigkeit geteilt werden. So kam es, daß der evangelische Meier zur Langert an den katholischen Geistlichen eine Mübbe „Weßkorn“ und an den katholischen Küster einen Scheffel Roggen liefern mußte. Diese Abgaben sind erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgelöst worden. Hier ist der Ort, einige Worte über den Spieker am Alten Kirchhof, der zur Langert gehörte zu sagen. Er ist wohl um 1600 erbaut und verdankt wie die ganze malerische Häuserreihe um die Kirche seine Entstehung den unruhigen und kriegerischen Zeiten, welche schon seit Ende des 16. Jahrhunderts über Westfalen hereingebrochen waren. Erst schlugen die Wogen des niederländischen Unabhängigkeitskrieges bis in die hiesige Gegend, dann riß der Dreißigjährige Krieg alles in seinen Strudel. Um die wertvollste Habe vor den räuberischen Kriegerhorden Schützen zu können, bargen die ärmeren Bewohner des Kirchspiels ihr wertvollstes Hab und Gut in Kisten und Truhen in der Kirche, während die reicheren Meier am Rande des Kirchhofes Spieker (Speicher) errichteten. Diese Gebäude dienten sowohl als Aufbewahrungsstätte für Getreide und andere Habe, denn der Kirchhofsfrieden gewährte damals noch einigermaßen Schutz, als auch zum Absteigequartier beim Kirchgang. War das Wetter naß und unfreundlich, konnten der Meier und seine Familie sich in dem Spieker für den Besuch des Gotteshauses umkleiden. Im letzten Jahrzehnt des großen Krieges wohnte dort der Pastor Joachim Kniep, über den wenig Erfreuliches zu erzählen ist. Er hatte darauf 60 Taler „getan“ (d.h. geliehen), wofür er wohnen durfte. Nach dem Kriege bewohnte ein Jude Moritz Levi, genannt Wallinger, den Spieker. Im Jahre 1678 erweiterte er den Bau und hatte dafür eine einmalige Gebühr von ½ Goldgulden und eine jährliche Abgabe von 6 Pfennigen an den Grafen von Rheda zu zahlen. Der Spieker des Meiers zur Langert liegt an der Südostede des Alten Kichhofs (heute das Haus Nr. 17).

75 Jahre „Krieg im Frieden“.

Der Frieden nach dem Dreißigjährigen Kriege brachte nicht die erhofften Segnungen. Die Steuerlasten blieben hoch und wurden höher, als im 2. Raubkriege Ludwigs XIV. (1672 bis 1679), Westfalen arg in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Truppen der französischen Trabanten, des Kurfürsten von Köln und des Fürstbischofs von Münster, Christoph Bernhard von Galen, drückten schwer das Land. Die Regierung in Rheda, das mit einer münsterschen Besatzung belegt war, sah sich immer wieder zu Steuererhöhungen gezwungen. Um die Kriegslasten aufbringen zu können, mußten auch die ausländischen Eigenbehörigen mit den Monatsschatzungen, der üblichen Steuer in der Herrschaft Rheda, belegt werden, Sofort wandte sich der Meier zur Langert an seine Gutsherrschaft in Rietberg. Die machte geltend, daß in dem Vertrage vom Jahre 1578, durch den die rietbergischen Höfe in Gütersloh, darunter Barsen, an Rheda verkauft und vertauscht waren, ausdrücklich vermerkt sei, daß das Recht des Schatzerhebens auch mit abgetreten sei. Folglich dürfte der noch bei Rietberg verbliebene Hof zur Langert nicht mit Landessteuern belastet werden. Graf Moritz wies jedoch darauf hin, daß in diesen Kriegszeiten erst die kaiserliche und dann die münstersche Garnison in Rheda tatsächlich alle dem Landesherrn zustehenden Gefälle an Geld, Korn, Heu und Stroh für sich erhoben hätten. Darum könne diese Zwangsmaßnahme nicht als Neuerung angesehen werden. Trotzdem bestand die Gräfin von Rietberg auf ihrer Forderung. Der Graf erwiderte, daß die harten Kriegszeiten die Ausnahme rechtfertigten. Rheda erhob die Steuer weiter trotz des rietbergischen Protestes. Der neue Regent in Rheda, Graf Adolf, erklärte zwar, daß er die ausländischen Eigenbehörigen nur mit den Reichs-, Kreis- und ähnlichen Schatzungen beschweren wolle, nicht aber mit anderen Lasten. Doch erst 1680 wurde dem Meier zur Langert einmal ein Monatsschatz zurückgegeben. Es war nicht zu vermeiden, daß die Langert im Laufe der Jahre gleich allen rhedischen Untertanen zu den Landessteuern regelmäßig herangezogen wurde. Außerdem wurde sie auch zu anderen Leistungen aufgefordert, so seit 1685 auch Kriegsfuhren u.a. 1714 geschah das noch bittweise, bald darauf auch zwangsweise. Doch wehrte sich der jedesmalige Meier zur Langert noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gegen diese Belastungen. Nach dem Friedensschluß von 1648 kehrte das Leben wieder in ruhigere Bahnen zurück, aber zugleich lebten auch die alten Friedenshändel wieder auf. Der Meier zur Langert ging wieder der Jagd nach, wie seine Vorfahren das auch getan hatten, und abermals suchte Graf Moritz von Bentheim-Tecklenburg, welcher ein großer Jäger war, diese Gerechtsame zu beschränken. Im Jahre 1653 hatte Everhadt Erdellmann, Meier zur Langert, von der neuen Mühle in der Bauerschaft Pavenstädt an durch Blankenhagen und Nordhorn gejagt. Daraufhin wurde er mit Strafe belegt, und, weil er sich zu zahlen weigerte, im zwei Kühe gepfändet. Sofort nahm er den Kampf um sein Recht auf. Einmal wandte er sich an seine Gutsherrschaft in Rietberg, welche sofort einen diplomatischen Notenwechsel mit Rheda eröffnete, und außerdem ließ er einen Notar kommen, um durch beglaubigte Zeugenaussagen seine hergebrachte Jagdgerechtigkeit zu beweisen. Sein Zeuge war Jakob Bentert in Blankenhagen, der schon über 88 Jahre alt war, seit vier Jahren erblindet und von Altersschwäche ans Bett gefesselt war, aber sich noch auf 78 Jahre Vergangenheit besinnen konnte. Er wußte noch, wie Johann Meier zur Langert (s.o. Im Jahre 1587) von der neuen Mühle durch die Bauernschaften Pavenstädt, Blankenhagen, Nordhorn bis „in die Senne, soweit dem Grafen von Rietberg zugehörig“, also durch Avenwedde bis ins Rietbergische gejagt habe. Von Rheda aus suchte man dies Zeugnis zu entkräftigen, indem man die Vollsinnigkeit des hochbetagten Zeugen anzweifelte. Man war zum Einlenken bereit, wenn der Meier vor dem ordentlichen Gericht in Rheda gebührend den Prozeß führen wolle. Aber der wollte sich nicht einem Urteilsspruch der Gegenpartei fügen. In diesem Falle scheint es zur grundsätzlichen Regelung nicht gekommen zu sein. Die rhedische Regierung beharrte in den nächsten Jahren auf ihrem Standpunkt, daß der Meier zur Langert nur auf seinem Grund und Boden jagen dürfe. Außerhalb dieser Grenzen stehe ausschließlich dem Grafen als dem Landesherren die Wildbahn zu. So konnte es nicht ausbleiben, daß in den nächsten Jahren der Meier zur Langert wiederholt bestraft wurde, wenn er außerhalb seiner Grenzen und Zäune einen Hasen geschossen hatte. Trotzdem gab er sein Recht auf die Jagd nicht auf. Die Jagd war das beliebteste Vergnügen der hohen Herren. Dabei gab es eine Form der Jagd, die geradezu eine landesväterliche Pflicht war. Das war die Schnat- oder Grenzjagd. In einem Zeitalter, das noch keinen Feldmesser oder noch seine Katasterkarten kannte, war die Schnatjagd das Mittel, wie der Verlauf der Landesgrenze immer wieder festgestellt wurde. So zog alljährlich zweimal, um Ostern und um Michaeli, oder wie es einmal heißt, bei Gras im Mai und bei Stroh im Herbst, der Schnatjagdzug von Schloß Rheda an Haus Wyd (heute Neuhaus) in St. Vit, an Haus Nottbeck und Haus Möhler vorbei auf Marienfeld zu, dann die Lutter hinauf bis zum Meierhofe zur Langert, wo übernachtet wurde, und weiter die Landesgrenze lang bis wieder nach Rheda. Die Bewirtungspflicht bei dieser Schnatjagd kam dem Meier zur Langert so teuer zu stehen, daß er sie 1785 gegen die einmalige Zahlung von 500 Talern ablösen wollte. Im Jahre 1764 erschien z.B. bei ihm ein Jagdzug von 90 Personen und 60 Pferden, der freie Zehrung verlangte und erpreßte. Noch eine andere derartige Verpflichtung lastete auf der Langert, das war die Verpflegung der rietbergischen Strackjagd. Der Name wird dahin gedeutet, daß die Jagd strad = geradeaus gehen mußte, nicht hin und wieder über die Kämpe, Felder und Heiden. Im Mai 1643 wird sie zum ersten Male erwähnt, doch schon damals als altes Herkommen bezeichnet. Ja, Rietberg behauptete sogar, zweimal im Jahre das Recht dazu zu haben, im Mai und um Michaeli. Doch machte es bis 1729 nur sehr unregelmäßig einmal im Jahr davon Gebrauch. In einem Zeitraum von 75 Jahren hat nach rietbergischen Jagdprotokollen nur elfmal im Mai Strackjagd stattgefunden. Auch diese Jagd galt als ein staatliches Hoheitsrecht, trotzdem sie sowohl durch reckenbergisches wie rhedisches Gebiet führte; und Rietberg sah jede Beeinträchtigung dieser Gerechtsame als eine Verkürzung seiner reichsfürstlichen Stellung an. Sie verlief bis Ende des 18. Jahrhunderts in folgender Form: Wie allgemein üblich wurden die Hasen, denn anderes Wild kam nicht in Frage, nicht mit Flinten geschossen, sondern mit Hunden (Spionen) aufgetrieben und dann von Winden (Windhunden) gehetzt. Frühmorgens brach der stattliche Jagdzug von Rietberg auf, die Herren zu Pferde, die Damen, welche oft und gern teilnahmen, in Kutschen, die Jäger und Diener, welche die Hundekoppel und das Strid Winde betreuten, zu Fuß. Die beiden rietbergischen Meier zur Langert und Mumperow zu Isselhorst hatten mit je einem Strid Winde bis zur Dalkebrücke entgegenzukommen. Bei Kosfelds Baum, dam Schlagbaum in Sundern an der Grenze von Rheda und Reckenberg, wurden die Hunde losgelassen, und die Jagd ging längs des Weges über die Dalke, vor dem Meierhof her bis zum Grünen Baum (wo heute etwa der Güterbahnhof steht). Dort wurden die Hunde aufgekoppelt und durch das Dorf geführt. Auf dem Alten Kirchhof mußte der Jäger dreimal ins Horn stoßen. Auf der anderen Seite Güterslohs an Poggenborgs (Pombergs) Schlagbaum wurden die Hunde wieder losgekoppelt, und der Jagdzug folgte dem Weg zur Langert. Dort wurde fröhlich getafelt und tüchtig getrunken. Nachmittags ging die Jagd die Lutter aufwärts bis Isselhorst. Der Meier daselbst hatte die ganze Gesellschaft nach altem Brauch zu beherbergen und abends, morgens und mittags „bis zu völligem Begnügen“ zu beköstigen und zu traktieren. Dann wurde über des Schulten aufm Erlen Grunde bis ins Rietbergische die Jagd fortgesetzt und zu Ende geführt. Die rhedische Regierung achtete nun streng darauf, daß die Strackjagd auch nichts anderes war, als ihr Name besagte. Da sie glaubte, daß die Rietberger sich Übergriffe erlaubten, verhörte sie 1664 Zeugen über das Herkommen und eröffnete Verhandlungen mit Rietberg. Dabei vertrat sie den Standpunkt, daß durch den Dreißigjährigen Krieg sich Unregelmäßigkeiten eingeschlichen hätten. Schließlich einigten sich beide Regierungen dahin, daß die Jagdgesellschaft und die Hetzer, welche die Hunde zu führen hatten, auf dem Fuhrweg bleiben mußten und nur der Jäger, welcher die gefangenen Hasen aufzunehmen hatte, über die angrenzenden Felder und Kämpe gehen dürfe. Um die Beachtung dieser Abmachung zu sichern, kam jedesmal bis Kosfelds Schlagbaum ein rhedischer Beamter der Strackjagd entgegen und nahm an der Jagd teil, bis sie bei Isselhorst wieder das rhedische Gebiet verließ. Da es von Wichtigkeit ist, die alten Flurnamen festzuhalten, sei der Jagdweg genau hier angegeben. Von Kosfelds Schlagbaum an ging der Jäger zunächst über die zur Rechten der Voßstraße liegenden Kämpe von Elbracht und Sunderkötter, weiter Beckmanns Kamp, Bischoffs Feld und die Heide entlang durch Bischoffs Schlagbaum, längs der Schalück-Heide auf Avenstroths und Schalücks Kamp bis an die reckenbergische Grenze. Von dort ging die Jagd weiter durch das Wiedenbrückische, dann vor dem Meierhof Gütersloh her bis an den Grünen Baum. Dort wurden die Hunde aufgekoppelt. An der Alten Kirche hatte der Jäger dreimal ins Horn zu stoßen. Durch die Münsterstraße ging es das Dorffeld entlang. Hinter Poggenborgs Schlagbaum ging der Jäger zur Linken auf Benkerts Kamp, weiter über Benkerts Heide, durch Schlebuschs Loddenkamp, Raßfelds und Fißlaken Kuhkamp, Raßfelds Heide und wöste Worth (wüste Hausstätte), dann von da über die Lutterheide und Strothotten Kamp zum Meierhof zur Langert. Von dort ging es nach dem Mittagsmahl durch die Lutterheide, durch Harts Hecke in dessen Kamp und kleine Wiese, weiter durch Fißmers und Wulfhorsts Heidekamp und an Hermann Wittes Haus vorbei nach Isselhorst. Diese genauen Angaben stehen in einem Vertrage, der am 6. Mai 1670 auf der Langert abgeschlossen wurde. Bei der Verhandlung waren von rietbergischer Seite die Gräfin-Witwe Anna-Katharina mit ihren beiden Töchtern und ihren Räten und Beamten und von rhedischer Seite Graf Moritz von Bentheim-Tecklenburg und sein Sohn Friedrich Moritz mitsamt den Beamten zugegen. So wichtig wurde diese Konferenz genommen. Daraufhin hielt dann die Gräfin-Witwe von Rietberg am 19. Mai desselben Jahres höchstpersönlich die Strackjagd in der üblichen und verabredeten Weise ab. Um ihren Hoheitsrechte zu wahren. Als jedoch 1672 der Jäger bei Fißlaken Kamp ein wenig zu weit ging, machten die begleitenden rhedischen Beamten sofort auf die Übertretung des Abkommens aufmerksam. Der Jäger erhielt umgehend von seiner Herrschaft einen Tadel. Ein gutes Menschenalter später kam es zu neuen Auseinandersetzungen wegen der Jagdberechtigung der Meier zur Langert, wiederum ohne endgültigen Austrag des Streites zu bringen. Das lag daran, daß das erste Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts für das gräflich Bentheim-Tecklenburgische Haus eine sehr schwere Zeit war. Der Solmsche Erbschaftsprozeß, der ihm die ganze Grafschaft Tecklenburg kostete, war nach mehr als hundertjähriger Dauer verloren gegangen. Auch die Verhandlungen, die mit dem Käufer der Grafschaft Tecklenburg, mit Preußen, begonnen waren, änderten an dem Ergebnis wenig. Dazu kamen schwerwiegende Todesfälle. 1704 starb der regierende Graf Hans Adolf ohne männliche Erben. Sein Nachfolger und Bruder Friedrich Moritz segnete bald darauf das Zeitliche. So mußte die Gräfin Christiane Maria als Vormünderin ihres Sohnes Moritz Kasimir allein den schweren Stürmen trotzen. Nicht nur Osnabrück betonte damals seine Rechte über Gütersloh sehr schroff, auch Rietberg machte Schwierigkeiten. Der Anlaß war ziemlich harmlos. Graf Friedrich Moritz hatte gehört, daß sowohl der Meier zu Gütersloh als auch der zur Langert ihre bisherigen Jagdgerechtssame erweitert hätten, indem Sie jetzt auch mit Flinten die Hasen erlegten, statt sie bloß mit Winden zu hetzen. Er verbot ihnen die Jagd mit Flinten. Die beiden begnügten sich mit einem Protest. Im nächsten Jahre (1709) verlangte die rhedische Regierung auch von der Langert die Lieferung eines Weideschafes, weil die Langertsche Schafherde jetzt auch auf die allgemeine Weide getrieben werde. Gegen diese neue Steuer wie gegen das Flintenverbot rief Johann Otto Edler, Meier zur Langert, den Schutz seiner rietbergischen Gutsherrschaft an. Auf deren Einmischung hin rechtfertigte Rheda seine Verordnungen. Das Flintenverbot müsse aufrechterhalten bleiben, weil die Meier sonst auch Feldhühner erlegen könnten, und sie dürften doch nur Hasen mit Windhunden hetzen. Da die rhedische Regierung damals viel wichtigere Sachen zu erledigen hatte, ließ sie diese Kleinigkeiten zunächste anstehen. Nach einem Dutzend Jahre lebten die Streitigkeiten wieder auf. Um drei Punkte handelte es sich dabei, einmal um die Grenzen des Langertschen Jagdbezirks, dann um das Verbot des Flintengebrauchs auf der Jagd und schließlich um das sog. Maipublikat. Die rhedische Regierung hätte am liebsten dem Meier zur Langert die Jagd ganz verboten, denn sie stand auf dem Standpunkt, wie sie einmal ausführte, daß die Jagd nur dem Adel zustehe, dagegen „einem Bürger und Bauern undienlich sei, weil jener dadurch von den freien Künsten und Hantierungen und dieser von dem Ackerbau zum höchsten Abfall ihrer Nahrung abgewendet werden.“ Dagegen konnte der damalige Meier zur Langert geltend machen, daß sowohl sein Großvater wie auch sein Vater mit der Flinte auf die Jagd gegangen seien, alles Wildwerk geschossen hätten und weiter, daß der Jagdgang regelmäßig von der Langert aus an Raßfelds Hofe vorbei bis in die Sürenheide zu den „kalden Böcken“, an der Grenze von Nordhorn und Avenwedde unmittelbar südlich von Isselhorst, genommen sein; von da wieder zurück nach einem Wirtshaus, Hegeler genannt, wo regelmäßig ein Trunk genommen wurde, und dann die Lutter abwärts über Piepenbrocks Hof wieder zur Langert. Mit der Maiverordnung hatte es folgende Bewandnis. Schon im 17. Jahrhundert ließ die rhedische Regierung am Ende April von den Kanzeln aller Kirchspiele ankündigen, daß im Mai alles Jagen wie auch Fischen und Krebsen (Krebsfangen) verboten sei, ferner seien bis Jacobi (25. Juli) die Hunde anzulegen und von August an ihnen ein langer Knüppel anzuhängen. Außerdem dürften keine Richtwege über Wiesen und Kämpe gemacht werden u.ä. Der Sinn dieser Verordnung ist klar. In der Setz- und Hegezeit sollte das Wild Schonzeit haben und nicht von herumstreifenden Hunden beunruhigt werden. Der Meier zur Langert stellte sich auf den Standpunkt, daß er das Vorrecht der Jagd habe und sie zu jeder Zeit ausüben dürfe. Auch seine Jagdhunde brauche er nicht an die Kette zu legen. Vor allem müßten seine Schäferhunde stets frei um die Herde gehen können, um die Schafe vom Trinken und von den feuchten Plätzen abzuhalten, da die Gründe der Langert niedrig und sehr naß seien.

Am liebsten hätte der Graf in Rheda auch die rietbergische Strackjagd im Mai verboten. Im Jahre 1724 wagte er das noch nicht, sondern begnügte sich damit, dem Flintenverbot und der Maiverordnung bei dem Meier zur Langert Beachtung zu verschaffen. Der aber dachte nicht daran, sein hergebrachtes Recht ohne weiteres aufzugeben. Beraten und unterstützt von der rietbergischen Gutsherrschaft, ließ er durch den Notar Zeugen über das Herkommen vernehmen. Die beiden wichtigsten waren Johann vor dem Brocke (Vormbrock) aus Isselhorst, der als Junge, Knecht und Hofschulze auf der Langert gewesen war, und der siebzigjährige Peter Mumperow, der auf dem Meierhof zu Hollen geboren und mit 25 Jahren Meier zu Wellering (in der Bauerschaft Bokel) geworden war, damals auch die Würde eines Landrichters der Grafschaft Rietberg bekleidete. Die beiden Zeugen hatten übrigens schon 1718 in der gleichen Sache aussagen müssen. Rheda ließ die Aussagen nicht gelten, sondern brachte das entgegengesetzte Zeugnis seiner Beamten bei. Während der Verhandlungen starb Johann Otto Edler, Meier zur Langert. Seine Witwe führte den Prozeß weiter. Die Akten gingen an den Kaiser. Am 20. Juli 1725 unterschrieb Karl VI. das Mandat an Rheda, welches die Kolona zur Langert in ihren hergebrachten Rechten vor der Landesobrigkeit schützte. Damit war der Prozeß beim Reichshofrat eröffnet, der zwar bald ins Stocken geriet, jedoch 1750 noch lief und niemals zu Ende geführt ist. Die Rietbergische Herrschaft hatte in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts ziemlich selten die Strackjagd vorgenommen. Die regierende Grafenfamilie – selbst – seit 1699 war es die Linie Kaunitz-Rietberg – lebte auf den österreichischen Besitzungen. Es lag also in der Jagdluft der leitenden Beamten, ob sie das Hoheitsrecht der Strackjagd ausüben wollten oder nicht. Der Drost und Oberjägermeister Freiherr von Rübel, erbgesessen auf Haus Außel, war ein eifriger Jäger. Darum fand 1729 sogar zweimal die Jagd statt. Rheda protestierte dagegen, denn durch die doppelte Jagd würden sowohl Gehege und die Früchte auf dem Felde verdorben, als auch der rhedische Untertan durch die zweimalige Bewirtungspflicht über die Gebühr beschwert. Dabei solle von der Übertretung der Maiverordnung ganz abgesehen werden. Im Jahre 1731 kam es zu einem offenen Zusammenstoß zwischen den beiden „Mächten“, der keineswegs der Komik entbehrt und kulturgeschichtlich höchst interessant ist. Am 29. April war die sog. Maiverordnung ordnungsmäßig von den Kanzeln verkündet worden. Am nächsten Freitag meldete der Gütersloher Amtsvogt Neuhaus nach Rheda, daß sich die Rietbergischen für Montag, den 7. Mai, zur Strackjagd bei dem Meier zur Langert angemeldet hätten. Sofort ging das Ersuchen nach Rietberg, von dem Plan abzustehen, da Schonzeit sei. Die Antwort war ablehnend, denn Rietberg als Reichsstand werde von der Verordnung nicht berührt. Rheda wiederholte am nächsten Tage seinen Einspruch. Daraufhin teilte die rietbergische Regierung am Morgen des 7. Mai nur mit, daß die Jagd aufgebrochen sei. Inzwischen hatte Rheda alle kriegerischen Vorbereitungen getroffen, um die Achtung seiner Hoheitsrechte zu erzwingen. Ein Führer und ungefähr 50 Schützen „mit kurzem Gewehr bewaffnet“, stellten sich schon vor 8 Uhr an dem Kosfeldschen Schlagbaum auf. Nachdem auch der rhedische Regierungsrat Gerstein, der Gütersloher Amtsvogt Neuhaus und der Landvogt Krieger erschienen waren, wurde der Schlagbaum geschlossen. Bald nahte der „feindliche“ Trupp. Die Herren zu Pferde, im angeregten Gespräch mit einer Dame in der Kutsche. Es waren der Drost von Rübel und sein Bruder, welcher Rittmeister war, der Kanzleidirektor von Eilerts und die übrigen rietbergischen Räte. Der Rat Gerstein begab sich auf die andere Seite des Schlagbaums, machte den Herren auf das zierlichste seine Reverenz und protestierte auf das feierlichste gegen die geplante Jagd. Die Strackjagd solle nicht beeinträchtigt werden, wenn sie in gebührender Zeit geschehe. Gleich höflich und ebenso umständlich wurde von der anderen Seite erwidert, daß in die rhedische Landeshoheit nicht eingegriffen werden solle. Aber die Strackjagd im sei altes Herkommen, in dessen unangefochtenem Besitz sich Rietberg befinde. Man müsse sich sehr wundern, daß der Schlagbaum verschlossen sei und so viele Schützen dahinter aufgestellt seien. Mit großer Zungenfertigkeit erwiderte Gerstein, daß seit 25 Jahren die Strackjagd auf Rhedas Protest hin im Mai unterblieben sei, es sei also erwiesen, daß Rheda die Jagd hindern könne. Die Schützen seien nur dazu da, unbillige Gewalt zu verhindern. Jetzt wurde der Ton auf der rietbergischen Seite schärfer. Man wollte den Schlagbaum mit Gewalt öffnen. Geschmeidig und zugleich feierlich erklärte der rhedische Vertreter, der Schlagbaum solle geöffnet werden, um Gewalt zu vermeiden. Die Rietberger dürften auf dem hervorgebrachten Jagdweg entlanggehen, aber nur mit angekoppelten Hunden. Vor der Schonzeit, also im März und April, habe man rhedischerseits nichts gegen die Frühlingsjagd einzuwenden. Auf diesen Vorschlag konnte der Drost von Rübel nicht eingehen, wenn er der Ehre seines Landes nichts vergeben wollte. Während die rhedischen Beamten sich hinter dem Schlagbaum zurückzogen, stiegen die Rietberger Herren vom Pferde und schickten sich an, nachdem sie unter dem Schlagbaum her eingedrungen waren, mit lautem Jagdhorn und losgekoppelten Hunden die Jagd zu beginnen. Darauf hatte Rat Gerstein nur gewartet. Auf das feierlichste protestierte er abermals gegen die offensichtliche und schwere Verletzung der Landeshoheit seines Landesherrn, die vor den Kaiser gebracht werden müsse, gab dem Führer den Befehl, den Jäger sowohl wie die Hundeführer daran zu hindern, daß sie die Rüden auf Hasen hetzen ließen. Dann stieg er zu Pferde und ritt davon. Er hatte seinen schwierigen und wichtigen Auftrag erfüllt und die Ehre seines Herrschers in einer heiklen Lage traftvoll gewahrt. Die Rietberger Herren ließen äußerlich nichts von dem Zorn merken, der in ihnen lochte. Der Jäger erhielt Befehl, die Windhunde loszumachen. Sofort nahmen die rhedischen Schützen zwei Stride Winde in feste Obhut und bewachten die anderen beiden Koppeln so, daß sie nicht hetzen konnten. So bewegte sich der Jagdzug, geleitet von Schützen, den üblichen Weg entlang, nur daß er mehr einem Gefangenentransport als einer fröhlichen Weidmannsschar glich. Sobald die reckenbergische Grenze hinter Schalücks Kamp überschritten war, wurden die Hunde ganz korrekter Weise freigegeben. Vor dem Meierhofe zu Gütersloh wurden sie nach dem Herkommen aufgekoppelt. Am Alten Kirchhof wurde vorschriftsmäßig dreimal ins Horn gestoßen. Vor der Amtsvogtei (heute Kirchstraße Nr. 2), luden die beiden Gütersloher Vögte die Rietberger Herren höflichst ein, einzutreten, was mit gleicher Verbindlichkeit dankend abgelehnt wurde, da es schon zu spät sei. Gleich am Ausgang des Dorfes wurde dann ein Strid Winde losgelassen, das vergeblich einen Hasen hetzte. Sogleich kam der rhedische Befehl, den Rietbergern die Hunde abzunehmen. Schweigend und ohne Widersetzlichkeit ließen es die Rietberger Herren zu. Auf der Langert angekommen, wurden die beiden Gütersloher Vögte, wie üblich zur Jagdtafel eingeladen. Die Unterhaltung floß ungefangen hin, als ob nichts geschehen sei. Ein Bote aus Rheda kam mit Briefen und Befehlen des Grafen. Vogt Krieger eröffnete den Herren, daß der Graf grüßen und gegen die Jagd protestieren lasse. Die Rietberger erklärten, daß es wider ihre Ehre sei, die Hunde zurückzunehmen, ohne daß eine Entschuldigung erfolge. Sie seien bereit, sich sofort verhaften zu lassen. Dazu hatte der Vogt keinen Befehl. In der höflichsten Weise, nter vielen Verbeugungen und Kratzfüßen, nahm man voneinander Abschied. Die Rietberger zogen ohne die Hunde den üblichen Weg nach Isselhorst. Auch sie hatten das erhebende Bewußtsein, unter obwaltenden Umständen die Ehre ihrer Herrlichkeit gewahrt zu haben, ohne sich etwas vergeben zu haben. Sorgfältig wurde von ihnen überlegt, in welcher Weise von Rheda Genugtuung erlangt werden könne. Die rhedische Regierung beharrte zunächst auf ihrem Standpunkt, ja sie glaubte sogar, daß sie vom Kaiser ein Mandat gegen den Drosten und die Beamten der Grafschaft Rietberg erlangen könne. Durch fünf Monate zogen sich die Verhandlungen hin, bis Rheda zum Nachgeben bereit war. Am 6. Oktober 1731 fand in Rheda die „Friedenskonferenz“ statt, zu der je drei Vertreter der hohen Potentaten abgeordnet waren, die den „interterritorialen“ Konflikt durch einen „Baft“ beilegen sollten. Abgemacht wurde einmal, daß der Graf von Bentheim-Tecklenburg die Windhunde des Drosten von Rübel an derselben Stelle wieder zurückgeben lassen wolle, wo sie weggenommen waren, und weiter, daß Rietberg weder in seiner Mai- noch Herbstjagd fortan beeinträchtigt werden solle. Durch diese Nachgiebigkeit der rhedischen Regierung wurde der Frieden wieder hergestellt. Eine gewisse gereizte Stimmung blieb zurück. Sie führte wieder zu Zwistigkeiten bei der Maijagd 1733. Wie üblich, mußte der Vogt Neuhaus zu Gütersloh an ihr teilnehmen. Beim Mittagsmahl in der Langert kam es zu Unstimmigkeiten. Als die Jagd nach dem Essen nach Isselhorst zu weiterging, trieben die Hunde einen Hasen auf. Der Drost von Rübel war der Meinung, daß sie den Hasen gefangen hätten und zerreißen wollten. Tatsächlich hatten sie ihn nur in ein Fuchsloch gejagt. Die Herren ritten etwa dreißig Schritt vom Wege die Heide hinauf, um die Hunde wegzupeitschen. Sofort erhob der Vogt Einspruch, denn das Abweichen vom Wege widerspreche dem Herkommen und tue der Hoheit seiner Landesherrschaft Eintrag. Nur der Hundeführer dürfe über die Kämpe gehen. Gleich darauf kam es zu einem Wortstreit zwischen Neuhaus und dem Rietbergischen Landvogt. Letzterer schlug ihm erst einen Pferdetausch, dann ein Wettrennen vor. Neuhaus lehnte ab, da sein Pferd zu jung war. Wohl unter dem Einfluß des reichlichen Umtrunks beim Mittagsmahle machte der Rietberger einige derbe Jagdscherze. Er schlug mit der Peitsche nach dem aufgeregten Pferde, zog seine Pistole und forderte Pulver und Blei. Ein anderer Rietberger Herr war nicht abgeneigt, auf den Scherz einzugehen, und schlug vor, daß beide gleichzeitig laden sollten. Doch Neuhaus, ganz Amtswürde, erklärte in lächerlicher Ernsthaftigkeit: „Meine Pistolen sind schon geladen.“ Warum er für den abgeschmackten und derben Scherz kein Verständnis hatte oder nicht mehr hatte, mag dahingestellt bleiben. Er behauptete hinterher, daß er zwar voll Verdruß, aber doch ganz nüchtern von der Jagd zu Pastor Edler in Gütersloh gekommen sei und ihm und dem Rat Gerstein die ganze Geschichte haarklein erzählt habe. Von dem Drost von Rübel werde ihm seit den Zwistigkeiten von 1731 auf jede Art und Weise Verachtung bezeigt. Früher habe er an der Tafel neben ihm gesessen, jetzt komme er unten an zu sitzen. Der Kernpunkt bei der letzten Jagd sei folgender Vorfall gewesen: Als in der üblichen Weise das Gesundheittrinken auf die hohen Herrschaften reihum gegangen sei, habe der Drost von Rübel ders Grafen von Rietberg Wohl aus einem großen Deckelglase getrunken, aber dann aus einem häßlichen kleinen Bierglase die Gesundheit des Grafen von Bentheim-Tecklenburg zur trinken angefangen. Damit den Rundtrunk fortzusetzen, habe er, der Vogt, sich geweigert, um die Ehre und Würde seines gräflichen Herrn nicht zu verachten zu lassen. Der Drost von Rübel erklärte dagegen, daß er schon öfter bemerkt habe, daß der Vogt leicht berauscht sei und dann beim Umtrunk gerne Händel anfange. In Zukunft dürfe er nicht mehr in derselben Stube mitessen. - Also berichten uns fast wortgetreu die Akten. Wiederum folgten große Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen, bis man sich auf einer Konferenz in Wiedenbrück darüber einigte, in welchen Fällen und wie weit die Rietberger auf der Strackjagd, „aus dem Wege weichen“ dürften. Ein Protokoll über die Sitzung sollte erst aufgesetzt werden, wenn die beiden Grafen diese schwerwiegende Regierungsangelegenheit persönlich erörtert hätten. Wer nun glaub, dass die HerbstStrackjagd 1733 reibungslos abgelaufen sei, der irrt sich. Genaueres erfahren wir darüber aus dem ausführlichen Bericht des rhedischen Regierungsrates Gerstein, der von Amtswegen an ihr teilnehmen musste. Um seiner Anschaulichkeit und kulturgeschichtlichen Wichtigkeit willen sei der Bericht fast wörtlich hier wiedergegeben.

„Als von dem Vogt Neuhaus am 28. September angezeigt worden, wie die Hochgräfl. Rietbergischen Herren, Drost, Räte und Beamten ihre Strackjagd auf den 30. bestimmt hätten, so wurde beschlossen, dass der Jäger und Führer zeitig genug bis an den Kosfeldischen Baum entgegengehen und auf alles wohl achtgeben, der Vogt Neuhaus aber so lange zu Gütersloh warten sollte, bis er mit mir nachfolgen könnte. Als ich nun um 9 Uhr mit dem Vogt der Rietbergischen Jagd entgegenzog, so begegnete uns dieselbe zwischen dem Wöstvogt und Flickers. Der Herr Drost von Rübel war anfänglich nur allein dabei und saß mit dem Landvogt R.R., dem Kaufmann Riesing und einem gewissen Brummel in der Kutsche, und des Landvogten Pferd wurde nachgeführt. Der Herr Drost aber hatte seine Pferde bei sich. Als ich nun gegen der Kutsche anhielt, so trat der Herr Drost eher heraus, als ich von der Chaife absteigen konnte, und geschah die erste Begrüßung mit der größten Höflichkeit, und der Führer referierte, dass bis dahin die Jagdbegleiter im Wege geblieben und nicht ausgetreten wären, aber einen Hasen schon gefangen hätten. Nachdem ich nun etwa ein Viertelstündchen mit dem Herren Drosten geredet und unter anderem von ihm vernommen, dass er seine Liebste nicht bei sich hätte, weil dieselbe des Morgens frühe nach Milse zu ihrem Vater, dem Herrn von der Horst, gereist, so stiegen wir beiderseits hinwieder in die Chaifen und fuhren mit der Jagd langsam fort, da denn nicht lange hernach die Herren Räte Harsewinkel, Reinking mit ihren Liebsten, wie auch die Rätin Münch und die Jungfer Jansen und der Secretarius Münch in drei Kutschen nachfolgten. Mit dieser Companie engagierte ich mich von neuem und ging mit den Mannsleuten zu Fuß bis nach dem Meier zu Gütersloh oder an den Ort, wo die Hunde pflegen aufgekoppelt zu werden. Daselbst trat der Herr Drost von Rübel aus der Kutsche und invitierte mich aufs höflichste, mit nach dem Meier zur Langert zu gehen und daselbst mit einer Bauernmahlzeit, so gut als sie präsentiert werden könnte, vorlieb zu nehmen. Ich accepierte solches und setzte mich darauf mit demselben bei Madame Reinking und Jungfer Jansen in die Kutsche und führten, mittlerweile die Hunde aufgekoppelt wurden, allerhand scherzhafte Dißcurse. Als aber die Aufkoppelung der Hunde geschehen, so stieg der Drost wieder in seinen Wagen. Ich aber blieb bei den Frauenzimmern bis nach dem Meier zur Langert in der Kutsche und ließ den Vogt Neuhaus in meiner Chaife allein nachfahren. Wie nun außer dem Dorffelde die Hunde wieder losgekoppelt wurden, so fanden sie zwar einige Hasen, es wurde aber keiner gefangen, als ein junges Häschen, nahe bei der Langert, welches nahe bei den Kutschen aufsprang und gleich 60 bis 70 Schritte davon gefangen wurde. Ungeachtet nun hier wieder einen casus in terminis war. Nämlich dass ein Hase an einem wüsten Orte oder auf der Heide, nicht weit vom Wege gefangen und von Jagd- und Windhunden also überfallen wurde, dass er große Gefahr litt, von denselben gänzlich getreffen zu werden, so blieb der Landvogt doch unbeweglich zu Pferde auf dem Wege, wodurch ich dann gänzlich convinciert wurde, wie man dem Versprechen, bei dieser Strackjagdsbeziehung zu seiner Beschwerde Anlaß zu geben, ein völliges Genügen leisten wolle. Als wir nun bei dem Meier zur Langert abgetreten, so ließ mich der Herr Drost von Rübel vor sich in die Stube treten und wollte durchaus haben, daß ich bei der Tafel ganz oben an sitzen sollte. Ich deprecierte aber solches und ließ die Frau Rätin Harsewinkel oben sitzen, setzte mich derselben zur Rechten und Herr Drost setzte sich zur Linken. Nachdem aber die Privatgesundheiten abgetrunken waren, so forderte der Herr Drost das große Gesundheitsglas, und wei nun von demselben nur eines vorhanden, so forderte er zugleich ein gemeines Bierglas. Aus diesem trank er mir seines gnädigen Prinzipalen Gesundheit zuerst zu und hielt das große Gesundheitsglas mit der einen Hand. Ich antwortete: „Ich sehe, Herr Drost, aus was für Intention Sie dieses Glas nehmen, ehe ich aber solches weiterbringe, so geben Sie mir das große Glas, daß ich meines gnädigsten Herrn Gesundheit daraus erst trinken möge!“ Wie nun der Herr Drost balancierte, so nahm ihm solches aus der Hand, brachte es ihm auf meines gnädigsten Prinzipalen Gesundheit zu, und er brachte es gleich weiter mit dem Zusatz: „Es lebe Ihre Hochgräfl. Gnaden zu Bentheim-Tecklenburg, in dessen Territorio wir hier seien!“, worauf diese beiden Gläser zugleich umgingen. Sobald war nun nicht das Gesundheitsglas herum, so gab mein Diener mir solches auf meinen Wink wieder, und als ich es in der Hand hatte, so sagte ich: „Herr Drost, Sie erlauben, daß ich als Ihr Gast meiner gnädigsten Gräfin Gesundheit zuerst anfange gleichwie Sie Ihres Herrn getan, und es einer Dame zubringen.“ Ich trank es darauf der Frau Rätin Harsewinkel zu. Mittlerweile nahm der Drost das vorige gemeine, schlechte Bierglas und continuerte daraus die Gesundheit von seiner Gräfin. Nach dem Essen invitierte mich der Herr Drost sehr inständig. Daß ich mit nach dem Meyer zu Isselhorst fahren und mit den Damen im Tanzen mich divertieren möchte. Ich antwortete, wie ich noch ein bißchen der Jagd mit beiwohnen und inzwischen mich refolvieren würde. Ich war aber schon fest refolvieret, nicht mitzugehen, und als der Drost gleich mit der Jagd fortzog, so declarierte ich gegen den Herrn Rat Harsewinkel, wie ich nicht mitgehen würde, weil der Herr Drost wider mein Vermuten mit dem Gesundheitstrinken nicht die gehörige Courtoifie gebraucht hätte. Er antwortete darauf, wie ich ja bei der letzten Konferenz in Wiedenbrück gesehen hätte, daß es ihm an dem Respect gegen meinen gnädigsten Herrn Gesundheit zuerst angefangen, so würde er es auch zu Isselhorst tun, es wäre aber hier im Lande und beim Meyer zur Langert so hergebracht, daß sie ihres gnädigsten Prinzipalen Gesundheit zuerst pflegten zu trinken. Als nun das Frauenzimmer mich aufs inständigste nötigte mitzugehen, so hätte ich micht bald bewegen lassen. Wie aber beim Fortziehen der Vogt mir referierte, daß zwar der Landvogt wider seine Gewohnheit ihn aufs höflichste tractieret, der Herr Drost aber aller, doch seine Gesundheit nicht getrunken hätte, so wurde hinwieder schlüssig, nicht mitzugehen, sonder fuhr, gleich dem Herrn Drosten nach, uns als ich aus dem Wagen trat, tat er desgleichen, da ich denn meinen Abschied nahm und sagte, ich würde mir wohl die Ehre geben, der Invitation, so er zu Wiedenbrück getan, zufolge ihm halb zu Rietberg zuzusprechen und die Ursachen, warum ich nicht nach Isselhorst gehen könnte, ferner mündlich zu eröffnen. Der Herr Drost tentierte zwar nochmals, mich zu einer anderen Resolution zu bringen; weil ich mich aber ziemlich berauscht fühlte und des folgenden Tages Gerichtstag war, so schlug ich die Invitation nochmals ab und fuhr mit dem Vogte nach Gütersloh, welcher mich benebst dem größten Teil der Rietbergischen Herren auf den Kaffee und ein Glas Wein genötigt hatte. Ich fand daselbst außer dem Drosten, welcher des Morgens früh seiner Liebsten und mach Milse gefolgt, und dem Landvogt, welcher die Jagd durchs Brandenburgische continuiert, alle die übrigen Rietbergischen Messieurs und Dames und überdem den Herrn Commandanten von Deutochom und seine Liebste. Bei dieser Gelegenheit declarierte ich gegen den Herrn Rat Harsewinkel, ich wäre zwar intentioniert gewesen, dem Drosten die Visite zu geben, nachdem aber derselbe des vorigen Tages beim Gesundheitstrinken und durch die kaltsinnige Bezeugung noch ein widriges Gemüt an den Tag gelegt und insbesondere genugsam bezeigt hätte, daß er dem Vogt nicht vergeben könne, so würde ich diese Visite so lange anstehen lassen, bis ich völlig versichert sein könnte, ob er ein guter Freund und Nachbar sein könnte und wollte. Er müsse aber fürs künftige den Vogt menagieren, sonsten er noch einen viel unangenehmeren Widerklang, als in der Konferenz zu Wiedenbrück geschehen, werde anhören müssen ........ Gerstein.“

kleine Meinungsverschiedenheiten traten auch bei den folgenden Strackjagden immer wieder zutage. Doch sei deren eintönige Wiederholung hier übergangen.

In diesen selben Jahrzehnten war die Langert noch in einen anderen Prozeß verwickelt, der seine Ursache in den besonderen Verhältnissen Güterslohs hatte. Die Kirche war ja gemeinsames Eigentum zweier Konfessionen und wurde von ihnen abwechselnd benutzt. Infolgedessen hatten auch die Kirchenstühle und -stände, welche Privateigentum waren, immer zwei Besitzer. Der Meier zur Langert hatte zusammen mit dem Meier Ameling aus Spexard in dem Amte Reckenberg einen Stuhl von drei Ständen inne (Bemerke: der Meier zur Langert und die Meier Ameling sind Vettern dritten Grades!). In dem ersten Stande hatte Ameling 1690 seinen Namen auf einem Brett anbringen lassen. Daraufhin brachte auch der Meier zur Langert auf seinem Platz seinen Namen an. Als das Ameling sah, ließ er des anderen Namen wieder weghauen. Langert brachte sein Namenssschild wieder an. Dieses Spiel wiederholte sich mehreremal. Am Weihnachtsmorgen endlich brachte Ameling seinen Namen so groß an, daß er über Langerts Platz weg reichte. Da zeigte ihn der Meier zur Langert bei der Behörde an. Das Gleiche tat Ameling bei dem geistlichen Gericht in Wiedenbrück. Der Meier zur Langert wollte vor dem Sendgericht nicht erscheinen. In seiner Abwesenheit wurde er zu 40 Talern Strafe verurteilt. Gleichzeitig ließ die reckenbergische Behörde ihn wissen, daß ihm bald geholfen werden sollte, wenn er in Wiedenbrück sein Recht suche, denn eigentlich sei er im Recht. Solche Vergewaltigung ihrer Untertanen wollte sich die rhedische Regierung nicht gefallen lassen und befahl, den Ameling zu verhaften. Natürlich drohte Osnabrück mit Gegenmaßnahmen. Schließlich entwickelte sich ein langwieriger Prozeß zwischen den Meiern zur Langert und Ameling. Nach 32 Jahren, 1722, erging ein Urteil der Juristischen Fakultät von Köln, führte aber noch kein Ende des Streites herbei. 1731 schwebte der Prozeß noch und scheint dann eingeschlafen zu sein. Als jedoch über 50 Jahre später, 1789, der Kolon Osterhus aus Avenwedde sich in diesen „Mannsstuhl vor der Kanzel“ eindrängen wollte, verglichen sich beide Parteien unter Aufrechnung der Kosten dahin, daß der Meier Ameling die Bank während des katholischen Gottesdienstes allein besitzen sollte und Meier zur Langert umgekehrt. Gegen den neuen Gegner wollte sie sich auf gemeinsame Kosten wehren. Also rund 100 Jahre hat dieser Streit gedauert.

Franz Adolf, Edler, Meier zur Langert

Seit 1735 hörte der „Krieg im Frieden“ zwar keineswegs auf, doch damals übernahm die Langert ein Mann, dessen Charakterbild und Schicksale in einem besonderen Kapitel zu schildern sich lohnt. Die Reihe seiner Vorfahren läßt seit dem 1483 genannten Meier Kord in lückenloser Vollständigkeit verfolgen. Dessen Sohn Johann war in der Reformationszeit einer der Führer des Kirchspiels Gütersloh. Der Nachfolger Johann hatte den ersten Prozeß um die Jagdberechtigung der Langert auszufechten. Um 1600 hieß der Meier Otto und während es 30jährigen Krieges bewirtschaftete der Meier Ernst die Langert. Spätestens 1653 übernahm der Großvater unsers Franz Adolf, Eberhard Erdellmann, die Langert. Er starb um 1675. Die Witwe Maria Stertkamp heiratete in der „Franzosenzeit“ (7.7.1677) in zweiter Ehe einen Sohn vom Nachbarhofe Franz Otto Fißlake, der während der Unmündigkeit des Hoferben Johann Otto die Wirtschaft leitete. Er starb erst 1736. Um 1700 übernahm der eben genannte Johann Otto den Hof. Er ist der erste Meier zur Langert, der sich Edler nennt, während sein leiblicher Vater soch noch Erdellmann geschrieben hatte. Verheiratet war er mit einer Nichte seines Stiefvaters, Katharina Magdalene Fißlake. Aus dieser Ehe entsprossen, soweit sich das feststellen läßt, drei Kinder, eine Tochter Margarete (geb. 1703), die sich später mit D. Med. G.H. Camann verheiratete, und zwei Söhne. Der ältere Moritz Otto (geb. 1709) heiratete 1732 auf Welpmanns Hof und führte fortan diesen Namen. Der Hoferbe, Franz Adolf, wurde am 3.9.1713 in der Kirche zu Gütersloh getauft. Er verlor seinen Vater schon im 12. Lebensjahr. Darum mußte er, als er mündig geworden war, den Hof übernehmen. Um 1736 heiratete er Katharina Uthoff. Aus dieser Ehe blieben nur zwei Kinder am Leben. Der ältere Sohn war Franz Adolf wie der Vater geheißen. Der Anerbe Johann Friedrich wurde 1744 geboren. Unser Franz Adolf Edler, Meier zur Langert, erreichte ein hohes Alter. Er wurde 78 Jahre alt und führte durch Jahrzehnte die Bewirtschaftung der Langert mit fester Hand.

Er war ein westfälischer Bauer mit den großen Vorzügen und Schwächen dieses Standes und Stammes. Den Stolz des Besitzers eines freien Sattelmeierhofes hatte er von seinen Vorfahren geerbt. Bei ihm steigerte er sich zu einem herrischen Wesen und starrköpfigen Auftreten, das ihn bei seiner Gutsherrschaft und Landesobrigkeit ebenso unbeliebt wie gefürchtet machte. Wie seine Vorfahren war er ein leidenschaftlicher Jäger , und unbeugsamer noch wie sie verfocht er seine hervorgebrachten Rechte. Für ihn sind sehr bezeichnend zwei Eintragungen in seinem Wirtschaftsbuche. Am 12. März 1748 vermerkt er, daß er auf Bitte eines Nachbarn, der nicht zur „Nachbarschaft“ gehörte, eine Leiche nach Gütersloh gefahren habe. „Dieses ist zur Nachricht notiert, wenn es zuletzt sollte eine Berechtigung werden, so können Nachfolger des Hofes zur Langert sich hieraus verantworten.“ Und am 20. Juni 1754 berichtet er, daß er einen großen Hirsch geschossen habe, den er seinem Landesherren verehrt habe. Das war klug von ihm gehandelt. Er vergißt aber nicht hinzuzusetzen: „Es befinden sich hier am Meierhofe Urteile und Recht, daß wir befugt sind, mit Büchsen und Flinten zu schießen, welches meinen Erben und Nachfolgern zur Nachricht dient.“ Glaubte er sein Recht verletzt, dann verfocht er seine Ansprüche bis zum äußersten, ganz gleichgültig, wer sein Gegner war, ob Nachbarn oder Verwandte, Freunde oder sein eigen Fleisch und Blut, seines Landesobrigkeit oder seine Gutsherrschaft. Mit beinah unmenschlicher Härte konnte er wohl seinem Sohne die notwendige Ausbesserung der Leibzucht verweigern, bloß weil sie im Rechtswege von ihm erzwungen werden sollte. Die rhedische Regierung versuchte immer wieder, ihn zum Gehorsam zu zwingen. Sein steifer Nacken war nicht zu beugen. Es machte ihm geradezu Freude, ihr immer neue Scherereien zu bereiten. Mit großer Schlauheit wußte er bei solchen Streitigkeiten seine Gutsherrschaft in Rietberg gegen die Landesobrigkeit in Rheda auszuspielen. Selbst eine Reise nach Mähren scheute er nicht, um seinem Gutsherrn, dem berühmten Fürsten Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg, persönlich Klage zu führen über Bedrückungen durch die Beamten in Rheda und Rietberg. Dieser ungewöhnliche Schritt zeugt von ebenso großer Selbständigkeit wie Klugheit. Es ist bedauerlich, daß sich kein Konterfei dieser zwar charaktervollen, aber nicht sehr sympathischen Persönlichkeit erhalten hat. So müssen wir uns an dier allgemein gehaltenen Personenbeschreibung genügen lassen, die in einem Geleitbrief steht, den Fürst Wenzel Anton von Rietberg-Kaunitz für seinen Meier zur Langert 1768 ausstellte. Danach war Adolf Edler mittlerer Leibesgröße und trug ein blautuchenes Kleid und bräunliche Perücke. Ehe wir zur Darstellung der vielen Streitigkeiten übergehen, sei erst auf die Wirtschaftsverhältnisse der Langert eingegangen. Die – wenn auch unregelmäßigen – Eintragungen in die Wirtschaftsbücher machen uns das möglich. Die Langert war, den Anteil an den Gemeinheiten mitgerechnet, etwa 700 Mübbesaat groß. Davon waren etwa 60 Mübbesaat mit Roggen, 30 mit Buchweizen bestellt. Dazu kam noch das Hafer-, Hanf- und Gartenland. Also höchstens ein Fünftel der Gutsfläche war unter dem Pfluge. Die Wirtschaftsform war noch die Dreifelderwirtschaft. Die Reihenfolge der Bestellung war. 1. gedüngter Roggen, 2. meßwenniger Roggen (ungedüngter), 3. Buchweizen. Zu Hafer wurde gedüngt. Er wurde auf besseres Land gesät, doch meist nicht da, wo Roggen gebaut wurde. Die Haferernte reichte oft nicht für den eigenen Bedarf, sondern es mußte noch zugekauft werden. Adolf Edler gibt an, daß er 1730 insgesamt 710 Richte oder Stiege Roggen, 1736 682 Stiege Roggen und 300 Richte Buchweizen und 1738 684 ½ Richte Roggen geerntet habe. Da nun 12 Richte etwa 5 Zentner Ertrag brachten 19), so ergibt sich eine Gesamternte an Roggen von höchstens 300 Zentner. Im Jahre 1736 konnte der Meier insgesamt 203 ½ Mübbe Roggen und Buchweizen verkaufen (etwa = 250 Zentner), wobei die Mübbe gleich 2 Scheffeln zu ge 60 Pfund gerechnet ist. Heute (1930) erzielt die hiesige Landwirtschaft auf derselben Fläche etwa den 2 ½ fachen Ertrag. Der Preis des Roggen betrug meist etwas mehr als 1 Taler (zu 36 Groschen gerechnet) für 1 Mübbe. 1742 kostete er nur 20 Groschen, im Mai 1817 dagegen 3 Reichstaler 18 Groschen. Die Butter kostete durchweg das Pfund drei Groschen, ein Kalbfell sechs Groschen. Der Jahrlohn für den Altknecht betrug 3 ½ Reichstaler. An sich war die Schafherde besonders wichtig für die Langert. Im Jahre 1730 schor Adolf Edler von 21 Schafen 53 Pfund Wolle. Acht Jahre später war die Herde schon wieder 113 Köpfe stark. Auffallend groß ist der Steuerbetrag der Langert, wohl bedingt durch die Lage unmittelbar an der Lutter, während das Kirchspiel sonst arm an Wiesen war. So wundert es uns nicht, dass die Pacht aus Wiesen 1738 über 130 Taler einbrachte, also die Hälfte des Wertes des verkauften Kornes. Dazu kamen noch an sonstiger Landmiete aus Kotten und Äckern etwa 70 Taler. Diesen Einnahmen standen beträchtliche Abgaben gegenüber. Die gutsherrlichen Gefälle an Rietberg wurden 1781 auf einen jährlichen Geldwert von 65 Talern berechnet. Darin sind die Bewirtungspflicht bei der Strack und –Schnatjagd wie auch die Verpflichtungen und Lasten, welche die Landesobrigkeit geschuldet wurden, nicht einbegriffen. Aus alle dem ergibt sich, dass die Langert ein stattlicher Hof war. An Gebäuden gehörten zu ihr neben dem großen Bauernhaus die Leibzucht, ein Spieker, eine große und eine kleine Scheune, das Backhaus, eine Kornmühle mit zwei Gängen und eine Bockemühle und schließlich noch drei Kotten, das Buschhaus, das Feldhaus und das Ickelhaus. Man begreift, das Adolf Edler stolz auf seinen Besitz war und dessen Rechte und Gewahrsame gegen Nachbarn, Gutsherrschaft und Landesobrigkeit verteidigen wollte. Am Anfang des 18. Jahrhunderts ging der Streit mit den Nachbarn meist um den Verlauf der Besitzgrenze, in den folgenden Jahrzehnten vorwiegend um die Wassergerechtsame. Aus der gemeinschaftlichen Nutzung der Mark hatte sich immer mehr der Zustand herausgebildet, dass jeder Markberechtigte nur noch bestimmte Teile für sich gebrauchte und nutzte. Strittig blieb aber, wie weit dieses Recht ging. Seit 1688 sind solche Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn bekannt, mit Nordhorn, Stertkamp, Welpmann, Fißlake, Berhorn, Ottonottebrock und Raßfeld. Alle Einzelheiten auszuführen ist hier überflüssig. Nur das kulturgeschichtlich Wichtige sei hier erwähnt. Um 1700 hatten noch die Bauerrichter der Kirchspiele Gütersloh und Rheda die Entscheidung zu treffen, später ist von dieser noch aus dem Mittelalter stammenden Einrichtung keine Rede mehr, sondern die Beamten des absoluten Staates hatten wie in der Verwaltung so auch in der Rechtsprechung alle Mitarbeit der Untertanen zurückgedrängt und beseitigt. Wiederholt ging der Grenzstreit mit den Nachbarn darum, dass der Meier zur Langert den „Hammerwurf“ beanspruchte und jene ihn bestritten. Das war noch eins der anschaulichen Rechtsmittel, an denen unser altes deutsches Recht so reich war. Das Reckenbergische Landrecht, das uns aus dem Jahr 1652 überliefert ist, sagt darüber folgendes: „Wenn jemand mit seinem rechten Fuß in seinem Graben und mit dem linken Fuß auf dem Borde des Grabens steht, so weit er alsdann mit seinem Haarhammer unter dem linken Bein her werfen kann, so weit gehört ihm der Grabenrand“ 20). Aus den beiden Prozessen, welche um dieselbe Sache 1749 und 1776 zwischen der Langert und ihrem Nachbarn Franz Hermann Ottonottebrock schwebten, ergibt sich, dass letztgenannte Stätte erst Ende des 17. Jahrhunderts angesetzt war. In anderer Hinsicht ist der Streit mit Berhorn wichtig. Beide Höfe waren zur „Nachbarschaft“ verpflichtet. 1748 war Berhorn mit seinem Gespann bei einer Leiche auf der Langer zu spät gekommen. Daraufhin verweigerte Adolf Edler im nächsten Jahre im umgekehrten Falle gänzlich seine Hilfe. Er behauptete dabei, dass Berhorns Vater katholisch gewesen und dann übergetreten sei. Dabei sei zwischen den Pastoren zu Gütersloh und Isselhorst abgemacht, dass Berhorn weiter zu Gütersloh gehören und dafür Kornfeld aus Nordhorn nach Isselhorst eingepfarrt werden solle. Möglich ist, dass dieser Umstand erklärt, warum auffälligerweise Kolon Berhorn als einziger ravensbergischer Hof zum Kirchspiel Gütersloh und der Kolon Kornfeld aus der Herrschaft Rheda kirchlich zu Isselhorst gehört. Mit seiner Gutsherrschaft kam Franz Adolf Edler meist gut aus. Die Gefälle waren festgelegt, und außerdem wohnte er im Auslande. Als der rietbergische Forstmeister Brummel 1751 einen Baum auf der Langert fällen lassen wollte, wandte sich der Meier sofort persönlich an den Gutsherrn und spielte so den Grafen gegen seine Beamten aus. So leicht konnte er mit der Regierung in Rheda nicht fertig werden. Immer wieder geriet er mit ihr wegen seiner Jagdgerechtigkeit und wegen der Spanndienste in der „Landfolge“ in Streit. Kaum hatte er den Hof übernommen, als er 1739 bestraft wurde, weil er „auf Bestellung in der Runde“ nicht erschienen war. Sechs Jahre später war er abermals unfolgsam. Vor Gericht geladen, blieb er zunächst aus. Das Ergebnis war, dass er bei hoher Strafe nochmals vorgeladen wurde und auch den Zeugen den doppelten Termin ersetzten musste. Zu seiner Entschuldigung machte er alle möglichen Gründe geltend, wie z.B. dass er keine geeigneten Pferde oder keine Karre gehabt habe, oder die „beständigen“ (d.h. herkömmlichen) Zuspänner nicht zur Stelle gewesen seien. Er hatte nämlich einen Wagen und zwei Pferde zu stellen und andere Bauern die übrigen vier Pferde zu dem üblichen Sechsergespann. Klüger wäre gewesen, wenn er statt fadenscheiniger Entschuldigungen den grundsätzlichen Einwand gemacht hätte, dass er als rietbergischer Eigenbehöriger überhaupt nicht zu derartigen Leistungen verpflichtet sei. War diesmal die Geldstrafe auch nicht sehr hoch, der Meier hatte doch seine Verpflichtung zu derartigen Leistungen stillschweigend zugestanden. Das rächte sich später. Während des Siebenjährigen Krieges, der auch Westfalen in Mittleidenschaft zog, steigerte sich besonders die Zahl der Kriegsfuhren. Es ist nun nicht unwichtig, dass wir die Leistungen des Meierhofes zur Langert während der letzten 1 ½ Kriegsjahre genau erfahren. Natürlich hängt das wieder damit zusammen, dass der Meier wegen nachlässiger Leistung vor Gericht in Rheda geladen wurde. Allerdings scheint er stärker als andere Bauern herangezogen zu sein, weil er störrischer als sie war. Folgende Aufstellung machte er von Fuhren, welche er vom 19. Oktober 1761 bis 25. Dezember 1762 hatte leisten müssen (Der Anfangstermin ist gewählt, weil an dem Tage eine neue Spanndienstordnung in der Herrschaft Rheda Geltung erlangt hatte).

1. 19.10.1761 Ein Fuder Hafer von Herford nach Lippstadt gefahren			5 Tage
2. 26.10.1761 Ein Fuder Hafer von Heepen nach Rheda gefahren				3 Tage
3. 31.10.1761 Ein Fuder Stroh von Reckmann in Brockhagen nach Gütersloh gefahren	1 Tag
4. 02.11.1761 Ein Fuder Hafer aus Theenhausen nach Rheda gefahren			3 Tage
5. 17.11.1761 Ein Fuder Hafer von Herford nach Lippstadt gefahren			5 Tage
6. 08.12.1761 Ein Fuder Hafer von Jöllenbeck nach Gütersloh gefahren			3 Tage
7. 22.12.1761 Ein Fuder Hafer von Königsbrück nach Gütersloh gefahren			3 Tage
8. 22.01.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Gütersloh gefahren			1 ½ Tag
9. 10.01.1762 Brod aus Bielefeld geholt						1 Tag
10. 12.01.1762 Um 3 Uhr Soldaten von Gütersloh nach Clarholz gefahren			1 ½ Tag
11. 20.01.1762 Heu von dem Meier zu Heerde nach Gütersloh gefahren			1 Tag
12. 22.01.1762 Das 2. Bataillon von Imhof nach Gütersloh gefahren			2 ½ Tage
13. 29.01.1762 Brod von Bielefeld geholt						1 Tag
14. 01.02.1762 Ein Fuder Stroh aus dem Rietbergischen gefahren				1 Tag
15. 04.02.1762 (keine bestimmte Angabe)
16. 15.02.1762 Er sollte ein Fuder Hafer aus Jöllenbeck holen, musste aber jenseits Schildesche wegen des Hochwassers umkehren und in Bielefeld aufladen		                                               1 ½ Tag
17. 17.02.1762 Des Obersten Specht Küchensachen nach Neuhaus gefahren			3 Tage
18. 02.03.1762 Heu von Rheda nach Gütersloh gefahren					1 Tag
19. 05.03.1762 Ein Fuder Hafer von Theenhausen nach Gütersloh gefahren			3 Tage
20. 09.03.1762 Eine Kutsche von Gütersloh nach Borgholzhausen gefahren. (Der Amtsvogt hatte von dort einen englischen Arzt konsultiert.)		2 Tage
21. 12.03.1762 Brod von Bielefeld geholt						1 Tag
22. 15.03.1762 Roggen von Bevergern nach Rhede gefahren				5 Tage
23. 22.03.1762 Hafer von Rheda nach Gütersloh gefahren					1 Tag
24. 24.03.1762 Brod von Bielefeld gefahren						1 Tag
25. 05.04.1762 Pulver von Hameln nach Gütesloh						6 Tage
26. 13.04.1762 Heu von Rheda nach Gütersloh gefahren					1 Tag
27. 16.04.1762 Brod von Bielefeld gefahren						1 Tag
28. 17.04.1762 48 Stunden mit 6 Pferden auf Ordonanz gehalten (= auf Bestellung mit Pferden sich bereit halten)	
29. 20.04.1762 Heu von Rheda nach Gütersloh gefahren					1 Tag
30. 21.04.1762 Ein Fuder Hafer von Bevergern nach Rheda gefahren			5 Tage
31. 21.04.1762 48 Stunden mit 6 Pferden auf Ordonanz gehalten				
32. 29.04.1762 Heu von Rheda nach Gütersloh gefahren					1 Tag
33. 01.05.1762 48 Stunden mit 6 Pferden auf Ordonanz gehalten
34. 04.05.1762 Brod von Bielefeld gefahren						1 Tag
35. 11.05.1762 Von Bielefeld ins Magazin zu Gütersloh gefahren				1 Tag
36. 15.05.1762 Von Bielefeld ins Magazin zu Gütersloh gefahren				1 Tag
37. 21.05.1762 Von Bielefeld ins Magazin zu Gütersloh gefahren				1 Tag
38. 25.05.1762 Heu von Neuenkirchen ins Magazin zu Gütersloh gefahren			2 Tage
39. 05.07.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Lippstadt gefahren			3 Tage
40. 21.07.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Hamm gefahren			4 Tage
41. 25.07.1762 Er musste mit zwei anderen Wagen Wein und andere Lebensmittel für die Küche des Mylord Grambn nach Paderborn fahren. Dort angekommen, wurden Sie gezwungen, bis Geisweid jenseit der Nidda „bei Hunger und Kummer“ Weiterzufahren. Pferde, Wagen und Geschirr wurden gänzlich dabei ruiniert. Einige Pferde fielen, die anderen konnten vier bis fünf Wochen nicht zur  Arbeit gebraucht werden.					            17 Tage
42. 08.11.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Rheda gefahren			2 Tage
43. 16.11.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Rheda gefahren			2 Tage
44. 23.11.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Gütersloh gefahren			1 ½  Tag
45. 24.11.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Gütersloh gefahren			1 ½  Tag
46. 01.12.1762 Ein Fuder Hafer von Bielefeld nach Gütersloh gefahren			1 ½  Tag
47. 03.12.1762 Oberst von Quernheim nach Versmold gefahren				1 Tag
48. 24.12.1762 Von Bielefeld ins Magazin zu Gütersloh gefahren				1 Tag
49. 25.12.1762 Mit 4 Pferden General von Bahr nach Lage gefahren			2 Tage

Nicht eingerechnet ist in diese Aufstellung, dass z.B. der Meier einmal zum Eisen (d.h Eisabfahren) nach Rheda bestellt wurde oder dass er am 14.07.1762 zwei Pferde in Gütersloh für die Braunschweigischen Husaren hatte stellen müssen, wo sie acht Tage gestanden hatten. Trotz seiner Bitte hatte der Amtsvogt die Pferde nicht abgelöst, sondern den jungen Edler den Rat gegeben, die Pferde mit 50 Talern beim Regimentsquartiermeister auszulösen. Edler wollte aber das Geld nicht anwenden. Da mussten die Pferde noch bis zum 27. in Bielefeld bleiben, waren also 14 Tage weg. Nach obiger Aufstellung hatte der Meier zur Langert innerhalb von 15 Monaten an rund 140 Tagen einen Wagen mit zwei Pferden und einen Knecht zu stellen. In heutigen (1930) Geldwert umgerechnet, bedeutet das eine besondere Kriegssteuer von mindestens 2800 Mark im Jahre. Die rhedische Regierung versuchte immer wieder, den Meier zur Langert zu den gleichen Lasten heranzuziehen, wie ihre übrigen Untertanen. Als 1768 Graf Moritz Casimir I. starb, wurde Edler zum „Verläuten“ bestellt. Er kam nicht. Strafe 10 Goldgulden. Im selben Jahre kam es zu schwerem Zerwürfnis mit den Landesobrigkeit wegen der neuen Heerstraße von Brockhagen nach Gütersloh. Sie ging ursprünglich weiter westlich bei Welpmann her. Edler behauptete, dass der kürzere Weg unmittelbar neben seinem Hofe her ein Privatweg sei, während ihn die Landesregierung als öffentliche Straße ansprach. Während des Siebenjährigen Krieges wurde eine neue Brücke über die Lutter gebaut, weil es der Herzog von Braunschweig wohl forderte. Die rhedische Obrigkeit war gern darauf eingegangen, und der Meier zur Langert hatte sich der kriegerischen Notwendigkeit beugen müssen. 1768 sollte nun zu der neuen Brücke auch eine neue, 48 Fuß breite Landstraße angelegt werden. Dazu mussten die alten Gräben ausgefüllt und die Hagen niedergelegt werden. Zu dieser Arbeit sollte auch die Langert Leute stellen. Edler weigerte sich. Die verhängte Geldstrafe bezahlte er nicht. Es folgten nun Pfändungen. Erst wurde ein kupfener Topf, dann sechs silberne Löffel und schließlich noch drei Kupferkessel gepfändet. Auch noch in anderer Weise suchte ihn die Landesregierung zu „kneifen“. In der Langertschen Mühle mussten z.B. 16 Bauern, die rhedische Eigenbehörige waren, ihr Getreide mahlen lassen. Als 1769 der Pachtvertrag gerade ablief, wurde er nicht erneuert, und damit die Mühle entwertet. Weiter musste der Meier zur Langert bei den Schnatjagden nicht erst von Harsewinkel an, wie es herkömmlich war, sondern schon von Rheda an den Jagdzug begleiten und sich dabei eine Behandlung gefallen lassen, die alles andere als freundlich war. Dazu kamen noch böse Auseinandersetzungen wegen der Jagdgerechtsame, so dass Adolf Edler seine Verhaftung befürchtete. Kurz entschlossen, wich er außer Landes und ritt nach Austerlitz in Mähren, um seinen Gutsherrn, den berühmten österreichischen Kanzler, Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg, alle seine Beschwerden persönlich vorzutragen und sich dessen mächtige Hilfe zu sichern. Mit welchem Erfolge, soll weiter unten bei den Jagdstreitigkeiten erzählt werden. Im Jahre 1775 kam es wieder zu einem Prozeß vor dem Reichshofrat. Wegen der damals herrschenden Viehseuche waren die Bauern der Herrschaft Rheda zur Wache an den Landesgrenzen bestellt, um ein Einschleppen der Krankheit zu verhüten. Der Meier zur Langert erschien nicht und wurde mit einer Geldstrafe belegt. Er berief sich dagegen auf die Sattelfreiheit seines Hofes, die den Vorrechten eines adligen Gutes gleichzurechnen sei, ein Einwand, der leicht widerlegt werden konnte. Franz Adolf Edler legte ordnungsgemäß gegen das Urteil der Amtsstube Berufung bei der rhedischen Justizkanzlei ein. Der Prozeß wurde formgerecht und umständlich geführt und durch ein Urteil der Juristenfakultät von Helmstädt beendet. Der Meier wurde verurteilt. Er wandte sich an seine Gutsherrschaft und an den Reichshofrat. Selbstverständlich weigerte er sich in diesen Jahren, Hilfe bei Wegeverbesserungen zu leisten, so 1782 und 1786, dann dadurch hätte er zugegeben, dass er zu solchen Diensten verpflichtet sei. Schon 1787 war der Prozeß in Wien so weit gediehen, dass nur noch ein Gegenbericht Rhedas nötig war, um zu Urteilsfällung zu schreiten. Diese Verfügung trägt abermals die eigenhändige Unterschrift eines Kaisers, nämlich Josephs II. Der rhedische Anwalt hatte den Prozeß mit großem Eifer betrieben, zumal beste Aussicht auf ein obliegendens Urteil war. Da ließ die rhedische Regierung den Prozeß plötzlich fallen, da sie auf anderem Wege sich den neuen Meier zur Langert, Johann Friedrich Edler, gefügig gemacht hatte. Ebensowenig wie dieser Gerichtshandel gediehen auch die Jagdprozesse jemals zum richterlichen Endurteil. Franz Adolf Edler kümmerte sich ebenso wenig wie sein Vater um die Maiverordnung. Weil er im Mai 1746 seine Windhunde hatte frei herumlaufen lassen, wurde er bestraft, wenn auch nur mit einem halben Goldgulden. Er versteifte sich auf sein altes Vorrecht, bezahlte die Strafe nicht, ließ sich ruhig einen großen Braukessel abpfänden und löste ihn nicht ein. Rheda stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass durch das Kaiserliche Mandat vom 20.7.1725 nur die Bestimmung außer Kraft gesetzt sein, dass die Schäferhunde angebunden werden müssten. Nun kam Anfang 1748 Graf Wenzel Anton Kaunitz-Rietberg auf seiner Reise zum Aachener Friedenskongreß zum ersten und einzigen Male in seinen westfälischen Besitz. Der Meier zur Langert wandte sich unmittelbar an seinen Gutsherrn, mit dem Erfolge, dass die rietbergische Regierung die Aufhebung der Pfändung verlangte. Rheda antwortete, dass es aus nachbarlichem Entgegenkommen dazu bereit sei, aber der Meier zur Langert müsse seine Befreiung von der Maiverordnung nachweisen. Der Prozeß wurde vor dem Stadt- und Landgericht in Rheda formgerecht eröffnet und durchgeführt, aber der Meier zur Langert folgte keiner Ladung und erschien zu keinem Termin. Als der Prozeß seinem Ende sich näherte, reichte er nur ein Einspruchschreiben der rietbergischen Regierung ein, dass die Angelegenheit ja seit 1725 bei dem Reichshofrat schwebe und darum von einem untergeordneten Gericht nicht entschieden werden könne. Rheda vertrat dagegen den Standpunkt, dass die Gegenstände der beiden Prozesse verschieden seien. Nochmals wurde von Rietberg darauf hingewiesen, dass die drei rhedischen Landstände, Marienfeld, Herzebrock und Clarholz, sich 1737 an den Kaiser gewandt hätten, weil sie sich durch die Maiverordnung beschwert fühlten. Daraufhin sei am 3.10.1737 ein kaiserliches Mandat ergangen, dass die rhedische Regierung sich der Eingriffe in die Jagdgerechtsame der drei Klöster enthalten müsse. Sinngemäß gelte dieser kaiserliche Befehl auch für den rietbergischen Sattelmeier zur Langert. Das Gericht in Rheda ließ den Einwand nicht gelten, sondern erklärte den Prozeß für geschlossen und übersandte die Akten, wie das üblich war, an eine juristische Fakultät, diesmal nach Gießen, zum Urteilsspruch. Am 17.10.1749 wurde das Urteil eröffnet. Der Meier zur Langert wurde verurteilt und hatte die gesamten Kosten zu tragen, die 35 Taler betrugen. Natürlich zahlte er nicht. Wiederum wurde der Braukessel gepfändet. Inzwischen hatte die rietbergische Regierung alle Schritte getan um die Angelegenheit vor den Reichshofrat zu bringen. Edler hatte durch einen Notar in Bielefeld Zeugen darüber verhören lassen, dass er sich nie an die Maiverordnung gekehrt habe. Auf Antrag des rietbergischen Anwalts erließ dann der Kaiser am 26. Mai 1750 ein Mandat, durch welches das Urteil des rhedischen Gerichts und die Pfändung aufgehoben wurden. Ausdrücklich wurde darin bemerkt, dass es sich noch um den Prozeß handele der schon 1725 eröffnet war. Das war das dritte Mandat zu Gunsten der Langert, das die eigenhändige Unterschrift eines deutschen Kaisers trägt und ist noch nicht das letzte. Das Mandat von 1587 haben Kaiser Rudolf II., das von 1725 Karl VI. und dieses Franz I. unterschrieben. Die rhedische Regierung erhob die üblichen formalen Einwände, aber da ihr Anwalt die Sache für ungünstig hielt, tat sie keine weiteren Schritte, um Zeit zu gewinnen. Nach dem Siebenjährigen Kriege begann der Streit um die Jagd von neuem. Sowohl der Vater Franz Adolf wie der Sohn und Anerbe Johann Friedrich gingen nach Belieben mit Windhunden oder Flinten auf die Jagd. Als nun der Sohn am Neujahrstage 1766 einen Hasen hatte hetzen lassen, wurde ihm in Rheda der Prozeß gemacht. Er sollte „zur Schloßarbeit in die Schubkarre mit Umhängung des Brettes gegen die Jagdverletzer“ verurteilt werden, wie das bei ähnlichen Fällen üblich war. Auch gegen den Vater sollte mit Strafen vorgegangen werden. Dazu kamen noch die Streitigkeiten wegen der neuen Landstraße und andere Meinungsverschiedenheiten. Kurz entschlossen reiste der Vater nach Mähren, um des Gutsherrn Hilfe anzurufen. Der Fürst Wenzel Anton scheint Gefallen an dem stämmigen Westfalen gefunden zu haben. Er befahl seinen Beamten in Rietberg, den Meier zur Langert auf das nachdrücklichste gegen die Regierung in Rheda zu unterstützen. Das geschah natürlich. Die rietbergische Regierung erhob ernste Vorstellung bei den hohen Nachbarn. Wie üblich, schlug die rhedische Regierung als Ausweg eine Konferenz in Wiedenbrück vor. Unglücklicherweise ging das Antwortschreiben auf der Postkutsche von Rheda nach Rietberg verloren. Zur Milderung der gereizten Stimmung trug das nicht bei. Als dann nach Aufklärung des Missverständnisses endlich die Zusammenkunft in Wiedenbrück stattfand, verlief sie ergebnislos, da beide Bevollmächtigte auf ihrem Standpunkt beharrten. Inzwischen hatte der alte Meier zur Langert ein zweites Eisen ins Feuer gelegt. Beim Reichshofrat hatte er wieder einen Prozeß gegen seinen Landesherrn anhängig gemacht und mit Hilfe seines Gutsherrn abermals ein kaiserliches Mandat zu seinen Gunsten erlangt. Auch dieses Mandat, vom 11.7.1769, das die eigenhändige Unterschrift Kaiser Josephs II. trägt, bemerkt ausdrücklich, dass es sich noch um denselben Streit wie 1725 und 1749 handle. Die rhedische Regierung tat sofort Schritte, um die Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung zu erreichen. Sie ließ Zeugen verhören und scheint nicht davor zurückgeschreckt zu sein, sie zu beeinflussen, wie man aus einem Briefe des alten Nikolaus Meiers zu Raßfeld, schließen könnte. Dann erlahmte ihr Eifer wieder wieder, da sie den Prozeß zu verlieren fürchtete und Zeit gewinnen wollte. Dabei war Graf Moritz Kasimir II. keineswegs gesonnen, dem Meier zur Langert eine Jagdberechtigung außerhalb der Wrechten und Grenzen zuzugestehen. Schon 1770 wurde der junge Meier ins Gefängnis geworfen, bloß weil er mit Windhunden ausgezogen war. Und als der Vater zwei Jahre später mit der Flinte nach seinem abgelegenen Kalande gehen wollte. Versuchte der rhedische Führer Schmedtmann ihn zu verhaften. Der Beamte brachte des Meiers Flinte zur Entladung, um ihn wehrlos zu machen, riß dann seinen Hirschfänger heraus und drohte ihn zu erstechen. Wäre der Sohn nicht dazwischen gesprungen, wäre Blut geflossen. Franz Adolf Edler beschwerte sich sofort in Rietberg. Umgehend erging nach Rheda ein ziemlich drohendes Schreiben. Der Meier zur Langert solle in Ruhe gelassen werden. Damit er nicht wieder außer Landes gehen müsse, sondern sein Hof verwalten könne. Rheda hielt an seiner Verschleppungspolitik fest. Auf das erste Schreiben gab es überhaupt keine Antwort und auf die wiederholte Mahnung erwiderte es ausweichend, dass gegen den Edler nicht parteiisch Justiz geübt werden würde. Da mischte sich der Staatskanzler Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg persönlich ein. Aber der Gegner entzog sich aalglatt seinem Griff durch eine ebenso höfliche wie nichtssagende Antwort. Zu einem Prozeß vor dem Reichshofrat kam es diesmal nicht. Und wenn in den nächsten Jahren der Meier oder sein Sohn wegen Jagdfrevel angezeigt wurden, tat man in Rheda so, als ob man ihren Ausreden glaubte, denn inzwischen hatte man einen anderen Weg gefunden, die ewigen Streitigkeiten zu beenden. In den rhedischen Akten finden sich lange Gutachten der Regierungsräte, wie der Zwist mit der Langert aus der Welt geschafft werden könne. Da kam der Regierung in Rheda 1781 ein Vorschlag des Anwalts Franz Adolf Edlers zu gütlicher Beilegung aller Streitpunkte sehr gelegen. Sie griff diesen Gedanken freudig auf, war sich allerdings darüber klar, dass der schlaue Gegner irgendwelche Hintergedanken verfolgte. Sie vermutete, dass der Meier zur Langert die Rückgabe der 16 Mahlgenossen bezwecke. Und richtig, der Edler stellte diese Forderung. Er wollte dagegen auch die alte Abgabe von fünf Talern wieder bezahlen. Dabei erbrachten Avenstroths und die Neue Mühle für diese neuen Mahlgenossen 55 Reichstaler Pacht mehr. Unter diesen Umständen gingen die beiderseitigen Forderungen, welche durch den Bielefelder Anwalt Hoffbauer vermittelt wurden, zunächst recht weit auseinander. Die Verhandlungen kamen nicht vom Fleck, bis der rhedische Archivar Helling durch eine Unterredung mit den beiden Edlers weitere Klarheit über ihre Absichten gewann. Der alte Meier hatte seine Pläne gesponnen. Er wusste, dass die Neue Mühle ein Schmerzenskind der rhedischen Verwaltung war, weil sie in der Unterhaltung sehr kostspielig war. Er machte darum das scheinbar sehr großzügige Angebot, dass er diese Mühle in Erbpacht nehmen und alle Ausbesserungen auf seine Kosten machen lassen wolle. Wenn außerdem die 16 Mahlgenossen seiner Mühle zurückgegeben würden, wolle er sogar 30 Taler Pacht geben. Er rechnete so fest damit, dass die rhedische Regierung dieses günstige Angebot annehmen müsse und würde, dass er auch sonst überspannte Forderungen stellte. Er verlangt nicht nur auf seinen Ländereien, sondern auch auf den Gründen der 32 Mahlgenossen seiner Mühle die hohe und niedere Jagd, denn noch zu Lebzeiten des Grafen Moritz Kasimir I. habe er dort verschiedene Hirsche geschossen. So übermütig war er, dass er in den Jagdstreitigkeiten den Spieß umdrehte und den Gütersloher Untervogt in Rheda anzeigte, weil er ihn an der Ausübung seiner Jagdgerechtsame hinderte. Ganz entrüstet schrieb der Amtsvogt Göbel in Gütersloh, dass die Verwegenheit des Meiers auf das äußerste gestiegen sei. Er warne, die Verhandlungen zu eifrig zu führen. In Rheda verschloß man sich nicht der Gefahr, welche entstehe, wenn die Neue Mühle und damit das halbe Dorf und Kirchspiel Gütersloh durch den Mühlenzwang in die Hände eines Mannes gegeben würden, „der noch keine einzige Pflicht eines Untertanen in Acht genommen, der noch keine Abgabe ohne Zwang erlegt und keine obrigkeitliche Verordnung freiwillig befolgt habe.“ Die Räte sagten sich, dass mit dem alten Meier noch kein Vertrag zustande kommen werde. Mit dem jungen Edler sei besser zu verhandeln. Darum wollte man auf des Alten Tod warten und ihn bis dahin durch ständige Veränderungen der Bedingungen bei den Verhandlungen hinhalten und „amüsieren“. Die Regierung in Rheda sah endlich einen Ausweg aus ihrer verzwickten Lage. Sie konnte es nicht dulden, dass einer ihrer Untertanen sich „von der Verbindlichkeit der allgemeinen Landesgesetze“ befreite. Das schien ihr die Auflösung aller staatlichen Ordnung zu bedeuten. Die Prozesse, welche beim Reichshofrat anhängig waren, durfte sie nicht weiter betreiben, denn die Aussichten auf ein obliegendes Urteil waren recht gering, wie sie selbst wusste und ihre Anwälte ihr immer wieder bestätigten. Dabei hatte sie es mit einem Gegner zu tun, der in keinem Punkte zum Nachgeben entschlossen war. Der alte Meier zur Langert, Franz Adolf Edler, war trotz seiner 70 Jahre noch immer freudig bereit, „den Kampf ums Recht“ aufzunehmen. Er wusste, dass sein Prozeß gut stand und dass er einen starken Rückhalt an seiner Gutsherrschaft hatte. Er glaubte Sieger zu sein und merkte nicht, dass die Zeit und Umstände gegen ihn arbeiteten. Glatter verliefen seine Verhandlungen mit seiner Gutsherrschaft um die Ablöse seiner Frondienste. In der Grafschaft Rietberg sind verhältnismäßig früh die Leistungen der Eigenbehörigen in Geldzahlungen umgewandelt worden. Schon am 27.7.1767 erging eine Verordnung, dass alle unbestimmten Eigentumsgefälle in feste Geldsätze umgerechnet werden sollten. Der Geist des aufgeklärten Jahrhunderts sprach aus dieser Maßregel des Grafen Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg, die im Endsinn eine Bauernbefreiung erstrebte. Bezeichnenderweise wurden diese Geldabgaben in der Erneuerung obiger Verordnung ausdrücklich Freiheitsgeld genannt. Franz Adolf Edler, Meier zur Langert, erreichte 1781 die Umwandlung der gutsherrlichen Gefälle in eine jährliche Abgabe von 65 Talern. Darin waren einbegriffen, die Weinkäufe, Sterbefälle, Freibriefe, die drostlichen, rentamtlichen und landvogteilichen Rechte, ferner der jedes 7. Jahr zu leistende gutsherrliche Schatz und der um das dritte Jahr zu leistende gutsherrliche Beischatz nebst allen übrigen Abgaben. Die rhedische Regierung bestätigte den Vertrag erst am 28.1.1786. Nur die Beköstigungspflicht bei der Strackjagd war noch nicht abgelöst. Darüber wurde 1787 ein Vertrag abgeschlossen, nach dem die Jagd nur alle 15 Jahre im Frühling und Herbst stattfinden solle. Als in dem genannten Jahre (1787) für den 25. April nach langem Zeitraum wieder eine Strackjagd angekündigt wurde, forschte die rhedische Regierung in ihrem Archiv gründlich nach, da niemand mehr Bescheid über diesen Brauch wusste. Der Gütersloher Vogt Göbel konnte auch nur mitteilen, dass ein Mitglied der gräflichen Regierung abgeordnet werden solle, „um die Herren Rietberger nicht über die Gebühr zu favorisieren“. Sowohl im Frühling wie im Herbst 1787 verlief der große Zug ohne Irrung. Nach 15 Jahren fand sie abermals im November 1802 statt. Die Frühlingsstrackjagd sollte im nächsten am 23. März 1803 sein. Da erhob nicht Rheda, sondern die reckenbergische Behörde Einspruch, denn vom 1. März an sein Schonzeit. Um des guten nachbarlichen Einvernehmens willen gab Rietberg nach und verschob den Plan auf das nächste Jahr. Als Abschluß eines längeren Briefwechsels gaben die Königlich-Großbritannischen und Kürfürstlich-Braunschweigisch-Lüneburgischen Beamten in Wiedenbrück am 10.5.1803 folgenden umständlichen Bescheid: „Wir sind nicht gemeint, die Durchführung der dasigen Jagd, um solche auf dem in der Grafschaft Rheda belegenen Meierhof zu Langert ausüben zu können, durch das hiesige Territorium auf dem ordinären Wege und ohne sich aufzuhalten nach vorheriger Anzeige und unter der gewöhnlichen hiesigen Begleitung zu behindern und können demnach solche geschehen lassen, wenn bei der Durchpassierung in der Hegezeit die Hunde, welche sonst nebenher frei herumlaufen, zusammengekoppelt werden, bei welcher freundnachbarlichen Gestattung von seiner servitute juris publici (Last öffentlichen Rechts) die Rede sein kann; falls auch hierüber ein uns bis dahin unbekannter Vergleich vorhanden sein sollte, so wollen wir um dessen Kommunikation (Mitteilung) bitten, welches wir auf Euer Wohlgeboren Geehrtes vom 29. März unverhalten, die wir mit aller Hochachtung sind Euer Wohlgeboren dienst-. Freund- nachbarwillige v. Scheler, F.W. Harsewinkel, J. H. Niemeyer“. Dieser verschnörkelte, umständliche Brief mag der Totenschein für die letzte rietbergische Stackjagd nach dem Meierhof zur Langert sein. Es war höchste Zeit, dass der „guten, alten Zeit“ ein dicker Zopf abgeschnitten wurde, dass die deutsche Kleinstaaterei beseitigt wurde. Napoleon I. tat dies mit eiserner Energie. In der Zeit, da unser deutsches Vaterland noch in viele „Vaterländer“ zerfiel, konnte nachfolgender Grenzstreit zwischen der Grafschaft Ravensberg und der Herrschaft Rheda eine umständliche Staatsaktion sein. Die Landesgrenze fiel unmittelbar an der Langert her, aber nur teilweise war die Lutter Grenzfluß. Etwas unterhalb von Welpmanns Hof lag ein Stein in der Lutter, der dreier Herren Wappen trug, das münstersche, das ravensbergische und das rhedische. Heute (1930) stoßen dort die Kreise Warendorf, Halle und Wiedenbrück zusammen. Von dem Punkte aus lief die damalige Landesgrenze rechts der Lutter, bis sie etwas oberhalb der Langert wieder den Fluß erreichte. Im Juni 1776 meldete der Isselhorster Polizeidiener seiner Behörde, dass die rhedische Regierung seit etwa anderthalb Jahren den Damm der Brockhäger Straße auch auf der rechten Seite der Lutter ausbessern lasse. Außerdem würden bei Viehseuchen die Wachen bei dem sog. Schlingbaum des Meiers zur Langert, nicht ganz 200 Meter rechts der Lutter, aufgestellt. Damit sei der Fluß nicht mehr Grenze. Noch vor etwa 30 Jahren hätten die rhedischen Beamten selbst die Lutter als Grenze bezeichnet. Als ein Christoph Jürgens hätte verhaftet werden sollen, sei er durchs Fenster gesprungen, durch die Lutter gelaufen und damit den Häschern entronnen. Der Amtmann Tiemann in Bielefeld schickte dieses Schreiben zur Äußerung nach Rheda. Der Amtsvogt Göbel in Gütersloh mußte nun Zeugen über den Grenzverlauf vernehmen, doch konnte er nichts Genaueres feststellen. Außerdem wurde das Archiv nach alten Grenzbeschreibungen durchsucht. Die ältesten aus dem 16. Jahrhundert besagten, daß die Grenze von dem Schnatstein, der die drei Lande Münster, Ravensberg und Rheda scheide, auf den Tafelkotten zulaufe, von da an die „Rypenbrugge“ und weiter an die alte Landwehr an der Lutter. Die rhedische Regierung schlug nun eine Inaugenscheinnahme der strittigen Grenze vor. Diese Ortsbesichtigung fand erst ein Jahr später, am 11.10.1777, statt. In seinem Bericht betonte der rhedische Regierungsrat, daß er die Gegenpartei überzeugt zu haben hoffen. Er vergißt nicht hinzuzufügen, daß der Meier zur Langert nach seiner Gewohnheit einige „widrige Ideen“ vorgebracht habe. Übrigens erkannte die preußische Regierung erst 1791 die von Rheda behauptete Grenze an. 1793 scheint die Grenze auf Anregung des Gütersloher Amtsvogts Göbel durch Steine festgelegt zu sein. Ein Geometer fertigte 1791 eine genaue Karte an, die für die Verteilung der Kämpe und Felder in damaliger Zeit von Bedeutung ist. Franz Adolf Edler, Meier zur Langert, überlebte seinen Sohn noch um zwei Jahre. Er starb erst im April 1791 im Alter von 78 Jahren. Mit Ingrimm wird er gesehen haben, daß der neue Meier unter billigen Bedingungen mit der Regierung in Rheda Frieden schloß, und doch hatte er das in etwa selbst verschuldet.

„Im Ausgang des Reiches.“

Johann Friedrich Edler war schon über vierzig Jahre alt, ehe der Vater ihm den Hof übergab. Im Jahre 1772 hatte er Amalie Karoline Katharina Tiemann aus Spenge geheiratet. Der Vater scheint mit der Heirat nicht einverstanden gewesen zu sein. Jedenfalls weigerte er sich, die Leibzucht als Wohnung für das junge Paar herrichten zu lassen. Er selbst wollte nur auf das Altenteil ziehen, wenn er mit 1000 Talern abgefunden würde. Fast 15 Jahre mußte der Sohn auf die Übergabe warten. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, mußte er Schulden aufnehmen. Der Anerbe des großen Langerthofes erhielt leicht überall Darlehen. Aber als er den Vater auszahlen sollte, konnte er die benötigten 1000 Taler nicht mehr aufbringen. In aller Heimlichkeit wandte er sich an die Regierung in Rheda und bat sie um die Summe, dafür wollte er in allen strittigen Punkten nachgeben. Bedingung sei nur, daß die Verhandlungen vor seinem Vater geheim blieben. Die rhedische Regierung machte dem Grafen Moritz Kasimir II. Einen entsprechenden Vorschlag. Der regierende Herr schrieb an den Rand des Aktenstückes:

„In meinem Christentum bin ich leider noch nicht so weit gekommen, daß ich segne, die mir fluchen, und Gutes tue denen, die mich beleidigen. Derowegen kann ich mich noch nicht überwinden, dem Langert Geld vorzustrecken und ihm die Rute selbst in die Hand zu geben, um mich zu züchtigen. Wird aber der nunmehrige Meier zur Langert von seinen Prozessen abstehen und ich genugsame Sicherheit erhalten, im Falle seine Kreditoren, welche wie Sand am Meere sind, und nur so lange geschwiegen, bis er regierender Herr wird, zustimmen, daß das verlangte Kapital nun und jeder Zeit sicher ist, so kann ihm 1,2 oder 3000 Reichstaler gegen sichere Hypothek, die durch keine juristische Kunstgriffe kann angegriffen werden, vorschießen.“

Der Langerthof bot für das Darlehen genugende Sicherheit. Der Materialwert der Gebäude wurde auf mehr als 3000 Reichstaler geschätzt, der Grund und Boden auf mindestens 20000 Taler. Eifrig und heimlich wurden die Verhandlungen weitergeführt. Der junge Edler reichte eine Aufstellung seiner Schulden ein.. Vor Auszahlung des Kapitals sollten durch Anschlag in Gütersloh und Rheda durch Bekanntmachungen in den Lippstädter Zeitungen und dem Mindenschen Sonntagsblatt (diese Zeitungen gab es also damals schon!) die Gläubiger aufgefordert werden, sich zu melden. Der Vertragsentwurf war schon ausgearbeitet, als der rhedischen Regierung neue Bedenken kamen. Wenn die Hypotheken- und die Vergleichsfrage miteinander verquickt wurden, war ausgeschlossen, daß die Langertsche Gutsherrschaft ihre Zustimmung zu der Hypothek erteilte. So erwog man einen Augenblick in Rheda den Ankauf der Langert. Wenn man dem fürstlich-kaunitzischen Referenten für Rietberg, dem Hofrat Röper in Wien, ein Douceur von 50 bis 100 Talern im Falle eines guten Ausganges des Handels zusichere, so werde wohl der Fürst Wenzel Anton die Zustimmung zu dem Verkauf geben, meinte der eine Ratgeber. Vogt Göbel in Gütersloh wies schleunigst darauf hin, daß man die leitenden Beamten in Rietberg nicht übergehen dürfe, besonders nicht den Regierungsrat Münch.

„Ich halte denselben Chef der Regierung für die Hauptperson bei diesem Geschäfte, und nach dem Gerüchte zu urteilen, würde ein gutes eventualiter zu versprechendes Douceur vielleicht alles bewirken.“

Also Bestechung galt als notwendig und selbstverständlich.

Von der Kaufabsicht kam man in Rheda bald wieder ab. Die Verhandlungen mit dem Meier zur Langert ruhten. Anfang 1786 scheint Franz Adolf Edler seinem Sohn endlich die Langert übergeben zu haben. Plötzlich berichtete der rhedische Vogt Göbel in Gütersloh, daß der junge Meier für den Vergleich reif sei, und bat um die Akten, damit er die Verhandlungen zu Ende führen könne. Jetzt ging es rasch. Im Februar 1787 war endlich auch über den letzten strittigen Punkt, den Jagdbereich der Langert, Einigkeit erzielt. Am 24. Oktober 1787 wurde der Vertrag unterzeichnet. Graf Moritz Kasimir genehmigte ihn am 5.12. 1787, Wenzel Anton, Fürst Kaunitz, Graf zu Rietberg, am 2.5.1788 21). Dem langen und harten Streite zwischen Untertan und Landesherrschaft war endlich ein Ende gemacht. Dem Vertrag ist der Satz vorangestellt: „Der Meier zur Langert erklärt, daß er der verbrietzlichen Jagdstreitigkeiten gern enthoben wäre, wenn er die zur Erhaltung der Mühle unentbehrlichen 16 Mahlgenossen auf ewig erhielte.“ Nach diesen Worten ging der Vergleich von dem Meier aus und das Ansehen der Landesobrigkeit war somit gewahrt. Die einzelnen Punkte des Vertrages lauten folgendermaßen: 1.„Dem Meier zur Langert bleibt die niedere Jagd auf seinem Hofe zur Langert und seiner Hofesaat, und es erhält derselbe noch dazu den Distrikt zwischen seinem Kirchwerg und dem Kaland und von da, was an der linken Seite des zwischen Dorf und Surenhöfener über die Lutterheide bei Kolon Strothenke her nach dem Isselhorster Damme gehenden Fußweges an der Lutter liegt, und die Gründe des Strothotte, Piepenbrock, Harf, Fißmer, Senthorst, Wulfhorst, Güth an der Lutter, Baumottenhenrich, Ebert Witte und Baumpeter begreist, jedoch daß die Jagd nur mit Wind- und Hühnerhunden ausgeübt werde, und versteht sich von selbst, daß der Meier zur Langert das daselbst vorkommende Wild schießen könne. 2.Derselbe verzichtet auf die bestrittene und alle übrige Jagd im Kirchspiel Gütersloh. 3.Derselbe läßt sich die Maiverordnung sowohl wegen Enthaltung der Jagd als Anlegung der Hunde gefallen, nur daß die Wind-, Hühner- und Schäferhunde frei gehen dürfen. 4.Derselbe verzichtet auf den Prozeß wegen Ausstellung der Posten bei Viehsterben und will künftig solche sowohl, als bei anderen öffentlichen Gelegenheiten und Kalamitäten z.B. grassierenden Krankheiten und allgemeinen, mit den benachbarten Bauern vorzunehmenden Besetzungen und Visitationen gleich anderen Untertanen besetzen. 5.Derselbe erkennt seine Schuldigkeit an, das Monatsgeld zu geben, Wegebesserung, wie auch Landfolgen und Kriegerfuhren zu tun. 6.Dagegen bleiben demselben nicht nur die bei seiner Mühle bisher gewesenen 16 Mahlgenossen, Fißmer, Wulfhorst, Güth an der Lutter, Senthorst, Baumottenhenrich, Baumpeter, Reeker, Schmedthenke, Schmedtmann, Güthenke, Dreeskornfeld, Kornfeld, Strothenke, Dreesbeimdieke, Christophbeimdieke und Hermjakob für beständig und unwiderruflich, sondern erhält auch derselbe 7.Die ihm abgenommenen 16 Mahlgenossen: nämlich Strothotte an der Lutter, Piepenbrock, Harf, Surenhöfener, Gnegeler, Beckord, Meier Raßfeld, Fislake, Ottonottebrock, Hermstrüwer, Strothans, Stertkamp, Östersötebier, Westersötebier, Nottbrock an der Lutter und Welpmann auf immer fest an seine Mühle und zahlt dafür jährlich 25 Reichstaler Pacht. 8.Dem Meier zur Langert wird erlaubt, an seiner Mühle noch einen Mahlgang anzulegen. 9.Die Mahlgenossen werden und müssen in der Langertschen Mühle so behandelt werden, wie in den herrschaftlichen Mühlen gebräuchlich. 10.Der Meier zur Langert erhält die privative oder alleinige Fischerei und Krebserei in der Lutter soweit solche das rhedische Territorium berührt, und gibt dafür eine jährliche Erbpacht von 1 Reichstaler 18 Mariengroschen. 11.Der Graf will nicht entgegen oder hinderlich sein, daß der Meier zur Langert zur Besserung seiner Wiesen ein Stauwerk an der Lutter anlegt. 12.Der Meier zur Langert mus Bestätigung seiner Gutsherrschaft beschaffen.“

Das ist ziemlich genau der Wortlaut des „Friedensvertrages“. Nach unendlichem Hader und vieler Mühe war er zustandegekommen und trat trotzdem nie in Kraft. Als Johann Friedrich Edler im April 1789 starb, hatten schon die Streitigkeiten um seine Mühlengerechtigkeit begonnen, welche den Vertrag von 1787 wieder hinfällig machten. Von der Langertschen Mühle ist bisher nur vorübergehend die Rede gewesen. Zu der Langert gehörten zwei Mühlen. Auf der linken Seite der Lutter lag die Kornmühle, auf der rechten eine Bockemühle. Jene war 1707 und 1766 ausgebessert worden. Aus den Prozeßakten ergibt sich, daß im Jahre 1666 die obengenannten 16 Bauern an die Langertsche Mühle gelegt waren gegen eine jährliche Pacht von vier Goldgulden und einem Weinkauf (Gewinnkauf) von zwei Goldgulden auf je vier Jahre. Die Pachtung war immer stillschweigend erneuert worden, so daß die rhedischen Beamten im 18. Jahrhundert über das wahre Rechtsverhältnis nichts mehr wußten. Als der Meier 1766 die Anlage eines zweiten Mahlganges beantragte, wurde ihm aufgetragen, die landesherrlichen Briefschaften vorzulegen. Dabei kam der bisher unbekannte Vertrag von 1666 wieder zutage. Der rhedischen Regierung kam dieser Fund sehr gelegen. Nach Ablauf der Pachtzeit wurde 1769 der Vertrag nicht erneuert und die 16 Mahlgenossen auf die beiden herrschaftlichen Mühlen, die Neue und Avenstroths Mühle verteilt. Warum das geschah, ist oben bei den Streitigkeiten dieses Jahres erzählt worden. Durch die Verminderung des Kundenkreises auf die Hälfte war die Langertsche Mühle schwer geschädigt. Die 16 Bauern hatten in der Langertschen Mühle als Multer-Maß (Mahlabgabe) nach altem Herkommen um vier Becher von sechs Mübben Korn gegeben. In den herrschaftlichen Mühlen mußten sie dagegen einen Becher von jeder Mübbe Korn geben. Als die Bauern sich weigerten, in der Langertschen Mühle das herrschaftliche Müllermaß zu zahlen, bat die Colona zur Langert um einen entsprechenden Befehl. Der wurde ihr abgelehnt und sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Juristenfakultät zu Göttingen wies durch Urteil vom 12.12.1793 die Klage ab. Statt weiter die Gerichte anzurufen, glaubte die Witwe durch gütliche Verhandlungen mit der rhedischen Regierung besser ihren Vorteil wahren zu können. Sie wollte auf die 16 Mahlgenossen verzichten und brauchte dann nicht mehr jährlich 25 Taler Mühlenpacht zu zahlen. Für den Jagdverzicht wollte sie mit jährlich 30 Talern entschädigt werden. Auf dieser Grundlage einigten sich 1796 die beiden Parteien. Den 16 Bauern wurde befohlen, wieder in Avenstroths und der Neuen Mühle ihr Korn mahlen zu lassen. Sie weigerten sich. Als sie dann mit Geldstrafen belegt werden sollten, reichten sie beim Reichskammergericht eine Klage ein. Am 27.8.1798 erging wieder ein kaiserliches Mandat wegen der Langert. In ihrer Rechtfertigungsschrift bemerkte die rhedische Regierung, daß nur die besondere Vorstellungsweise der Landleute, welche das Prozeßführen für eine Art von Lotteriespiel anzusehen gewohnt seien, worin die Treffer und die Nieten von dem bloßen Zufall bestimmt würden, eine derartige Prozeßsache habe in Gang bringen können. Dieser Behauptung könnte man zustimmen, wenn man hört, daß in dem Zeitalter des Mühlenzwanges der Kolon Seßbrügger beim Reichskammergericht klagbar wurde, weil ihm die freie Mühlenwahl beschnitten sei. Beide Prozesse hingen eng zusammen. Im Juni 1800 hieß es, daß sie vor dem Abschluß ständen. In Wirklichkeit sind sie vor dem Ende des „hl. Römischen Reiches Deutscher Nation“ nicht zu Ende gebracht. Dann kam durch die napoleonische Zeit der politische Umsturz. Trotzdem lebten die alten Streitigkeiten nach dreißig Jahren nochmals auf. Im Jahre 1829 überschritt der neue Meier zur Langert, Valentin Edler, die Jagdgrenzen, welche durch den Vertrag von 1787 festgelegt waren. Die Fürstlich-Bentheimische Domänenkammer verklagte ihn vor dem Stadt- und Landgericht zu Rheda. Er wurde verurteilt. Das Oberlandesgericht zu Paderborn gab ihm recht, dagegen stellte die dritte Instanz, das Oberlandesgericht in Halberstadt, die erste Entscheidung wieder her. Dem Meier zur Langert wurde anheimgestellt, auf die Erfüllung des Vertrages von 1796 klagbar zu werden. Da zunächst die Archivalien in Rheda nicht aufgefunden werden konnten und auch die Prozeßakten des verflossenen Reichskammergerichts herbeigeschafft werden mußten, kam der Prozeß nur langsam in Gang. In erster Instanz gewann Edler. Die fürstliche Domänenkammer sollte von 1797 an je 30 Taler nebst Bezugszinsen zahlen. Dagegen verlor er in den beiden nächsten Instanzen. Das Urteil des kgl. Geheimen Obertribunals für Recht zog endlich 1841 zu Ungunsten der Langert den Schlußstrich unter alle die Rechtshändel, welche seit mehr als 250 Jahren die höchsten deutschen Gerichte und sehr viele Juristenfakultäten beschäftigt haben.

Die Langert im 19. Jahrhundert.

Der Anfang des 19. Jahrhunderts brachte dem westfälischen Bauernstande endlich die wirtschaftliche Selbständigkeit und die rechtliche Freiheit. Die Herrschaft Rheda und die Grafschaft Rietberg wurden mediatisiert und kamen an Preußen. Der letzte Graf von Rietberg, Fürst Alois von Kaunitz, verkaufte 1822 seine norddeutschen Besitzungen an den Rittergutsbesitzer Ludwig Tenge zu Niederbarkhausen. An den neuen Grafschaftsbesitzer waren von da an die 65 Taler zu zahlen, durch welche 1786 alle gutsherrlichen Gefälle von der Langert abgelöst waren. Diese Last wurde 1842 einem Kapital von 2000 Talern gleichgesetzt. Von 1814 bis 1844 war Valentin Edler Meier zur Langert. Erbin wurde zunächst seine Frau Amalie Henriette geb. Heidfeld 22). Von dem Auf und Nieder des deutschen Wirtschaftslebens wurde auch die Langert berührt. Während ihr Wert 1816 auf rund 25000 Taler geschätzt wurde, sank er in dem Krisenjahre 1848 auf nicht ganz 17000 Taler. Der letzte Meier zur Langert war der jüngste Sohn Valentin Edlers, Ernst Theodor, der 1848 den Meierhof übernahm. Unter ihm wurde das Wohnhaus neu gebaut. In den Jahrzehnten des erwachenden öffentlichen Lebens spielte er in seiner Heimat keine unbedeutende Rolle. Er starb am 6. Juni 1872. Seine Witwe Katharina Dorothea geb. Schlüter verkaufte 1874 den Kommerzienrat August Niemöller den Meierhof zur Langert für 31000 Taler. 1913 übernahm ihn die Städtische Sparkasse in Gütersloh. Die einen Teil der Grundstücke abstieß und den Rest als geschlossenen Besitz bestehen ließ.

Schluß

Durch mehr als sechs Jahrhunderte haben wir die Geschichte des Meierhofes zur Langert verfolgen können. Ungewöhnlich viele Einzelheiten und manches Merkwürdige und kulturgeschichtlich Wichtige haben wir erzählen können. Aber was doch die Hauptsache bei einem Bauernhof sein sollte, die Geschichte der Wirtschaftsform, konnte nur kurz berührt werden. Es ist ein weiter Weg von der Dreifelderwirtschaft um 1200 zu der Fruchtwechselwirtschaft des 19. Jahrhunderts. In den letzten Menschenaltern erst verschwanden die gemeinen Marken; das Heideland wurde in fruchtbare Felder und ertragreiche Wiesen umgewandelt. Heute treibt die Landwirtschaft rationelle Wirtschaft. Sinnbild dessen ist die Musterhühnerfarm auf der Langert. Wo früher das Klappern des Mahlganges und das Rauschen des Mühlrades ertönte, liefern heute die Turbinen die Kraft für einen industriellen Betrieb, und ihr gleichmäßiges Zurren kündet von dem atemlosen Tempo moderner Fabrikarbeit. So spielt die Langert wieder eine bedeutende Rolle in dem Wirtschaftsleben unserer Heimat, wie sie es immer in der Geschichte getan hat.

Bemerkung: Aus der Familienchronik „Meier Raßfeld“

Nach der Hofübernahme am 5. Januar 1886 heiratete Friedrich Wilhelm August Meier Raßfeld, Johanne Sophie Elise Zumwinkel, geboren 1863, gestorben 1929. Aus dieser Ehe entstammten Friedrich Wilhelm Leopold, geboren 1887, gestorben 1965, der den Meierhof Witthof erbte, Friedrich Otto Wilhelm, geboren 16.07.1889, gestorben 15.10.1955, der den Meierhof Rassfeld übernahm und Marie Charlotte Johanne, für die Ihr Vater die Geflügelfarm Gut Langert erworben hatte.

Literaturhinweise

XLIV. Jahresbericht des historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg zu Bielefeld

Benutzte Akten und Literatur

1.Fürstliches Archiv zu Rheda. Akten: Litt. E 2. Edelers, Meiers zu Langert, Protestation gegen Verpflichtung zum Wegebau 1782. Litt. G 55. Landesgrenze der Herrschaft Rheda. 1776 ff. Litt. J 11 und 12. Jagd der Grafen von Rietberg in Gütersloh 1670 – 1804. Litt. L 53. Fasz. I – VIII, 54 und 55 Langert 1621 – 1788. Litt. M 213, Moratorium Langert 1789 Litt. P 209, 242 und 243 Prozesse. 2.Staatsarchiv Münster, Dep. Rietberg. Akten: IV 18 B: Rietberg contra Osnabrück des Meiers zur Langert Jagdberechtigkeit betr. 1587 – 1590. 3.Staatsarchiv Osnabrück, Abschn. 11 Amt Reckenberg. 4.Heimatverein Gütersloh. Akten: betr. Die Langert 1615 – 1892. 5.Fräulein Schröder, Bad Salzuflen. Akten: betr. Die Langert 1653 – 1857. Darunter Wirtschaftsbücher ab 1690. 6.Amtsgericht Gütersloh, Grundakten der Langert. 7.Evangelische Gemeindeamt in Gütersloh, Kirchenbücher.

Die benannten Urkunden werden an den betreffenden Stellen angeführt.

Für die Geschichte des Kirchspiels Gütersloh sei verwiesen auf: H. Eidhoff, Geschichte der Stadt und Gemeinde Gütersloh, Gütersloh 1904 H. Richter, Die Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh, Gt. 1928.

Quellen

1)Ravensberger Blätter 1914 S. 25 und U. Krebs, Die vorrömische Metallzeit im östlichen Westfalen, Leipzig 1925, S. 21. 2)Näheres siehe bei Tibus, Gründungsgeschichte der Stifter … im Bistum Münster 1869, S. 162 und 249 ff., und Zuhorn, Kirchengeschichte der Stadt Warendorf I 1918, S. 65 ff. 3)Westfälisches Urkundenbuch III Nr. 5; Osnabrücker Urkundenbuch II Nr. 8. 4)Westfälisches Urkundenbuch III Nr. 35. 5)Westfälisches Urkundenbuch III Nr. 841, Osnabrücker Urkundenbuch III Nr. 409. 6)Staatsarchiv Münster, Dep. Grafschaft Rietberg, Urkunden vom 17.11.1483 und 24.11.1483. 7)Codex traditionum Westfalicarum V S. 264 und 304. 8)Fürstliches Archiv Rheda, Urkunde Nr. 87. 9)Fürstl. Archiv Rheda, Urkunde Nr. 141. Abgedruckt von H. Eidhoff in Mitteilungen des hist. Vereins zu Osnabrück XXII, S. 192 f. 10)Staatsarchiv Osnabrück, Abschn. 11, Nr. 14, darin Gerichtsprotokolle des Freigrafen zu Rheda, Johann Hunecke d.ä. 11)Herausgegeben von H. Eidhoff im XV. Jahresbericht des historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 1901, S. 145. 12)Fürstl. Archiv Rheda, Alte O 23, Differenzen mit Osnabrück. 13)Staatsarchiv Münster, Dep. Rietberg. 14)J. F. U. Lodtmann, De jure holzgraviali, Lemgo 1770, S. 146, vgl. auch Jac. Grimm, Weistümer III S. 111 ff. 15)B. Eidhoff in Zeitschrift für vaterländische Geschichte, 47, II. S 94. 16)Fürstl. Archiv Rheda, Akte G 71, Manuale Ottonis Güterslo de 1578. 17)Vgl. auch die andere Erklärung im 28. Jahresbericht des historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg, S. 46. 18)Abgedruckt in H. Eidhoff, Geschichte der Stadt Wiedenbrück und ihrer nächsten Umgebung während des Dreißigjährigen Krieges. Diff., Leipzig 1882. 19)Für diese Angaben stützen wir uns auf die Mitteilungen eines älteren erfahrenen Landwirts. 20)P. Wigand, Archiv für Geschichte und Altertumsfunde Westfalens. V 1832, S. 419. 21)Füstl. Archiv Rheda, Urkunde Nr. 1809, Abschrift. 22)Über diese Familie vgl. das Ravensbergische Geschlechterbuch