Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/207
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neuen Streit hervorbringen würde. 2. Man gäbe den Widersachern, den
Päpstlichen, dadurch nur Veranlassung zu sagen, daß man immer die
Lehre ändere, und nicht an der Augsburgischen Confession
festhielte. Es sei Maß zu halten mit der Herausgabe von
Confessionen. 3. Im Torgischen Buche würden allerlei Meinungen
berührt, die theils schon in Vergessenheit gerathen, theils auch,
nicht dem Volke allein, sondern selbst den Lehrern unbekannt wären.
Es sei bedenklich, dies in deutscher Sprache ans Licht zu stellen;
dies würde nur dahin führen, daß die Einfältigen nicht wüßten, was
wahr oder falsch sei. 4. Es wären in diesem Buche viele Redensarten
und Disputationen, die dem Worte Gottes und den approbirten
Symbolis entgegen, auch viele Paradoxa aus dem Buche des Brentius
über die Majestät Christi, wodurch mit der Zeit viel Unruhe
entstehen könnte. Der Kurfürst möge vor dem Schwaben Jacob
Schmidlin sich hüten; es wäre, um Eintracht zu bewirken, das Beste,
wenn die symbolischen Bücher zusammen als ein Corpus
doctrinae allenfalls mit einer Vorrede herausgegeben
würden[1]. Es war die Absicht gewesen, daß die
Schleswig-Holsteinischen Herzöge gemeinschaftlich ein Bedenken
hatten einsenden wollen; darüber verzögerte sich die Absendung an
den Kurfürsten August bis zum December 1576, da Herzog Adolph ihm
das Bedenken seiner Theologen, begleitet von einer besonderen
Schrift des Dr. v. Eitzen, übermachte, und dabei schrieb:
„Es wäre wohl gut, daß man bei dem einfaltigen Verstande der Dinge
bliebe: dies wäre die beste Waffe wider die Schwärmer und
Rottengeister“. Herzog Johanns des Aelteren Theologen hatten sich
anfangs mit denen des Herzogs Adolph zu einer gemeinsamen Erklärung
vereinigen wollen, nahmen aber Anstoß daran, daß die letzteren des
Brentius erwähnt hätten, was nicht zur Sache gehörte, wollten sich
überhaupt nicht so weit als jene erklären, und gaben unterm 25.
October 1576 ein besonderes Bedenken ab, verfaßt von dem Propsten
Georg Peträus zu Tondern. Dies Bedenken[2] war kurz und
gut. Es stützte sich gleichfalls auf vier Ablehnungsgründe: 1. Die
Convente und Colloquia
- ↑ Joh. Brentius, auf den man nicht gut zu sprechen war, war 1570 als Propst zu Stuttgart gestorben; Jacobus Andreä lebte noch bis 1590; er ließ übrigens Eitzen und den Schlesw.-Holst. Predigern Gerechtigkeit widerfahren daß sie in der Lehre rein wären und entschuldigte nur Brentius.
- ↑ Abgedruckt Dänische Bibl., St. IV, S. 275-281.
