Inwohner
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Wichtig
Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.
Rechtsbegriff.
Bedeutungen:
- minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann. Vgl. auch Beiwohner.
- Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
- Bewohner eines Hauses.