Soest/Nequambuch

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Das Soester Nequambuch

Die 13 Miniaturen aus dem Soester Stadtbuch des XVI. Jahrhunderts

Quelle:
Das Soester Nequambuch, herausgegeben von der Historischen Kommission für die Provinz Westfalen
Verlag von Karl W. Hiersemann in Leipzig - 1924



Beschreibung und Deutung der Miniaturen


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Bild 1
Huldigung vor dem Erzbischof. Vor dem – auf goldenem Sitz mit Hundeköpfen — thronenden Erzbischof (ohne Pallium) oder dem Propst von Patrocli erscheinen fünf Männer in vornehmer Tracht, deren Vorderster in rotgelbem Mi-Parti Mantel einen goldenen Pokal darbietet, der Zweite einen Falken auf der einen Hand, eine Beuteltasche in der andern trägt, der Dritte zwei Windhunde an einer Leine mitführt
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Bild 2
Huldigung vor dem Herzog. Eine fürstliche Gestalt, in Mantel, Pelzkragen und pelzverbrämter Mütze auf verziertem Thronsitz, im Gespräch mit einem vor ihm stehenden Mann in grünem Gewand, der einen dünnen Stab in der linken Hand trägt, die rechte in redender Gebärde erhoben‚ hinter diesem ein Trüppchen Diener in gegürteten Leibröcken, große goldene Henkelkrüge tragend.
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Bild 3
Anklageszene. Links thront mit übergesdilagenem Bein, die eine Hand aufs Knie gestützt, die andere redend erhoben ein Mann in rotem Gewand und ebensolcher, über den Kopf gezogener Kapuze,- vor ihm stehen ein langgewandeter Jüngling, der ein großes Schwert aufrecht vor sich hält,- hinter diesem zwei Gestalten in gleichfalls vornehmer Tracht, die erste mit anscheinend auf den Rücken gefesselten, die zweite mit übereinander gekreuzten Händen
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Bild 4
Adelige Viehräuber. Vier (fünf) Reisige zu Pferd (vom fünften nur der Helm sichtbar?) treiben‚ in schnellstem Lauf einen Trupp von vier Kühen und drei Schafen vor sich her. Wellige Terrainstreifen, eine Felskulisse und ein Bäumchen auf hochstehendem Erdstück bilden die landchafiliche Szenerie. Zwei Raben fahren aus den Lüften den Reitern entgegen.

Beischrift –– von einer Hand des 16. Jahrhunderts –– „Adelige Viehräuber”, ferner der Satz: „Isti fecerunt insidias Civitati in Barenbroke et postea spoliaverunt et fuerunt 4 capitanei videlicet Baldewinus de Warendorp, Otto de Senden, Detmarus Retberig et Hake de Tekenborich, milites et eorum complices darunter: „Dit sintte frien wapenture de et in deme lande makeket dure sii iaghet de scaph an och de ku dar ume doth sii den hals dartu.”

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Bild 5
Enthauptung. In der Mitte der Scharfrichter, der mit beiden Händen weit ausholend das Richtschwert schwingt. — Beischrifi: „sprec aue maria rene rose, dat min sele vinde loze” — vor ihm kniet mit vornübergeneigtem Kopf — Beischrift „aue maria” ‚— der Delinquent, in wattiertem, gesteppten Untergewand. In den Ästen eines am linken Bildrand stehenden Baumes zwei Zuschauer, andere dicht gedrängt am rechten Bildrand, vor deren Mitte ein zweiter Delinquent oder Mitangeklagter, der verzweifelt seine Haare rauft und mit wehklagend geöffnetem Mund nach der Enthauptung hinblickt; ein mit kurzem Schwert und runderTartsche bewehrter Mann faßt ihn am Obergewand, während ein anderer den um den Leib des Gefangenen gebundenen Strick mit den Händen festhält.


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Bild 6
Falsche Zeugen. Der Richter, in weißrotem Mi-Parti Gewand, thront in der Mitte, links eine Gruppe Zuschauer‚ rechts zwei Zeugen oder Ankläger mit gestikulierenden Händen und redend geöffnetem Mund, über deren Köpfen eine kleine Teufelsfigur herabschwebend.

Überschrift: „Isti sunt qui falsum testimonium proferunt” und — von anderer Hand ‚— „1320”. Auf der Rückseite des Blattes ist dieselbe Überschrift von einer Hand des neunzehnten Jahrhunderts wiederholt.

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Bild 7
Brandstiftung. Ein Holzhaus mit breitem, geschlossenem Einfahrtstor in der unteren Hälfte, kleinem Kleeblattfenster und rautenförmiger Luke im schindelbelegten Giebel wird von einem kurzgewandeten Mann, dem Schwert und Tartsche am Gürtel hängen, mittels einer Fackel in Brand gesteckt; ein Knappe hält, danebenstehend, zwei gesattelte Pferde ohne Steigbügel bereit.
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Bild 8
Räderung. Das Rad steht in der Mitte auf hohem Stamm; in den sechs Speichen ist der nackte Verurteilte mit zerbrochenen, blutenden Gliedern eingeflochten und mit Stricken festgebunden. Rechts mit nackten Beinen der höhnisch grinsende Henker, ein paar übrig gebliebene Stricke in der Hand; links, drei teilnahmsvoll die Hände ringende, zum Rad aufblickend Zuschauer, wovon einer durch das Kopftuch als Frau gekennzeichnet.
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Bild 9
Gerichtsverhandlung. Links auf breitem Thronsitz ein fürstliches Paar; der Fürst, in pelzgefüttertem Obergewand und pelzverbrämter Mütze, die behandschuhte Linke hält den ausgezogenen Handschuh der rechten Hand, die mit warnendem oder vermahnendem Zeigefinger, erhoben ist. Zwei vor ihm stehende junge Männer mit lebhaft gestikulierenden Händen sind durch eine hinter ihren Köpfen entlang schwebende Teufelsfigur (ähnlich wie auf Bild 6, jedoch in größerem Maßstab) als angeklagte Missetäter oder falsche Zeugen bezeichnet.


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Bild 10
Einlieferung ins Gefängnis. Rechts der Gefängnisturm mit geschweiftem, ziegelbelegtem Zeltdach drei kleinen Fenstern in der oberen Partie, unten in seiner vollen Breite ein Toreingang, in dessen Bogen, von Türschwelle und Gewände zum Teil übersdmitten, eine — weibliche anmutende — Jünglingsfigur, die rückwärts herausblickend sich die Haare rauft. Ein Leidensgefährte überschreitet in gestrecktem Lauf die Türschwelle, gefolgt von zwei Häschern, deren einer ihm mit Fußtritten und Püffen zusetzt, während der andere ihn beim Schopf ergreift und mit der Rechten zum Schlag ausholt.
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Bild 11
Der Falschspieler. Unter einer Nische sitzt rechts der eine Spieler mit übergeschlagenem Bein und gestikulierend erhobener rechter Hand‚ – ihm gegenüber, auf dem anderen Ende der Sitzbank— in deren Mitte ein Spielbrett mit drei Würfeln aufliegt – sein Partner, nur mit dem Mantel bekleidet, unter dessen seitlicher Öffnung der rechte Arm fast bis zur Schulter, sowie ein Teil des Leibes nackt zum Vorschein kommen. Hinter ihm ein stehendes Paar, die Frau mit entsetzt zusammengepreßten Händen.
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Bild 12
Ausweisung aus der Stadt. Zwei aus der Stadt Verwiesene rechts unter einem nur zur Hälfte angegebenen Torbogen; zwischen ihren zurückgewendeten Köpfen wird eine schwebendeTeufelsfigur (ähnlich wie auf Bild 9) sichtbar. Zwei kurzgeschürzte, schwerttragende Häscher drängen sie mit den Händen vorwärts, wobei der eine noch mit einem Fußtritt, der andere mit der zum Schlag erhobenen Rechten energisch nachhilft.

Überschrifi: „Isti sunt, qui solent periurare civitatem Susaciensem propter opera eorum mala”. Über den Köpfen der Häscher stehen die Worte: „Scardenber leveman”.

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Bild 13
Die Strafe des Wippens. Von dem auf einer Stange befestigten, mit sägeartigem Randstreifen versehenen Brett (dessen hintere Kante erst nachträglich über die Zuschauergruppe durchgezogen ist) ist der kahlköpfige Delinquent (Beischrift: „Lambertus Sanikelenhouet”) soeben abgeschleudert und fällt von hoch oben in den durch Wellenlinien, kleine Fische und die Beischrift „grote dyke” bezeichneten Wasserspiegel. Rechts neben der Wippe am Uferrand ein Trupp Zuschauer mit spöttischen Gebärden. Beischriften über dem Bilde: „Meyger Veguyt et Bruse. Opera enim illorum secuntur illos (scap?>”‚ neben dem Bild: ze huch.