Schulmeister

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Berufsbezeichnung


Ursprünglich war ein Schulmeister jeder Lehrer, der einer oder mehreren Personen Unterricht erteilte. Dann wurde der Begriff nur noch für die ersten Lehrer an einer öffentlichen Schule (Stadt- oder Lateinschule) oder kirchlichen bzw. Stiftsschule verwandt, bis dieser Berufsstand eigene Namen (Rektor oder Schulherr) bzw. Scholaster entwickelte.

Zuletzt wurde diese Berufsbezeichnung nur noch für den Lehrer an einer Deutschen Schule, einer sogenannten Elementarschule, besonders auf dem Lande, benutzt (daher auch Dorfschulmeister). Oft übte der Schulmeister zugleich das Küsteramt an der örtlichen Kirche aus.

vlg. auch Schollmester, Schulvorsteher, Lehrwase

Weblinks


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4035088-5