Urkundenbuch Oppen, Band 1/II
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| Urkundenbuch Oppen, Band 1 | |
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für das neuere Zeitalter aber hiervon gänzlich absah, so daß sich
im Laufe der Zeit – und zumal nach der Auffindung vieler bisher
noch unbekannt gewesener Urkunden – der schließlich auch erfüllte
Wunsch bei den Familien selbst geltend machte, in einem besondern
Werke das gesammte auf sie bezügliche Urkundenmaterial zu besitzen.
Aber ungeachtet solchen Mangels nimmt dieses Werk doch noch immer
den hervorragendsten Platz unter allen genealogischen Schriften der
frühern wie der gegenwärtigen Zeit ein. Wohlbrücks Darstellung ist
trotz aller Mühe, die sich seine genealogischen Epigonen gegeben
haben, unerreicht geblieben in der meisterhaften Verarbeitung des
fast immer gewaltigem Strome fließenden Materials, in der
trefflichen Kürze und Prägnanz des Ausdruckes, in der ruhigen und
würdigen Darstellung, in dem Maßhalten bei der Vorführung aller,
wenn nur kleinliche Dinge betreffender Daten. Zugleich aber war es
ihm dadurch vergönnt, denen, die ihre Forschungen auf das Gebiet
der beiden sächsischen Hochstifter und der Altmark führten, ein aus
bisher unbekannten Quellen ermitteltes, insbesondere
diplomatisches, dann aber auch auf hervorragende dynastische und
andere Familien bezügliches geschichtliches Material darzubieten.
Von den Genealogen der letzten vier Jahrzehnte – ich meine hier nur
die, welche als Nichtfamilianten die Geschichte einzelner
Geschlechter bearbeiteten – haben nur sehr wenige den Weg
Wohlbrücks betreten und sind diesem Vorbilde wohl niemals
gleichgekommen.[1]
Die Allermeisten Familien-Geschichtsschreiber hielten es also für unumgänglich nothwendig, ihre Werke entweder mit einem Urkundenbuche abzuschließen oder sie damit beginnen zu lassen. Außer den schon erwähnten Schriften von Lisch nenne ich insbesondere Wiggers so treffliche Geschichte der v. Blücher, Saß’s Fortsetzung des Oertzenschen Familienwerkes und v. Meyeens unlängst erschiene Geschichte der v. Pentz. Anderseits haben sich mehrere Familien mit der Herausgabe ihrer Urkunden unter Beifügung einer Einleitung in die Geschlechtergeschichte, allgemeiner Kapitel, sowie von Stammtafeln und Siegelabbildungen begnügt, wie ein derartiges 1882 erschienenes gediegenes Werk über die Familie v. Heimbruch aus der Feder Grotefends und andere vom Verfasserr über die Grafen zu Eulenburg, die v. Gaudecker und v. Ostau vorliegen.
Es soll durch diese Vorbemerkung nur in Kürze und beispielsweise angedeutet werden, welche verschiedenen Grundsätze für die Publikation genealogisch- historischer Arbeiten hier und dort, jetzt und früher befolgt sind, und es ist nicht der Zweck, hier die Vorzüge der verschiedensten Methoden zu erörtern, etwa um das Erscheinen eines Urkundenbuches des Geschlechts v. Oppen und zwar vor der eigentlichen Geschichte desselben zu rechtfertigen.
War die Abfassung einer solchen darstellenden Geschichte von Hause aus beabsichtigt, so war damit auch die Frage der Zweckmäßigkeit dahin entschieden, den
- ↑ Ich führe als Beispiel nur Fraustadts Geschichte der v. Schöneberg an.
