Angelobt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Mai 2018, 14:42 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > angelobt

Amtssprache

  • angelobt


Bedeutung
öffentlich, gerichtlich versprochen, beschworen

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 1/2