Weistum

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Weistum

Bedeutung

Weistum, im Mittelalter regelmäßig von Sprechern der Orts- oder Gerichtsgemeinde mündlich gegebene Erklärung über bestehendes Recht. Solche Weistümer wurden schon früh in einzelnen Fällen, in Masse seit dem 14. Jahrh. aufgezeichnet und enthalten oft sehr alte Rechtssatzungen und Rechtsgebräuche. Eine Sammlung der deutschen »Weistümer« veranstaltete Jacob Grimm, eine Sammlung österreichischer Weistümer die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, der Weistümer der Rheinprovinz die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (Bonn 1900). [2]

Mittelalterliche Weistümer

Im Mittelalter gab es verschiedene Weistümer, die regionale Rechts- und Gerichtssysteme sowie Regelungen für das Zusammenleben und Wirtschaften in ländlichen Gemeinschaften darstellten so beispielsweise:

  • Sächsisches Weistum: Das Sächsische Weistum war eine der wichtigsten Rechtsquellen im mittelalterlichen Sachsen. Es regelte unter anderem die Landnutzung, die Rechtsprechung und die Erbfolge.
  • Schwabenspiegel: Der Schwabenspiegel war ein Rechtsbuch für das Herzogtum Schwaben und andere südwestdeutsche Gebiete. Er enthielt Regelungen zum Grundbesitz, zur Erbfolge und zur Gerichtsbarkeit.
  • Augsburger Stadtrecht: Das Augsburger Stadtrecht war ein bedeutendes Stadtrecht, das für viele andere Städte im Heiligen Römischen Reich als Vorbild diente. Es regelte das städtische Leben, die Handelsbeziehungen und die Rechte der Bürger.
  • Magdeburger Recht: Das Magdeburger Recht war eine Rechtsordnung, die auf dem Stadtrecht von Magdeburg basierte. Es wurde in zahlreichen deutschen Städten übernommen und beeinflusste die Entwicklung des deutschen Städte- und Handelsrechts.
  • Lübecker Recht: Das Lübecker Recht basierte auf den Rechtsbräuchen der Hansestadt Lübeck und wurde in anderen Hansestädten übernommen. Es spielte eine wichtige Rolle in der Entwicklung des Handelsrechts.
  • Kulmer Recht: Das Kulmer Recht war eine Rechtsordnung, die in den Deutschordensstaaten, insbesondere im Kulmerland (heute Polen), galt. Es regelte die Rechte und Pflichten der Bauern und Ritter im Deutschordensstaat.
  • Westfälisches Recht: Das Westfälische Recht war eine Rechtsordnung, die in Teilen Westfalens im Mittelalter galt. Es regelte unter anderem das bäuerliche Leben, die Nutzung von Wald und Flur und die Erbfolge.

Mit Beispielen auch aus Westfalen

Luxemburg

Fußnoten

  1. Quelle: Luxemburger Weisthümer : als Nachlese zu Jacob Grimm's Weisthümern
  2. Quelle: Meyers Großes Konversationslexikon. Leipzig und Wien 1905-1909

Weblinks