Angelobt

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 24. Mai 2018, 14:42 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (→‎Amtssprache)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > angelobt

Amtssprache

  • angelobt


Bedeutung
öffentlich, gerichtlich versprochen, beschworen

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 1/2