Simpelsteuer

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Begriff

Die Simpeln oder Simpelsteuer

Aus dem lateinischen simplum abgeleitet ist die Bezeichnung Simpel für eine Besteuerungsart, die sich nach dem sogenannten "Simpelfuß" einem einfachen Steuersatz richtete, dessen Vielfaches je nach Besitz und Einkommensverhältnissen des Steuerpflichtigen berechnet wurde. Der Simpelfuß ist vom Prinzip her mit dem heutigen Grundsteuermessbetrag vergleichbar. Der Simpelfuß bzw. das Simplum wurde entsprechend der Einkommensverhältnisse mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Bei der Berechnung und Erhebung gab es wohl erhebliche regionale Unterschiede und Schwierigkeiten bei der Eintreibung.

Nachgewiesen ist der Simpel zumindest im 17. und 18. Jahrhundert in Kurköln und Kurtrier. Teils führten die Kirchen die Simbel- bzw. Simpelbücher. Offenbar waren die Simpeln eine landesherrliche Abgabe.

Zur Einführung der Steuer wurden in Kurköln die sogenannten Deskriptionen (Landvermessungen) durchgeführt. Auf der Basis des so ermittelten Grundvermögens sollte die Simpelsteuer erhoben werden.

Weidenbach beschreibt die Simpelsteuer im kurtrierischen Engers als eine "Art Ertragssteuer nach Abzug der Bebauungskosten". Für Engers wurde 1720 eine Liste der Simpelsteuern angelegt, deren Transkription in der u.g. Quelle wiedergegeben ist.

Literatur

ZITZEN, Dr. E. G.: Scholle und Strom, Rheinischer Agrargeschichtlicher Wortschatz, 2. Lieferung, Die Geschichtliche Umwelt, Druck H. Trapp, Bonn 1950.

Internetquellen