Förster (Berufsbezeichnung)

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Version vom 19. Juni 2017, 13:49 Uhr von KurtKastner (Diskussion • Beiträge) (Johann Melchior Jeitter)
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Beschreibung

Als Förster bezeichnet man heute umgangssprachlich einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker.

In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden. Auch die Jagd kann zu seinen Aufgaben zählen.

Historisch

Förster

Der Beruf des Försters ist erst im 18. Jahrhundert aufgekommen und hat sich einerseits aus der Jagd und andererseits aus der Bewirtschaftung der Wälder entwickelt. So gab es anfangs noch die Berufsbezeichnung Eichenbinder für Forstbedienstete, die „… die gepflanzten Eichenheister jährlich nachsehen, anbinden und beschneiden mussten …“[1]. Ab 1740 kam auch die Bezeichnung Gehender und Reitender Förster auf[2].

"Um die Anzahl der anzustellenden Forstbeamten eines jeden Grades zu bestimmen, werden die Conservatoren von nachstehenden Grundsätzen ausgehen;

  1. ein gehender Förster kann über sechs hundert bis acht hundert Hektaren (Eine Hektare enthält vier hessische Morgen) zusammenhängende Waldfläche und über zwei hundert und fünfzig Hektaren an zerstreuten Holzungen, doch nicht zu weit von einander entfernt;
  2. ein reitender Förster über zwölf bis fünfzehn hundert Hektaren die Aufsicht führen;

..."[3]

Oberförster, Forstmeister

Oberförster und Forstmeister sind historische Bezeichnungen für die Leiter eines Forstamtes. Sie traten im 16. Jahrhundert allmählich in Erscheinung. Dieses geschah mit der Ausbildung einer landesherrlichen Forstorganisation und einer wenigstens anteiligen Besoldung von Forstbediensteten. Regional (z. B. im Königreich Hannover) wurde auch der Begriff reitender Förster verwendet. Gemeint waren mit all diesen Titeln zumeist Forstleute in leitenden Positionen, vergleichbar dem heutigen höheren Dienst innerhalb der Verwaltungen. War „Forstmeister“ anfangs Titel für einen Inspektionsbeamten mit zumeist großem Einfluss auf die jeweilige örtliche Verwaltung, wurden um die Wende zum 20. Jahrhundert erst in Preußen und einigen anderen deutschen Staaten die vormaligen Oberförster zu Forstmeistern ernannt, ohne dass sich jedoch etwas an ihrer Tätigkeit änderte. In Bayern allerdings war „Forstmeister“ bereits seit 1885 Amtsbezeichnung für alle Revierverwaltungsbeamten, was später auch die anderen Länder übernahmen. Zuletzt war Forstmeister dann die Bezeichnung für einen Beamten des höheren Forstdienstes. Die Rangfolge reichte vom Forstmeister über den Oberforstmeister bis hin zum Landforstmeister und Oberlandforstmeister. Letztere Titel waren den leitenden Beamten an der Spitze der Forstverwaltung, etwa innerhalb der Ministerien, vorbehalten. So trug der Chef der Hessischen Landesforstverwaltung noch bis in die 1980er-Jahre hinein die Amtsbezeichnung „Landesforstmeister“[4].

Der Oberförster in der DDR

In der Forstwirtschaft der DDR bestand bis 1991 ein hierarchisches Dienstgradsystem[5], das in der Praxis jedoch in den letzten Jahrzehnten sehr gelockert war. Oberförster war einerseits die Berufsbezeichnung desjenigen, der die Oberförsterei, also einen Forstbezirk mit durchschnittlich fünf Revieren, leitete. Andererseits war Oberförster auch ein Dienstgrad. Den Dienstgrad Oberförster trugen auch viele ältere Revierförster, während die Leiter einer Oberförsterei die Bezeichnung "Oberförster" lediglich als Funktionsbezeichnung führten und oftmals den Dienstgrad eines Forstmeisters innehatten. Bei der persönlichen Anrede wurden keine Rangbezeichnungen verwendet

Bibliographie

Preußen

  • Forst- und Jagdkalender für Preussen - Digitalisate in Google Books
Band Jahr Link
4 1854 Digitalisat der Google Buchsuche (wsQCAAAAYAA)
5 1855 Digitalisat der Google Buchsuche (O8QCAAAAYAAJ)
13 1863 Digitalisat der Google Buchsuche (SMQCAAAAYAAJ)
15 1865 Digitalisat der Google Buchsuche (VsQCAAAAYAAJ)
18 1868 Digitalisat der Google Buchsuche (1cQCAAAAYAAJ)
  • Mitteilungen aus der Niedersächsischen Landesforstverwaltung Heft 47 u. 48, 1994: „Aus dem Walde“ (Wald und Forstwirtschaft in Ostpreußen von der Frühzeit bis zum Jahre 1939) von Dietrich Eschment, Dietrich Heyden, Dietrich Schulze, mit Personalregister Stand 1939. Nachlassunterlagen von D. Eschment im Archiv der Hochschule Eberswalde.

Württemberg

  • Johann Melchior Jeitter: Anleitung zur Taxation und Eintheilung der Laubwaldungen: Nebst einem Plan und vier Tabellen. Stuttgart, 1794. Digitalisat der Google Buchsuche (LsM6AAAAcAAJ)
  • Johann Melchior Jeitter: Forstkatechismus für Lehrlinge, Forstdiener und Liebhaber der Forstwissenschaft

Fußnoten

  1. Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte. eine integrieerte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens. Heimbund Rotenburg, Rotenburg 1990.
  2. Artikel Förster. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Königliches Decret, wodurch eine General-Verwaltung der Domänen, Gewässer und Forsten errichtet wird, 15.03.1810, Hieronymus Napoleon, Art. 53, vgl. hier
  4. Artikel Oberförster. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  5. Artikel Dienstgrade in der Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.