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Wetterauisches Reichsgrafenkollegium

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Wetterauisches Reichsgrafenkollegium

Das seit dem 15. Jahrhundert allmählich entstandene Wetterauische Reichsgrafenkollegium umfaßte ursprünglich nur die Grafen von Nassau, Hanau, Solms, Stolberg, Isenburg, die Rheingrafen, die Grafen von Leiningen und Falkenstein, sowie beschränkt die Grafen von Sayn, Wied und Waldeck.

Nach 1579 wurden weiter entfernt aufgenommen die Grafen Bergen op Zoom (wohl wegen der Grafschaft Zutphen), Schaumburg, Bentheim, Oldenburg, Lippe, Ostfriesland, Hohenlohe, Erbach, Schenk von Limpurg, Löwenstein-Wertheim und Castell, doch wurden die westfälischen Grafen 1653 im Westfälischen Reichsgrafenkollegium verselbständigt.

Kreistag

Das Direktorium stand bis 1754 Hanau, danach Isenburg und Solms-Laubach zu. Am Ende des alten Reiches waren außer den alten Wetterauer Grafen noch Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt als Erben von Hanau, die Grafen von Reuß, von Schönburg, von Ortenburg und von Wied-Runkel als Nachfolger der Grafen von Kriechingen, Mitglied des wetterauischen Reichsgrafenkollegiums.

Bibliografie

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