24er

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 17. März 2017, 18:53 Uhr von MaWeber (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

Bedeutung
Der Begriff der 24er steht, zumindest in Württemberg, für das Gremium einer Gemeinde, das für die Durchführung der gemeindlichen Aufgaben verantwortlich war.

"Dem Schultheißen steht zur Seite das Gericht und eine weitere Behörde, deren Name ist 24er, 16er, 12er usw. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern. Neben den Richtern stehen noch 4-12 'aus der Gemeind'. Gewöhnlich werden sie nach der Zahl benannt, die sie mit den Richtern zusammen ausmachen; gibt es neben den 12 Richtern 12 aus der Gemeinde, so werden diese 12 (und nur sie) als 24er bezeichnet. Also der Name ist auf die beschränkt, denen der höhere Ehrentitel Richter nicht zukommt."

Quelle(n)
Fischer, Schwäbisches Wörterbuch (dort zitiert aus Knapp, Die 4 Heilbronner Dörfer)