Forstläufer

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 29. Mai 2016, 13:59 Uhr von Chefzapp (Diskussion • Beiträge) (Quelle)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

Der Forstläufer stand nach hessischem Recht dem Förster als Aufsichtsperson zur Seite. Eine Gemeinde konnte auch einen Forstläufer vorschlagen, der dann in herrschaftliche Dienste genommen wurde.

Quelle: Grimm, Karl: Rechtsverhältnisse des Gemeindsnutzen in Oberhessen mit Beziehung auf die Königliche Verordnung vom 13.5.1867. Marburg : Elwert, 1870

Siehe auch Flurschütz