Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/336

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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mehreren deutschen Familien die Bitte gestellt um deutsche Predigt an jedem vierten Sonntage. Sie erlangten aber nur, daß dem neuen Diaconus in seiner Bestallung zur Pflicht gemacht wurde zwei Mal jährlich Beichte und Communion in deutscher Sprache zu halten, auch sonstige Amtshandlungen in deutscher Sprache zu verrichten, so oft es verlangt werde. Bei Regulirung der Amtsgeschäfte der beiden Prediger zu Broacker 1843 kam es dahin, daß einige deutsche Predigten dem Diaconus aufgetragen wurden, nämlich bei dem Frühgottesdienste am ersten Sonntage nach Pfingsten und am letzten Sonntage vor Michaelis, sowie bei dem Nachmittagsgottesdienste am ersten Weihnachtstage und am Neujahrstage.

Seit 1735 war in den Schulen der genannten vier Kirchspiele auf Sundewith bei sonstigem Gebrauch der dänischen Sprache deutsch gelesen, geschrieben und gerechnet worden. Das am 17. Mai 1803 bestätigte Regulativ für die Landschulen der Propstei Sonderburg setzte fest im Paragraphen 17: „Die längst untersagte schädliche Gewohnheit, bei dänischen Kindern den allerersten Anfang des Unterrichts im Buchstabiren und Lesen aus deutschen Büchern und in deutscher Sprache zu machen, wird hiemit gänzlich abgeschafft, und obgleich es den Lehrern gerne gestattet wird, die größeren und fähigeren Kinder, so viel Zeit und Umstände es erlauben, auch in der deutschen Sprache zu unterrichten, so müssen sie doch keinesweges ihnen deutsche Vorschriften zum Abschreiben vorlegen, ehe sie völlig im Stande sind, das was sie nachschreiben zu verstehen.“ 1840 trat die gesetzliche Bestimmung ein, nachdem bis dahin das Deutsche nur meistens in besonders vergüteten Privatstunden hatte erlernt werden können, daß die Schullehrer außer der Schulzeit in drei Stunden wöchentlich unentgeltlich denjenigen Schulkindern, für die es gewünscht ward, Unterricht in der deutschen Sprache ertheilen sollten, und diese Stunden wurden in den meisten Schulen zahlreich besucht.

4. Tondern, die größte Propstei im Herzogthume Schleswig, umfaßte 44 Kirchen mit 48 Predigern, nämlich die Stadtkirche in Tondern mit drei Predigern und die 42 Kirchen des Amtes, an denen 45 Prediger stehen. Diese Propstei entstand erst bei der Reformation, denn vorher gehörten die Kirchen in der Tonder- und Hoyer-Harde, wie die Stadt Tondern selbst, zur Diöcese Ripen, die bis an die Wid-Au sich erstreckte. Alle Pastorate sind Wahlstellen.