Erzbistum

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Der Begriff

Ein Erzbistum, auch Erzdiözese genannt, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Der Begriff Erzbistum bezieht sich auf das kirchliche Jurisdiktionsgebiet eines Erzbischofs, die Bezeichnung Erzdiözese leitet sich von der Untergliederung des Römischen Reiches in Diözesen her.[1]

In historischen Karten und manchen Texten und findet sich, abweichend von dieser Definition, häufig die Bezeichnung "Erzbistum" für das weltliche Territorium eines Erzbischofs (vor 1803), das zur besseren Unterschscheidung als "Erzstift" oder "Fürsterzbistum" bezeichnet werden sollte.

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

96 - Erzbistum - {eng=archbishopric, deu=Erzbistum, pol=arcybiskupstwo, cze=arcibiskupství, rus=архиепископство}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Erzbistum,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Siehe auch Kirchenprovinz
Siehe auch Erzstift

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Diözese. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.