Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/237
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nicht alsbald ausgefüllt werden. Die ganze Lehranstalt gerieth
allmälig fast in Stillstand. Der Herzog ließ sein Pädagogium noch
ein Mal feierlichst inauguriren im Jahre 1576; wobei drei solenne
lateinische Reden gehalten wurden von den Professoren Paulus
Cypräus und Paul v. Eitzen, so wie im Namen seiner Commilitonen von
dem Studiosus Detlev Rumohr, dem Sohne von Asmuß. Es fanden sich
auch wirklich Studenten in größerer Zahl ein, selbst aus mehr
entlegenen Landen. Aber nach wenigen Jahren verminderte sich wieder
der Besuch sehr, und es wurde besonders darüber geklagt, daß keine
sogenannte Communität für ärmere Studenten vorhanden war. Das
„illustre“ Pädagogium fristete nachgerade kaum sein Leben. Als der
letzte Rector desselben wird der 1608 gestorbene Michael Stanhusius
genannt, und gewiß ist es, daß nach dem Tode des Herzogs Adolph
1586 diese Hochschule ganz einging. Und zu derselben Zeit wurde
auch über den Verfall der Capitelsschule, welche die Schüler für
das Pädagogium wissenschaftlich ausbilden und reif hätte machen
sollen, ernstlich geklagt, wozu die durch die schlechte Lage des
Domcapitels herbeigeführte Mangelhaftigkeit der Subsistenzmittel
wesentlich beitrug.
Wir haben gesehen, wie schon eine geraume Zeit vor der Publication unserer Kirchenordnung durch Hermann Tast, unseren frühesten Reformationsprediger, in Husum, dem in jener Periode durch angesehene Kaufleute, Künstler und Handwerker sich auszeichnenden und glücklich aufblühenden Flecken im Gottorfischen Landestheile, die Gründung einer Lateinischen Schule[1] betrieben und ins Werk gesetzt ward. Der Stiftungsfonds dieser neuen Rectorschule, deren älteste Lehrer unmittelbare Schüler Luthers und Melanchthons waren, gewährte aber nur kärgliche Subsistenzmittel, indem derselbe größtentheils durch freiwillige Beiträge von gebildeten Ortseinwohnern zusammengebracht ward. Die Schule hatte anfänglich nur einen Rector und einen Cantor, und erst nach Verlauf von sechs Jahren wurde noch ein Lehrer angestellt. Der König Christian III. verlieh damals auf Vorstellung der Kirchenvorsteher ein von seinem Vater, dem Könige Friederich I., an das Armenhaus überlassenes Capital von 1100 Mark nebst einigen
- ↑ D. Kallsen (Conrector), Geschichte der Husumer Gelehrtenschule, Husum 1867.
