Marl (Kreis Recklinghausen)/Taufen-Kirchenbuch-Register-St.Georg

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Datei:Marl-KB-Register.jpg
Die Abschreiber stellen ihre Arbeiten vor.

St. Georg-Register der KB

Taufen

Register der Taufen 1672 – 1874, sortiert nach Familiennamen, untersortiert nach Taufjahren und Registriernummern.Das Register nennt weder Eltern noch Paten der Täuflinge.

Dieses Register der Taufen, Marl, St. Georg, 1672 – 1874, ist eine Abschrift eines in der Pfarrei St. Georg, Marl, vorhandenen handschriftlichen Registers. Es ist etwa 1935 erstellt worden. Wer es seinerzeit nach den Kirchenbüchern erstellt hat, ist nicht bekannt. Die Kirchenbücher selbst waren 2006 im Bistumsarchiv Münster.

Weder für das Register von 1935 noch für die vorliegende Abschrift kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten übernommen werden. Es sind Abschriften. Sie können jedoch die Suche in den Kirchenbüchern erleichtern.

In dem handschriftlichen Register und dementsprechend in dieser Abschrift ist bei manchen Eintragungen nur ein Datum angegeben. Es ist hier als Taufdatum angesetzt worden. In den Kirchenbüchern sind Hinweise zu finden, dass Geburt und Taufe am gleichen Tag waren, es fehlen aber auch häufig Hinweise auf den Tag der Geburt.

Suche-Namensversionen

Bei der Namensuche sollten unterschiedliche Schreibweisen auch bei Anfangsbuchstaben beachtet werde, so zum Beispiel:

  • A=O (Albers, Olbers)
  • C=K (Cläser, Kläser, Kleyser)
  • F=V (Fahne, Vahne)
  • O=U (Ophoff, Uphoff)

Die Schreibweise der Namen im Original wechselt häufig, ihre verschiedenen Formen wurden im Alphabet des Registers unberücksichtigt; es gibt verschiedenen Namen für die gleiche Familie.

Bei der Namenssuche im Alphabet darf man sich nicht allzu sehr an eine exakte Buchstabenfolge klammern, sondern sollte beim Nichtfinden ähnliche Namen prüfen. Zu beachten bleibt auch, daß z.B. bei der Einheirat auf einen Hof oder Kotten der Namensträger sofort oder nach einer Übergangszeit häufig nur noch den Namen des Hofes oder Kottens führte; so kann es also vorkommen, daß jemand als geborener X unter dem Namen Y Kinder bekommt und begraben wird (Anklebung von Hofesnamen).

Im Register wurden die dem Namen vorgesetzten Adjektive Groß-, Klein- u.ä. in unterschiedlichen Schreibweisen eingebaut. So finden sich Große-Ophoff, Großophoff oder Ophoff oder Große-Uphoff, Großuphoff oder Uphoff. Auch Artikel und Praepositionen vor dem Namen sind unterschiedlich berücksichtigt. Bezeichnet ein Name den ehemaligen Inhaber eines Schultenamtes, so ist dieser nicht immer unter Schulte X Y zu finden.

Erläuterungen

  • Hinweise zu den letzten 3 Spalten der Liste
3. letzte Spalte

M = männlich, W = weiblich

2. letzte Spalte
  • Beim Abschreiben des Registers und hinterher erfolgten verschiedene Computer-Plausibilitätsprüfungen. Festgestellte Fehler der Abschreiber konnten berichtigt werden.
  • In der zweiten Spalte werden durch Buchstaben einige Ergebnisse dieser Plausibilitätsprüfungen angezeigt. Es sind nicht nur Fehler.

„d“
Bei Doppelnamen, z. B. Werners genannt Resmann, sind in der Regel beide Namen aufgeführt, einmal mit Werners – Resmann, einmal mit Resmann – Werners. Sie sind mit „d“ gekennzeichnet.

„z“
Zwillinge sind in der Regel unter einer Registrier-Nummer eingetragen. Hier sind die Zeilen mit „z“ gekennzeichnet.

„a“
Im handschriftlichen Register sind entsprechend den Eintragungen in den Kirchenbüchern hin und wieder Registriernummern mit Ergänzungsbuchstaben versehen worden, z.B. 27a, 33a. Diese Ergänzungsbuchstaben sind in dieser Spalte ausgewiesen.

„v“
Im handschriftlichen Register sind hin und wieder unter einer Registrier-Nummer zwei verschiedene Familien-Namen aufgeführt. Das ist zeitweilig für illegitime Kinder der Fall, der Name der Mutter und des Vaters sind aufgeführt. Sind Namen der Probanden nicht eindeutig einer bestimmten Familie zuzuordnen (Namensanklebung), ist für eine andere Schreibweise eine zweiter Eintrag erfolgt.

letzte Spalte

„F“
Mit „F“ ist gekennzeichnet, dass vor der Registriernummer der laufenden Zeile eine oder mehrere Registriernummern fehlen.