Verein für Computergenealogie e.V./Steuerbescheinigung
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Unser Verein: Für Mitglieder:
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Der Verein für Computergenealogie ist als gemeinnützig und wissenschaftlich tätig anerkannt. Dies bedeutet für Sie als Mitglied, dass der Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Drucken Sie sich im Bedarfsfall die im Bild zu sehende Steuerbescheinigung aus und reichen diese zusammen mit Ihrem Kontoauszug auf der die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages zu sehen ist, beim Finanzamt ein.
Der Freistellungsbescheid vom 19.06.2007 ist bis zur Ausstellung eines neuen Freistellungsbescheides in 2010 gültig.
Kategorie: Compgen
