Heimbürge

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Heimbürge hat als Berufs- oder Amtsbezeichnung zwei Bedeutungen:

  • Totenwäscher/in, -bekleider/in
  • Schulze, Bürgermeister eines Dorfes

Totenwäscher

Heimbürge oder Heimbürgin bezeichnet eine Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch für den Abschied am offenen Sarg zurecht macht. (eigene Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964)

Schulzenamt

Heimbürge bezeichnet regional den Schulzen oder Bürgermeister eines Dorfes.

Siehe auch Bürgermeister, Schulze, Grebe.