Kastenmeister

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Berufsbezeichnung


Bedeutung: Jemand, der einem Kasten, d.h. einer Kasse vorsteht.

  • Vorsteher einer Gemeindekasse, auch kirchlich (Gotteskasten)[1], häufig ehren- oder nebenamtlich ausgeübt
  • Herrschaftlicher Beamter mit der Aufsicht über Zehntscheuer und Fruchtkasten sowie die Ablieferung der Abgaben
  1. Artikel KASTENMEISTER. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 11, Spalten 271-273.