Hausvogt: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
 
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
 
;Bedeutung: Abgeleitet von [[Vogt]],  zunächst "[[rector]]", "[[praepositus]]", "[[Vizedomus|vicedominus]]", "[[advocatus]]" dann [[Schutzherr]], Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
  
;18. Jahrhundert: [[Hausvogt]], als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter
+
 
 +
# [[Hausvogt]], als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und  jurisdiktionellen Angelegenheiten
 +
# [[Hausvogt]], spezialisiert als Vertreter der [[Herrlichkeit|Herrschaft]], Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter
  
 
===Beispiel===
 
===Beispiel===

Version vom 8. Juni 2018, 14:22 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Hausvogt

Amtssprache

Bedeutung
Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter


  1. Hausvogt, als Vertreter der Herrschaft, Verwaltungsleiter für Einkünften, Ausgaben und jurisdiktionellen Angelegenheiten
  2. Hausvogt, spezialisiert als Vertreter der Herrschaft, Polizeivorsteher der Herrschaft, Urkundsbeamter

Beispiel

  • Grafschaft Tecklenburg: 29.10.1484 Vor Iwen von Twyssele, geschworenem Richter des Junkers Claes Graf zu Tecklenburg (Tekenneborch), und seinem Gerichte erscheinen Ludolphus Steyner, Bevollmächtigter des Junkers von Tecklenburg, und Gert der Vogt zu Gravenhorst, Bevollmächtigter der Oden von Schnetlage (Sneytlaghe), Äbtissin zu Gravenhorst.