Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/217
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
| Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
| 3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
| <<<Vorherige
Seite [216] |
Nächste
Seite>>> [218] |
| unkorrigiert | |
| Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten. | |
huldigten, und erklärten selbst von der Kanzel herab die anwesenden
Sacramentirer für Irrgläubige und Feinde des Kreuzes Christi, nach
dem Texte Philipper 3, 17—21, mit allen Folgerungen aus demselben.
Lasco klagte darüber bei dem Könige persönlich und bat um ein
Religionsgespräch in Gegenwart von Zeugen mit dem Hofprediger über
das Abendmahl. Allein eine Königliche Resolution verweigerte das
begehrte Colloquium und erklärte, daß der Gemeinde Lascos nicht
gestattet werden könne, sich im Lande aufzuhalten, weil sie einer
abweichenden Meinung vom Abendmahle anhingen. Lasco reichte dagegen
ein theologisches Bedenken dem Könige ein, woraus hervorleuchtete,
daß er auf die Heiligung des Lebens das Hauptgewicht legte. Er trug
aber hinsichtlich des Abendmahles vor, „daß allerdings Christi Leib
und Blut im Sacrament des Abendmahles sei, wenn man das Wort
Sacrament nicht blos auf die Elementa terrestria, sondern
auf die ganze Handlung beziehe, aber er verwarf die Meinung, daß
der wesentliche Leib Christi unter und in dem Brote sei, weil
dieser sich zur Rechten des himmlischen Vaters befinde“. Die beiden
Hofprediger hielten in Anwesenheit einiger Hofbeamten eine
freundliche Besprechung mit Lasco über dessen theologische
Ansichten und vorzüglich in Betreff des Abendmahls, wodurch jedoch
kein Einverständniß erzielt ward. Ein öffentliches Colloquium, wie
es die Pilgrimme verlangten, wurde nochmals abgeschlagen, und es
wurde von einem Hofprediger die Erklärung abgegeben, „der König
werde eher den Papisten als den Calvinisten den Aufenthalt in
seinem Lande gestatten“. Demgemäß erfolgte ein Königliches Decret
der Ausweisung der bei ihrem Glauben beharrenden Pilgrimme; selbst
das Gesuch derselben, den Winter über im Lande bleiben zu dürfen,
wurde abschlägig beschieden. Der König gab ihnen ein Reisegeld von
100 Rthlr., ertheilte dabei aber den Befehl, daß sie mitsammt ihren
Glaubensbrüdern in Kopenhagen unverweilt das Land zu räumen
hätten.
Die so rücksichtslos Ausgewiesenen lebten bis dahin in Kopenhagen wegen ihres durchaus sittlichen Wandels und Benehmens geduldet und in dem besten Rufe. Der Bischof von Seeland, Palladius, stellte mit ihnen eine theologische Prüfung an und kam dabei zu dem Resultat, daß der Dissens der Pilgrimme in der Abendmahlslehre nicht von der Bedeutung wäre, daß man sie deshalb nicht wie Brüder im Glauben behandeln dürfe, und er
