Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster

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Latein in der Amtssprache im 16./17. Jhdt.: Im Bereich der schriftlichen Amtssprache, besonders bei kirchlichen und juristischen Begrifflichkeiten, versuchte man durch den Einbau lateinischer Vokabeln und Umschreibungen als Ersatz von umgangssprachlichen Ausdrucksweisen, besondere rechtliche Kompetenzen zum Ausdruck zu bringen. Dadurch kann die Ausdrucksweise des jeweiligen Schreibers Begriffe und Wendungen enthalten, welche häufiger das, was sie umgangssprachlich meinen, ohne den Gesamtzusammenhang nicht erkennen lassen.

Beispiel in Arbeit
Faksimiles mit wortgetreuer Edition und Erschließung der Amtssprache in Fußnoten: Lagerbuch II. des Hauses Ostendorf 1740 - 1763 (Gewinn- und Freibriefe, Namensanklebung, Auflistung der Reallasten und deren spätere Ablösemöglichkeiten).
Eine besondere Hilfe eingesetzter Lateindeutungen im Zusammenhang bietet
  • Juristisches Wörterbuch für gerichtliche Geschäfte. Zum Gebrauche in Gerichtsstuben und bey Amtsverrichtungen. Hrsg. von J. E. v. Hofstätter. Wien: Rötzel 1798
  • Georges, K.E.: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (1913)
  • Univ. Prof. Dr. Klaus Lüdicke: Kanonistenlateinisch-deutsches Lexikon (2015)


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