Schulen (Kreis Ahaus) vor 1862

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1816: Der Schulbetrieb sollte möglichst nichts kosten! Die Lehrer außerhalb der Städte mußten im Fürstbistum Münster ihren Unterhalt neben dem Unterricht selbst verdienen. So wurden gerne Handwerker oder Tagelöhner zum Schuldienst verpflichtet. Deren Vorbildung war eher recht und schlecht. Häufig war der Schulmeister auch Kirchenküster, zumal der Pfarrer regelmäßig die inhaltliche Aufsicht über den Schulbetrieb hatte. Der Kirchenküster hatte also nicht nur die Kirchendienste zu betreuen und die Orgel zu spielen, er war auch Laufbursche des Pfarrers.

Hierarchie:

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Kulturtechnik

Überfüllte Schulen, enormer Nachholbedarf aufgestaut

1862: In einem Zeitraum von 24 Jahren hatte sich die Zahl der öffentlichen Elementarschulen von 45 auf 55, mithin um 10 vermehrt. Gleichzeitig wurde wegen anhaltender Überfüllung von Elementarschulen noch eine weitere Vermehrung derselben erforderlich, wozu 1862 "Vorbereitungen" auch bereits getroffen waren. Durchschnittlich kommen 1862 auf eine Schule 111 Kinder, es entfällt auf 110 Kinder eine Lehrperson (Tabelle). (So wurde vor 1862 konservative Lebensvorbereitung entwickelt, nämlich die Reproduktion bestehende Verhältnisse).

Untericht in der Elementarschule

1862: Der Untericht in der Elementarschule umfaßte die zeitlichen gewöhnlichen Elementargegenstände (Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen). Daneben wurde den Knaben auch die technische Unterweisung in der Obstbaumzucht (wenn schon ein Schulgarten vorhanden war) beziehungsweise aber besonders den Mädchen in Handarbeiten erteilt. Maßgebend war die von der königlichen Regierung unterm 20.07.1831 dazu erlassenen besonderen Instruktionen. Die Einführung des Turnunterrichts (auf dem Schulhof, soweit vorhanden) war 1862 im Kreis Ahaus in Vorbereitung begriffen.

Bezüglich des öffentlichen Elementarschulwesens galt 1862 für die katholischen Schüler weiterhin die Münstersche Schulordnung vom 02.09.1801 und neben derselben die allgemeine Preußische Schulgesetzgebung. Der danach bestehende Schulzwang (bei eingeschränkter Präsemzpflicht) wurde überall nach Aussage des Landrats gewissenhaft gehandhabt (da der damals "gewöhnliche" Schulbesuch erfolgte).

Schulpflicht, Einschulung, Entlassung

1862: Das Alter der allgemeinen Schulpflichtigkeit der Kinder begann nach der Amtsblattsverordnung vom 17.05.1828 S.193 in den Städten und in den geschlossenen Dörfern vom vollendeten sechsten, in gestreut liegenden Ortschaften, wo die Kinder zu weit von der Schule entfernt wohnten (wobei die Feststellung dem Schulvorstand zustand - Amtsblattverordnung vom 18.07.1828 S. 273) vom vollendeten 7. Lebensjahr an. Dabei sollte man in Betracht zieht, dass viele Eltern aus Not oder Desinteresse ihre Kinder selten zur Schule schickten und dass der Unterricht an einigen Orten aus Raumnot in der Werkstatt, einen Anbau (Gadem) oder in einer Scheune des Schulmeisters stattfand.

Die Schulpflichtigkeit endete mit dem vollendeten 14. Lebensjahr, jedoch mit der Einschränkung, dass sie bei denjenigen Kindern, welche nach dem Urteil des Pfarrers in dem Notwendigen noch nicht unterrichtet sind, auch noch weiter fortdauert. (Amtsblatt-Verordnung vom 10.04.1829 S. 174)

1862: Öffentliche Unterrichtsanstalten im Kreis Ahaus

Anmerkung zur Tabelle:

  • 1) Ortsnamen
  • 2) = Zahl der Elementarschulen
    • 3) = Zahl festangestellter Lehrer
    • 4) = Anzahl der Hilfslehrer
    • 5) = Zahl der Lehrerinnen
      • 6) = Zahl der Schüler (Knaben)
      • 7) = Zahl der Schülerinnen (Mädchen)
  • 8) = Zahl der Mittelschulen für Söhne
    • 9) = Zahl festangestellter Lehrer
    • 10) = Anzahl der Hilfslehrer
      • 11) = Zahl der Schüler (Knaben)
  • 12) = Zahl der Pro-Gymnasien
    • 13) = Zahl festangestellter Lehrer
    • 14) = Anzahl der Hilfslehrer
      • 15) = Zahl der Schüler (Knaben)
Ortsname
1)
Elementarschulen
* 2)
**
3)
**
4)
**
5)
***
6)
***
7)
Mittelschulen
* 8)
**
9)
**
10)
***
11)
Progymnasien
* 12)
**
13)
**
14)
***
15)
Stadt Ahaus 3 1 -.- 2 164 159 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- [1]
Stadt Vreden 6 4 -.- 2 172 196 1 2 -.- 93 1 3 2 29
Stadt Stadtlohn 4 2 -.- 2 353 292 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Stadt Gronau 2 2 -.- -.- 133 144 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde
Dorf Epe
3 2 -.- 1 219 234 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde
Außengemeinde Epe
1 1 -.- -.- 45 54 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Legden
4 2 -.- 2 173 199 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Asbeck
1 1 -.- -.- 113 94 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Nienborg
2 1 -.- 1 92 98 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde Heek 3 2 -.- 1 148 145 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Ottenstein
2 1 -.- 1 86 80 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde Alstätte 3 1 -.- 2 115 115 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Stadt Schöppingen 2 1 -.- 1 179 169 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Kirchspiel Schöppingen 1 1 -.- -.- 40 24 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde Eggerode 1 1 -.- -.- 72 80 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde Estern-Büren 1 1 -.- -.- 63 59 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Südlohn
5 3 -.- 2 274 263 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Ammeloh
6 6 -.- -.- 336 347 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Gemeinde Wessum 2 1 -.- 1 115 103 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Kirchspiel Wessum 1 1 -.- -.- 77 73 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Landgemeinde
Wüllen
2 1 -.- 1 180 138 -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
Summa 56 36 -.- 19 3.049 3.043 1 2 -.- 93 1 3 2 29
  • 1862 sind von der Gesamtzahl der Kinder unter Nr. 6 und 7 genannten 6.092 Kinder insgesamt 5.870 katholisch, 174 evangelisch und 48 jüdisch. Verglichen mit der Einwohnerzahl beträgt der Prozentsatz bei den katholischen 6,4, bei den evangelischen 6,1 und bei den jüdischen 6,6 Prozent.
    • 1862 befinden sich unter den 55 öffentlichen Elementarschulen 3 evangelische, nämlich zu Gronau, Vreden und Oeding, und 1 jüdische zu Vreden, alle übrigen sind katholische Anstalten. Ferner befinden sich darunter 7 Vorschulen oder Unterklassen, nämlich zu Ahaus, Epe und Legden je eine, zu Stadtlohn und Vreden je zwei. Geschlechtlich gemischt sind die beiden Schulen zu Gronau, die Schulen zu Wehr, Asbeck, Ahle, Gemen, Eggerode, Estern-Büren, evangelische Schule zu Oeding, evangelische und jüdische Schule zu Vreden, Schule zu Brook. [1]
      • Quellenbearbeitung Bodo Stratmann (2015)

Schulinspektiosbezirke

1862: Der Kreis Ahaus ist zu dem Ende nach den beiden Hauptkonfessionen in Schul-Inspektions-Bezirke eingeteilt. Für die katholischen Schüler bestehen deren überhaupt 4:

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Kerckerinck zur Borg, Maximilian von: Statistische Nachrichten des Kreises Ahaus (1863)

Literatur

  • Reihe Lesepauker, Nr. 1: Transkription eines Lippramsdorfer Schreib- Übungsheftes, Handschrift von 1822. Darin zeitliche Rechtschreibvorschriften (Einsicht: Landeskundliches Institut Westmünsterland zu Vreden; Klassensatz zur Einsicht in der Stadtbücherei Haltern am See)
  • Sluymer, Joh. Fried.: Lehrplan für Volksschulen mit vorzüglicher Berücksichtigung der Provinz Preußen (1843)

Webseiten

Archive

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