Forstläufer
Berufsbezeichnung
Der Forstläufer stand nach hessischem Recht dem Förster als Aufsichtsperson zur Seite. Eine Gemeinde konnte auch einen Forstläufer vorschlagen, der dann in herrschaftliche Dienste genommen wurde.
Quelle: Grimm, Karl: Rechtsverhältnisse des Gemeindsnutzen in Oberhessen mit Beziehung auf die Königliche Verordnung vom 13.5.1867. Marburg : Elwert, 1870
- Siehe auch Flurschütz