Datenschutz

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Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.

In der Genealogie wird das Thema Datenschutz in der Regel dann diskutiert, wenn es um

  • den Zugang des Familienforschers zu (jüngeren) Daten in Personenstandsbüchern, Kirchenbüchern oder anderen Archivalien oder um
  • die Speicherung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

geht.

Zugang zu Personenstandsbüchern, Kirchenbüchern und Archivalien

Häufig wird und wurde, besonders im Zusammenhang mit der alten und neuen Fassung des Personenstandsgesetzes, etwa durch Standesämter die Ablehnung von Auskünften fälschlich mit dem Begriff "Datenschutz" begründet.

Der hessische Landesbeauftragte für Datenschutz stellte dagegen z.B. schon 1996 fest: Regelmäßig erhalte ich daher Beschwerden von Bürgern, die beim mühsamen Erforschen ihrer Familiengeschichte von Standesämtern mit dem lakonischen Hinweis auf den Datenschutz keine Informationen aus den Personenstandsregistern erhalten. Solche Auskünfte sind geeignet, den Datenschutz insgesamt in erheblichen Mißkredit zu bringen, da eine derartige Auskunft kaum nachvollziehbar erscheint. Der pauschale Hinweis auf den Datenschutz ist jedoch mißverständlich, denn die Ablehnung der Auskünfte beruht auf einer Bestimmung des Personenstandsgesetzes - das bereits 1957 verabschiedet wurde, also schon vor Beginn der datenschutzrechtlichen Diskussion.[1]

Die neuen, ab 1. Jan. 2009 geltenden Fristen sind in dem Artikel Personenstandsgesetz dargestellt. Für Kirchenbücher und andere Archivalien gelten Fristen, die in den jeweiligen Archivgesetzen des Bundes, der Länder bzw. der Kirchen festgelegt sind und ebenfalls nichts mit dem Datenschutzrecht zu tun haben.[2].

Speicherung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

Häufig herrscht Verwirrung darüber, ob die von Genealogen gesammelten personenbezogenen Daten über lebende oder verstorbene Personen dem Datenschutzrecht unterliegen und unter welchen Voraussetzungen sie veröffentlicht werden dürfen. Häufig werden diese Fragen auch irrtümlich mit den oben genannten Sperrfristen der Standesämter vermischt. Hierauf geben der Abschnitt Datenschutz im Artikel Alles was Recht ist sowie der Artikel Personenbezogene Daten eine Antwort, die von Hans-Jürgen Wolf verfasst und zuerst in Ahnenforschung - auf den Spuren der Vorfahren (2004) bzw. Computergenealogie Heft 4/2001 publiziert wurden. [3].

In eigener Sache: Datenschutz im GenWiki und beim Verein für Genealogie e.V.

Die Datenschutzerklärung des Vereins für Computergenealogie e.V. sich hier. Für GenWiki gibt es eine spezielle Datenschutzerklärung hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz im Allgemeinen finden sich in den zitierten Veröffentlichungen von Hans-Jürgen Wolf Datenschutz und Personenbezogene Daten sowie im Artikel Datenschutz von Wikipedia.

Anmerkungen

  1. 25. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Rainer Hamm vom 31. Dezember 1996, online unter http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb25/k11p1.htm.
  2. Vgl. hierzu die grundsätzliche Absätze Pfarrämter und Kirchliche Archive sowie Staatliche Archive in dem Artikel Alles was Recht ist, der auf einem Artikel von Hans-Jürgen Wolf der zuerst im Jahre 2004 in Ahnenforschung - auf den Spuren der Vorfahren publiziert wurde. Mögliche Änderungen auch einzelner kirchlichen Bestimmungen als indirekte Folge des ab 2009 gültigen Personenstandsgesetzes von 2007 sind dort noch nicht berücksichtigt.
  3. Vgl. auch ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten NRW vom 01.08.2002, online veröffentlicht mit Genehmigung unter http://www2.genealogy.net/vereine/ArGeWe/datenschutz.htm.